Kooperation von Bundespolizei und Landespolizeien an Verkehrsflughäfen
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Frank Sitta, Judith Skudelny, Katja Suding, Linda Teuteberg, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundespolizei ist an deutschen Verkehrsflughäfen gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) für die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs sowie gemäß § 4 BPolG für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Sicherheit des Luftverkehrs zuständig.
Die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nimmt die Bundespolizei an der Mehrzahl der deutschen Verkehrsflughäfen wahr. Eine Ausnahme davon besteht im Bundesland Bayern, wo auf Grundlage des „Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung von Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes in Bayern vom 17. April 2008“ die bayerische Landespolizei die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs wahrnimmt, „soweit dieser über Einrichtungen des Luftverkehrs abgewickelt wird, die ganz oder teilweise auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen“ (§ 1 Absatz 1 Satz 1).
Ausgenommen davon ist der Flughafen „München – Franz Josef Strauß“, sodass vom Abkommen derzeit die Verkehrsflughäfen „Nürnberg – „Albrecht Dürer“ und „Memmingen“ betroffen sind. Nach Medienberichten erwägt die bayerische Landesregierung derzeit, die Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes künftig nicht mehr durch die Landespolizei des Freistaats wahrnehmen zu lassen (vgl. Mittelbayerische Zeitung vom 18. Februar 2018).
Die Aufgaben im Bereich der Sicherheit des Luftverkehrs nimmt die Bundespolizei an 14 deutschen Verkehrsflughäfen (Berlin-Schönefeld, Berlin-Tegel, Bremen, Stuttgart, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln-Bonn, Leipzig/Halle, Saarbrücken sowie München – ohne Fluggast- und Gepäckkontrollen) selbst wahr. Auf 21 weiteren Flughäfen erfüllen die Länder im Auftrag des Bundes die Luftsicherheitsaufgaben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie beurteilt die Bundesregierung die konkrete Umsetzung des „Verwaltungsabkommens über die Wahrnehmung von Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes in Bayern vom 17. April 2008“ an den Verkehrsflughäfen Nürnberg und Memmingen?
In welcher Form kooperieren die Bundespolizei und die bayerische Landespolizei auf Grundlage des „Verwaltungsabkommens über die Wahrnehmung von Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes in Bayern vom 17. April 2008“?
Wurde das „Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung von Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes in Bayern vom 17. April 2008“ von der bayerischen Landesregierung gegenüber der Bundesregierung aufgekündigt?
Wenn nein, sind entsprechende Absichtserklärungen von Seiten der bayerischen Landesregierung gegenüber der Bundesregierung geäußert worden?
Befürwortet die Bundesregierung die Anfang 2018 vom bayerischen Staatsminister des Inneren und für Integration Joachim Herrmann angestoßenen Verhandlungen über die Rückdelegation von grenzpolizeilichen Aufgaben an die Bundespolizei im Freistaat Bayern?
Wann ist mit dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zu rechnen?
Welche personellen und finanziellen Konsequenzen hätte eine Rückdelegation von grenzpolizeilichen Aufgaben an die Bundespolizei für die jeweiligen Flughafenbetreiber?
Bestehen gleiche oder ähnliche Verwaltungsabkommen zur Wahrnehmung des grenzpolizeilichen Einzeldienstes an Flughäfen durch Landespolizeien mit weiteren Bundesländern?
Welche konkreten Aufgaben erfüllen die Bundespolizei bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Landespolizeibehörden im Bereich der Luftverkehrssicherheit?
Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert die Übernahme von Aufgaben der Sicherheit des Luftverkehrs durch die Landespolizeibehörden (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Welcher Personalschlüssel ist bei der Bundespolizei zur Wahrnehmung von grenzpolizeilichen Aufgaben vorgesehen, und wie berechnet sich dieser konkret?
Welcher Personalschlüssel ist bei der Bundespolizei zur Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Sicherheit des Luftverkehrs vorgesehen, und wie berechnet sich dieser konkret?
Wie viele Einsatzkräfte der Bundespolizei sind an Verkehrsflughäfen für die Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben eingesetzt (bitte nach Flughäfen aufschlüsseln)?
Wie viele Einsatzkräfte von Landespolizeien sind nach Kenntnis der Bundesregierung an Verkehrsflughäfen für die Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben eingesetzt (bitte nach Flughäfen aufschlüsseln)?
Wie viele Einsatzkräfte der Bundespolizei sind an Verkehrsflughäfen für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Sicherheit des Luftverkehrs eingesetzt (bitte nach Flughäfen aufschlüsseln)?
Wie viele Einsatzkräfte von Landespolizeien sind nach Kenntnis der Bundesregierung an Verkehrsflughäfen für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Sicherheit des Luftverkehrs eingesetzt (bitte nach Flughäfen aufschlüsseln)?
Erhalten die betroffenen Länder für die Übernahme der grenzpolizeilichen Aufgaben durch den Bund finanzielle Zuwendungen?
Falls ja, in welcher Höhe (bitte nach Verkehrsflughafen aufschlüsseln)?
Erhalten die betroffenen Länder für die Übernahme von Aufgaben im Bereich der Sicherheit des Luftverkehrs durch den Bund finanzielle Zuwendungen?
Falls ja, in welcher Höhe (bitte nach Verkehrsflughafen aufschlüsseln)?
An welchen deutschen Verkehrsflughäfen und in welchem personellen Umfang wurden in den letzten zehn Jahren aufgrund steigender Passagierzahlen die Einsatzkräfte von Bundes- oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Landespolizei zur Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben erhöht?
An welchen deutschen Verkehrsflughäfen und in welchem personellen Umfang wurden in den letzten zehn Jahren aufgrund steigender Passagierzahlen die Einsatzkräfte von Bundes- oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Landespolizei zur Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Sicherheit des Luftverkehrs erhöht?
An welchen deutschen Verkehrsflughäfen und in welchem personellen Umfang wurden bzw. werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung Aufgaben im Bereich der Sicherheit der Luftverkehrs wie beispielsweise die Personen- und Gepäckkontrollen an private Sicherheitsunternehmen übertragen (bitte nach Aufgaben und Flughäfen aufschlüsseln)?
Wie werden die grenzpolizeilichen Aufgaben und Aufgaben der Luftsicherheit an den dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Verkehrslandeplätzen erfüllt bzw. gewährleistet, damit diese den Verkehr ordnungsgemäß abwickeln können (bitte ggf. nach Bundesländern aufschlüsseln)?