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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gewalt gegen Einsatzkräfte

Gewaltdelikte gegen Angehörige von Sicherheitsbehörden des Bundes (inkl. Zoll und THW) sowie gegen Rettungskräfte, Feuerwehrangehörige und Polizeibeamte der Länder 2013 bis 2017: Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln, minderjährige Täter, Tatmittel, verletzte Personen, Dienstunfähigkeit, Ermittlungsverfahren, Anzeigequote, Bestand und Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge, Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Einsatzkräfte, Nachsorge bei Gewaltdelikten, psychosoziale und rechtliche Beratung, Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte, Auswirkungen auf die Attraktivität betroffener Berufsgruppen sowie auf das ehrenamtliche Engagement bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/360730.07.2018

Gewalt gegen Einsatzkräfte

der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Alexander Graf Lambsdorff, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste setzen sich täglich Gefahren aus, um Menschen in Not zu helfen. Regelmäßig werden sie dabei selber Opfer verbaler, aber auch physischer Gewalt. Zahlreiche haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte beklagen eine Zunahme ihnen entgegen gerichteter Respektlosigkeit und Gewalt innerhalb der Bevölkerung. Bestätigt wird diese Erfahrung von der Studie „Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen“ der Ruhr-Universität Bochum (vgl. www.kriminologie.ruhr-uni-bochum.de/images/pdf/Abschlussbericht_Gewalt_gegen_Einsatzkraefte.pdf). Im Rahmen der Studie wurden im Jahr 2017 rund 810 Feuerwehrangehörige und Rettungssanitäter in Nordrhein-Westfalen zu ihren Gewalterfahrungen befragt. Die Forscher stellten eine Tendenz zur Verrohung und einen „Verlust an Empathie“ in der Gesellschaft fest.

Fachverbände und Gewerkschaften haben auf die wachsende Zahl von Angriffen und Gewaltdelikten mit verschiedenen Kampagnen reagiert. So hat beispielsweise der Deutsche Feuerwehrverband im Mai 2018 die Präventionskampagne „Gewalt geht gar nicht“ gestartet. Ziel der Kampagne ist es, die Bevölkerung für Respekt und Verständnis gegenüber den Einsatzkräften zu sensibilisieren. Zudem werden auch die Einsatzkräfte aufgerufen, die Angriffe regelmäßig zu melden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie viele Gewaltdelikte wurden in den Jahren 2013 bis 2017 gegen Angehörige von Sicherheitsbehörden des Bundes (inkl. Zoll und Technisches Hilfswerk – THW) sowie nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Rettungskräfte, Feuerwehrangehörige und Polizeibeamte der Länder begangen?

1

a) In wie vielen Fällen wurden Straftaten durch die Hilfebedürftigen selbst begangen?

1

b) In wie vielen Fällen erfolgten die Straftaten durch Dritte?

1

c) In wie vielen Fällen standen die Täter unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

1

d) In wie vielen Fällen waren die Täter minderjährig (bitte nach Jahren und Alter aufschlüsseln)?

1

e) Hat die Anzahl weiblicher minder- und volljähriger Täter zugenommen bzw. gibt es Tendenzen, dass sie zunimmt (bitte nach Jahren und Alter aufschlüsseln)?

2

In wie vielen Fällen wurden Einsatzkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung bei Gewaltdelikten in den Jahren 2013 bis 2017 verletzt (bitte aufschlüsseln)?

3

An wie vielen Tagen waren Angehörige von Sicherheitsbehörden des Bundes in Folge von Gewaltdelikten gegen Einsatzkräfte in den Jahren 2013 bis 2017 nicht dienstfähig (bitte nach Jahren und Behörden aufschlüsseln)?

4

Erkennt die Bundesregierung eine schwerpunktmäßige Häufung von Gewaltdelikten gegen Einsatzkräfte im Umfeld bestimmter Großereignisse? Wenn ja, welche?

