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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3057)

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

30.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/365301.08.2018

Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3057)

der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Nicola Beer, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Alexander Graf Lambsdorff, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Unternehmensgründer tragen entscheidend zur Weiterentwicklung der Wirtschaft und des Wohlstands in Deutschland bei. Gerade Gründer schaffen Arbeitsplätze, Innovationen bei Produkten, Prozessen, Dienstleistungen sowie neue Geschäftsmodelle. Die Förderung von Unternehmensgründungen ist daher eine vorrangige Aufgabe der Bundesregierung.

Eine besondere Rolle spielen dabei Ausgründungen aus den vier großen – maßgeblich mit Bundesmitteln geförderten – außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Zu deren Aufgaben gehört unter anderem auch, Ausgründungen zu unterstützen, die die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen, die innerhalb der Einrichtungen entstehen, ermöglichen.

Obwohl der Bundesregierung die Wichtigkeit von Gründungen für Innovation seit Jahren bekannt ist, gibt es bislang keine umfassende systematische und transparente Darstellung über die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen bei den vier großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Monitoring-Berichte zum Pakt für Forschung und Innovation adressieren zwar das Problem, das ist nach Auffassung der Fragesteller aber alles andere als ausreichend. Das EFI (=Expertenkommission Forschung und Innovation)-Jahresgutachten 2017 (www. e-fi.de/fileadmin/Gutachten_2017/EFI_Gutachten_2017.pdf) hat das Thema insgesamt aufgegriffen. Es zeigt bei den Ausgründungen außeruniversitärer Forschungseinrichtungen (Abbildung B1-4-4 auf S. 45) Rückgänge bzw. Stagnation auf einem allemal geringen Niveau.

Daher hat die FDP-Bundestagsfraktion unter dem Titel „Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen“ die Bundesregierung zum Stand der Dinge befragt. Die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/3057) war nach Ansicht der Fragesteller in Teilen unzureichend und macht Nachfragen erforderlich.

Bei den Gründungsintensitäten haben die Recherchen der Fragesteller bzgl. der Gründungsintensitäten internationaler Hochschulen (bei Verhältnis von Gründungen je 1 000 Mitarbeiter) folgendes ergeben:

  • Massachusetts Institute of Technology (MIT): 2,0 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3057, Antwort zu Frage 7).
  • Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich: 2,3 (vgl. www. ethz.ch/content/dam/ethz/main/industry-and-society/entrepreneurship/ETH-spin-offs/dokumente/Performance_of_ETH_spin-offs_2015.pdf).
  • Stanford University: 2,1 (vgl. https://web.stanford.edu/group/OTL/documents/ otlar16.pdf).

Auf dieser Grundlage haben wir eigene Berechnungen unternommen, um die Kennzahlen für die vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu bestimmen. Dabei haben wir durchschnittliche Ausgründungen der vergangenen Jahre der Einfachheit halber mit der aktuellen Mitarbeiterzahl (Bundesforschungsbericht 2018) geteilt. Beispielrechnung: Fraunhofer-Gesellschaften: 16 Ausgründungen im Durchschnitt der letzten Jahre. Fraunhofer beschäftigt 25 000 Mitarbeiter. 16/25 = 0,64 Mit diesem Rechenprinzip kommen wir zu folgenden Ergebnissen: Fraunhofer-Gesellschaft: 0,64 Helmholtz-Gemeinschaft: 0,5 Max-Planck-Gesellschaft: 0,2 Leibniz-Gemeinschaft: 0,3.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Stimmt die Bundesregierung dieser Berechnungsgrundlage und den daraus resultierenden Ergebnissen zu, und wenn nicht, warum nicht?

2

Warum ist aus Sicht der Bundesregierung ein Vergleich der vier großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit internationalen Universitäten wie der ETH Zürich, MIT oder Stanford nur schwierig möglich (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/3057)?

a) Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Antwort zu Frage 12 und der Antwort zu Frage 7, bei der die Fraunhofer Gesellschaft darlegt, dass sie sich bei der Gründungsintensität am MIT orientiert?

b) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass internationale Benchmarks im Bereich der Forschung nicht sinnvoll sind? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum wird nicht gebenchmarkt?

