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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unterhaltsvorschuss - Entwicklung von Kosten und Rückholquoten

Ausgaben für Unterhaltsvorschüsse, Unterhaltsrückstände und aus Rückgriff generierte Einnahmen der Jahre 2015 bis 2018, Mehrausgaben aufgrund der Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes, Rückforderungen, Durchführung der Unterhaltseinziehung beim zahlungspflichtigen Elternteil, Anteil säumiger und zahlungsunfähiger Unterhaltsverpflichteter, Zahlungen an Halbwaisen, Bearbeitungszeitraum, Unterschiede in den Rückholquoten zwischen Bundesländern, Entwicklung von Standards zur Verbesserung des Rückgriffs, Verurteilungen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

27.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/362430.07.2018

Unterhaltsvorschuss – Entwicklung von Kosten und Rückholquoten

der Abgeordneten Daniel Föst, Nicole Bauer, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Alexander Graf Lambsdorff, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Unterhaltsvorschuss ist eine zentrale sozial- und familienpolitische Leistung für Alleinerziehende. Ziel ist es, ausfallende Unterhaltszahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils zu kompensieren. Im Unterhaltsvorschussgesetz (U VorschG) wird geregelt, wie der Staat Alleinerziehende unterstützt, wenn der andere Elternteil sich den Zahlungsverpflichtungen gegenüber gemeinsamen Kindern entzieht, dazu ganz oder teilweise nicht in der Lage oder verstorben ist.

Mit Inkrafttreten der Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1. Juli 2017 hat sich sowohl die Dauer des Bezugs des Unterhaltsvorschusses verändert (Entfall der bisherigen Höchstbezugsdauer von 72 Monaten), als auch die Grenze, bis zu welchem Alter ein Unterhaltsvorschuss gewährt wird (Erhöhung von 12 auf 18 Jahre). Durch diese Veränderung hat sich also zum einen die Zahl der Anspruchsberechtigten erhöht und zum anderen die Bezugsdauer verlängert.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 19/2531) geht hervor, dass zum Stichtag am 31. Dezember 2017 Unterhaltsleistungen für insgesamt 641 320 Kinder an Alleinerziehende ausgezahlt wurden. Allerdings ist eine genaue Zahl, wie weit die Anzahl aufgrund der zum Juli 2017 in Kraft getretenen Neuregelungen ansteigen wird, nicht bekannt, da noch nicht alle bei den Ämtern eingegangen Anträge abschließend entschieden wurden.

Im Haushaltseinzelplan 17 für das Jahr 2018 hat die Bundesregierung eine Summe von 866 Mio. Euro zur Finanzierung des Unterhaltsvorschusses veranschlagt – eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahreshaushalt (EPL 17, Titel 63207, 2017) von rund 175 Prozent. Allerdings handelt es sich bei dieser Summe um den geschätzten Finanzbedarf zur Finanzierung der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes.

Angesichts dieser substanziellen Steigerung der Finanzmittel stellt sich die Frage nach der Datengrundlage für diese Schätzung. Auch in Anbetracht der dauerhaft niedrigen Rückholquote besteht ein besonderes Interesse daran, in Erfahrung zu bringen, wie die Rückholquote gesteigert werden kann. Des Weiteren bedeuten die Veränderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes auch für Länder finanzielle Mehrausgaben, da lediglich 40 Prozent der Kosten vom Bund getragen werden. Hieraus ergibt sich eine Mehrbelastung insbesondere für bereits finanziell schwach gestellte Länder und Kommunen, in denen aufgrund der Sozialstruktur bereits ohnehin viele Leistungsbezieher wohnhaft sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

In welchem Umfang haben die Zahlungen von Unterhaltsvorschüssen die Haushalte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016, 2017 und im ersten Halbjahr 2018 belastet (bitte nach Bund, Ländern und Kommunen sowie absoluten Zahlen und prozentualer Veränderung aufschlüsseln)?

2

Trifft die Angabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dass die Reform den Bund 350 Mio. Euro kostet, zu (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/ausweitung-desunterhaltsvorschusses-/113572)? Ist diese Einschätzung auch zum heutigen Zeitpunkt noch richtig? Falls ja, welche Kosten sind Bund, Ländern und Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher entstanden? Falls nein, auf welche Summe belaufen sich die Kosten für die Reform?