5

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, welche konkreten Tatmittel bei Gewaltdelikten gegen Einsatzkräfte eingesetzt wurden?

5

a) Wenn ja: Wie häufig wurde welches konkrete Tatmittel in den Jahren 2013 bis 2017 bei Gewaltdelikten gegen Einsatzkräfte verwendet?

5

b) Wenn nein: Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Tatmittel von Gewaltdelikten gegen Einsatzkräfte zu erfassen (bitte begründen)?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Ermittlungsverfahren zu Gewaltdelikten gegen Einsatzkräfte in den Jahren 2013 bis 2017 eingestellt worden sind (bitte aufschlüsseln)?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass viele gegen Einsatzkräfte gerichteten Gewaltdelikte nicht angezeigt werden, und welche Möglichkeiten sieht sie, die Anzeigenquote zu erhöhen (vgl. www.kriminologie.ruhr-uni-bochum.de/images/pdf/Abschlussbericht_Gewalt_gegen_Einsatzkraefte.pdf, S. 50 ff.)?

8

Wie viele Fahrzeuge von Sicherheitsbehörden des Bundes (inkl. Zoll und THW) sind mit bruchsicheren Fenstern ausgerüstet (bitte nach Fahrzeugkategorie und Behörde aufschlüsseln)?

9

Wie viele Fahrzeuge von Sicherheitsbehörden des Bundes (inkl. Zoll und THW) sind mit Kameras im Innen- und Außenbereich ausgerüstet (bitte nach Fahrzeugkategorie und Behörde aufschlüsseln)?

10

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Bestand an Einsatzfahrzeugen bei Sicherheitsbehörden des Bundes (inkl. Zoll und THW) mit Schutzvorrichtungen wie bruchsicheren Fenstern oder Kameras im Innen- und Außenbereich zu erhöhen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne des Deutschen Feuerwehrverbandes, eine zentrale bundesweite Anlaufstelle für Einsatzkräfte, die Opfer von Gewaltdelikten geworden sind, einzurichten (vgl. www.feuerwehrverband.de/fileadmin/Inhalt/SCHWERPUNKTE/KeineGewalt/180509_Gewalt_gegen_Einsatzkräfte__Präsidiumspositionspapier_final_.pdf, S. 3)? Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, eine derartige Stelle behördlich zu organisieren? Wenn nein, wieso nicht?

12

Wie bewertet die Bundesregierung das derzeit vorhandene Angebot der psychosozialen und rechtlichen Beratung für Einsatzkräfte?

13

Welche Maßnahmen bestehen bereits, und welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um für die Angehörigen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben die Nachsorge bei Gewaltdelikten auszubauen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Kampagne „Stark für dich. Stark für Deutschland.“ des Bundesministeriums des Innern aus dem Jahr 2017 unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung von Gewaltvorkommnissen gegen Einsatzkräfte? Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere vergleichbare Kampagnen zur Sensibilisierung der Bevölkerung zu entwickeln? Wenn ja, welche?

15

Welche weiteren Maßnahmen zum Schutz von Einsatzkräften sind vonseiten der Bundesregierung geplant (bitte erläutern)?

16

Inwiefern sind Unterrichtseinheiten zu Präventionsmaßnahmen (wie Deeskalationstechniken und körperschonende Abwehrtechniken) nach Kenntnis der Bundesregierung Bestandteil der Aus- und Weiterbildungskonzepte für die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste (bitte erläutern)?

17

Welche Auswirkungen haben Gewaltdelikte gegen Einsatzkräfte aus Sicht der Bundesregierung auf die Attraktivität des ehrenamtlichen Engagements bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen?

18

Welche Auswirkungen haben Gewaltdelikte gegen Einsatzkräfte aus Sicht der Bundesregierung auf die Attraktivität des Berufs des Polizeibeamten, des Berufsfeuerwehrmanns und der hauptamtlichen Tätigkeit bei einem Rettungsdienst?

Berlin, den 25. Juli 2018

Christian Lindner und Fraktion

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