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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Energetische Gebäudesanierung

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/360227.07.2018

Energetische Gebäudesanierung

der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Alexander Graf Lambsdorff, Till Mansmann, Christoph Meyer, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Gebäudesektor ist für die Energie- und Klimawende von zentraler Bedeutung. Energetische Gebäudesanierungen und klimaneutraler Neubau tragen bereits in großem Maße zur Energiewende bei. Gleichzeitig verteuern die vom europäischen und nationalen Gesetzgeber verschärften energetischen Standards das Wohnen. Vorgeschriebene Investitionen in die energetische Gebäudesanierung sind einer der Hauptkostentreiber am Bau und führen zu höheren Wohnkosten für Mieter und Eigentümer. Allein die gestiegenen energetischen Standards haben den Neubau seit 2000 um 16 Prozent verteuert (www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article174108548/Wohnungsbau-Mehr-Probleme-als-Loesungen.html). Diese Belastung der Bürger und der Wirtschaft gilt auch für den Bund. Dieser besitzt sowohl beim Neubau als größter öffentlicher Bauherr, als auch bei der Verwaltung des Wohnungsbestandes mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eine besondere Vorbildfunktion bei der energetischen Gebäudesanierung sowie beim klimaneutralen Neubau. Mit dem sogenannten Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Wärmebedarf der BImA-Liegenschaften bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent und den Primärenergiebedarfs um ca. 80 Prozent bis zum Jahr 2050 im Vergleich zum Bezugsjahr 2010 zu reduzieren. Die Fragesteller halten das für richtig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

An wie vielen Bundesliegenschaften wurden seit Einführung des ESB energetische Sanierungen durchgeführt (bitte nach Jahr des Sanierungsbeginns und Bundesländern aufschlüsseln)?

2

An wie vielen Bundesliegenschaften wurden seit Einführung des ESB energetische Sanierungen abgeschlossen (bitte nach Jahr der Fertigstellung und Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie hoch ist die Sanierungsquote bei Bundesliegenschaften?

4

Mit welchen Sanierungsquoten rechnet die Bundesregierung bis 2020?

5

Welche Sanierungsmaßnahmen werden bei der Berechnung der Sanierungsquote und dem Energetischen Sanierungsfahrplan miteinbezogen, und wie werden die unterschiedlichen Maßnahmen bei der Berechnung der Quote gewichtet?

6

Welche Mittel hat die Bundesregierung seit Einführung des ESB für die energetische Sanierung von Bundesliegenschaften aufgewandt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

7

Hat der Bund seit Einführung des ESB Mittel aus KfW (= Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Förderprogrammen zur energetischen Sanierung von Bundesliegenschaften in Anspruch genommen?

8

Welchen Anteil des Mittelabrufs der KfW-Förderprogramme zur energetischen Sanierungen nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung öffentliche Einrichtungen in den letzten fünf Jahren ein (bitte nach Regierungsebene – Bund, Länder, Kommunen – aufschlüsseln)?

9

Um wie viel Prozent im Vergleich zum Bezugsjahr 2010 wurde der Wärmebedarf der BImA-Liegenschaften bisher durch energetische Sanierungsmaßnahmen verringert?

10

Um wie viel Prozent im Vergleich zum Bezugsjahr 2010 wurde der Primärenergiebedarf der BImA-Liegenschaften bisher durch energetische Sanierungsmaßnahmen verringert?

11

Hält die Bundesregierung an den Zielen des ESB, einer Reduzierung des Wärmebedarfs der BImA-Liegenschaften bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent und des Primärenergiebedarfs um ca. 80 Prozent bis zum Jahr 2050 im Vergleich zum Bezugsjahr 2010, fest?

12

Wieviel Prozent der einzelnen Gebäudealtersklassen müssen einer energetischen Sanierung unterzogen werden, damit die Bundesregierung ihre Klimaziele erreicht, z. B. Senkung des Wärmebedarfs bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 (bitte nach Gebäudealtersklassen und Verteilung der Liegenschaft in den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?

13

Nach welchen Kriterien werden die zu sanierenden Objekte im ESB ausgewählt?

14

Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der energetischen Gebäudesanierung von Bundesliegenschaften den Rebound-Effekt?

15

Welchen Effizienzstandard beabsichtigt die Bundesregierung für den ab 1. Januar 2019 durch die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU vorgeschriebenen Niedrigstenergiestandard für Dienstliegenschaften des Bundes zu verwenden?

16

Welche bisher fertiggestellten Dienstliegenschaften des Bundes unterfallen nach Einschätzung der Bundesregierung der Kategorie des Niedrigstenergiegebäudes?

17

Wie hoch waren die Gestehungskosten des „Haus 2019“ des Umweltbundesamtes in Berlin-Marienfelde?

18

Für wie viele Arbeitsplätze ist das „Haus 2019“ ausgelegt?

19

Wie hoch waren die Gestehungskosten demnach pro Arbeitsplatz?

20

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehrkosten des „Haus 2019“ im Vergleich zu einem vergleichbaren konventionellen, Nicht-Nullenergiehaus?

Berlin, den 25. Juli 2018

Christian Lindner und Fraktion

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