3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016, 2017 und im ersten Halbjahr 2018 die Unterhaltsrückstände entwickelt (bitte nach Bund, Ländern und Kommunen sowie Jahren aufschlüsseln und absolute Zahlen und prozentuale Veränderung angeben)?

4

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die nach § 8 Absatz 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG) von den Ländern an den Bund zu leistenden durch Rückgriff generierten Einnahmen entwickelt (bitte nach Jahren – 2012 bis 2018 sofern vorhanden – und Bundesländern aufschlüsseln, sowie absolute Zahlen und prozentuale Werte angeben)?

5

Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich zum aktuellsten Stand die im Zahlungsüberwachungsverfahren des Bundes (ZÜV) erfassten Rückforderungen beim Unterhaltsvorschuss?

6

Wie genau und durch welche Stellen erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Einziehung des geleisteten Unterhaltsvorschusses bei dem zahlungspflichtigen Elternteil (bitte nach Jahren – 2012 bis 2018 –, Bundesländern und jeweiliger Behörde aufschlüsseln sowie absolute Zahlen und prozentuale Werte angeben)?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von säumigen Elternteilen (bitte nach Geschlecht, Bundesländern, absoluten Zahlen und Angaben in Prozent aufschlüsseln)?

8

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der eingetriebenen Zahlungen bei dem zahlungspflichtigen Elternteil?

9

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Unterhaltsvorschusszahlungen, die an Unterhaltsberechtigte ausgezahlt werden, die aufgrund des Todes eines Elternteils durch den Staat geleistet werden (bitte nach Geschlecht, Bundesländern, absoluten Zahlen und Angaben in Prozent für die Jahre 2012 bis 2018 aufschlüsseln)?

10

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der zahlungspflichtigen Elternteile, von denen auch nach Ergreifen von Maßnahmen keine Zahlungen eingefordert werden konnten? Welche Gründe liegen für das Ausbleiben der Zahlungen vor (bitte nach Geschlecht, Bundesland, absoluten Zahlen und Angaben in Prozent aufschlüsseln)?

11

Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitraum zwischen Beantragung (Eingang des Antrags des Elternteils auf Unterhaltsvorschuss bei der zuständigen Behörde) bis zum erstmaligen Auszahlen der Leistung nach UhVorschG im Durchschnitt (bitte nach Bundesländern für die Jahre 2015, 2016, 2017 sowie das erste Halbjahr 2018 aufschlüsseln)?

12

Wie erklärt die Bundesregierung die deutlichen Unterschiede in den Rückholquoten zwischen den Bundesländern sowie innerhalb derer (z. B. schwankte in Berlin die Quote zwischen knapp 11 Prozent (Spandau) und 33 Prozent (Pankow) im Jahr 2016, http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/ adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-11535.pdf)? Wie hoch ist die aktuelle Rückholquote in allen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern und Kommunen sowie für die Jahre 2012 bis 2018 in absoluten und prozentualen Zahlen aufschlüsseln)?

13

Ist die Aussage, dass sich Bund und Länder zur Verbesserung des Rückgriffs darauf verständigt hätten, Standards für Maßnahmen zur Durchsetzung und Verfolgung des Kindesunterhalts zu entwickeln, richtig (www.welt.de/print/ die_welt/politik/article172661785/Kapitulationserklaerung-der-Behoerden. html)?

a) Welche Standards werden in diesem Zusammenhang diskutiert?

b) Welche Maßnahmen und Standards plant das BMFSFJ in Absprache mit den Ländern einzuführen?

c) In welchem Zeitraum soll abschließend über diese Standards und Maßnahmen beraten werden (bitte Monat und Jahr angeben)?

d) Wann ist eine Umsetzung dieser Standards und Maßnahmen in die Praxis geplant (bitte Monat und Jahr angeben)?

e) Falls keine Ausarbeitung und Umsetzung solcher Maßnahmen und Standards geplant ist, warum nicht?

14

Wie viele Verurteilungen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2018 (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

Berlin, den 25. Juli 2018

Christian Lindner und Fraktion

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