3

Wie erklärt die Bundesregierung die deutlichen Unterschiede bei den Gründungsintensitäten zwischen den vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den internationalen Spitzenuniversitäten wie der ETH Zürich, dem MIT oder der Stanford University?

a) Betrachtet die Bundesregierung den Unterschied als relevant? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Lücke zu schließen?

b) Ist die (Aus-)Gründung eines wissensbasierten Unternehmens einer der Indikatoren für Erfolg und Impact von außeruniversitären Forschungseinrichtungen? Wenn ja, wie wird dies gesteuert und beeinflusst?

4

Müsste nach Ansicht der Bundesregierung die hohe Vernetzung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, auf welche die Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/3057 eingeht, nicht zu höheren Ausgründungen führen?

a) Wenn nicht, warum nicht?

b) Wenn ja, wo liegen die Probleme, dass das nicht geschieht?

c) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass gerade außeruniversitäre Forschungseinrichtungen besonders disponiert sind, Gründungen hervorzubringen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht?

5

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den individuellen Zielvereinbarungen, die mit den Vorständen der Forschungseinrichtungen geschlossen wurden, die Thematik der Ausgründungen enthalten (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/3057)?

a) Wenn ja, in welcher Form?

b) Welches sind die anderen Parameter?

c) Wie sind diese gewichtet?

d) Gibt es bei Ausgründungen nur qualitative oder auch quantitative Ziele (Umsatz, Anzahl der Beschäftigten, Verhältnis Patente zu Ausgründungen etc.)?

e) Spiegeln sich darüber hinaus Ausgründungen auch mit den Zielvereinbarungen der Forschungsinstitute direkt wider? Wenn nicht, warum nicht? Soll sich das künftig ändern? Wenn ja, wann?

6

Ist es richtig, dass die Ausgründungen oft mehrere Jahre beanspruchen (Antworten zur Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/3057)? Hält die Bundesregierung dies gerade vor dem Hintergrund der Dynamik und Skalierung von Geschäftsmodellen für erfolgversprechend? Was wurde von Seiten der Bundesregierung unternommen, und was soll unternommen werden, um Ausgründungsprozesse zu beschleunigen?

7

Auf wie viele Unternehmen sind diese 8 500 Mitarbeiter, die in Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/3057 genannt werden, nach Kenntnis der Bundesregierung verteilt und wie viele Mitarbeiter beschäftigt ein Unternehmen durchschnittlich? Sind die Betriebsgrößen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend entwickelt?

8

Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Fragen 2 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 19/3057 erstens interessiert und zweitens engagiert, Gründungen aus Universitäten wie außeruniversitären Einrichtungen heraus durch incentivierte Erfolgsparameter zu steuern?

9

Warum bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung wiederholt Beteiligungen, bei der die Sperrminorität durchbrochen wird (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3057, Antwort zu Frage 15 sowie www.fraunhoferventure.de/content/ dam/venture/de/documents/Angebote/SonstigeAngebote/ Ausgruendungsund_Beteiligungsstrategie/Broschüre%20Ausgründungsstrategie.pdf, S. 8), obwohl die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 19/3057 deutlich darauf hinweist, dass dies zu beihilferechtlichen Schwierigkeiten führt? Plant die Bundesregierung, etwas dagegen zu unternehmen? Wenn ja, was? Wenn nicht, warum nicht?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Nutzung vieler Förderprogramme bei einer Überschreitung der Sperrminorität nicht möglich ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3057, Antwort zu Frage 19)? Wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?

11

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass bei der Fraunhofer-Gesellschaft neben den Schutzrechtkosten keine weiteren Kosten (zum Beispiel Forschungskosten, ggf. künftige Cash-Flows, etc.) bei der Bewertung einfließen (siehe Antwort zu Frage 26a auf Bundestagsdrucksache 19/3057; bitte alle Fälle, bei denen die Bewertungen über den Schutzrechtkosten lagen, nennen)?

12

Trifft es zu, dass die Bundesregierung mit Blick auf die Antworten zu den Fragen 27 bis 29 auf Bundestagsdrucksache 19/3057 steuerrechtliche Zielkonflikte nicht ausschließen kann? Wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?

13

Über welche Datenbasis bezüglich Ausgründungen aus außeruniversitären Einrichtungen (jenseits der Anzahl) verfügt die Bundesregierung? Wie bewertet sie die entsprechenden Zahlen? Was unternimmt sie, wenn spezifische Untergrenzen bei der Anzahl bzw. sonstigen Parametern der Ausgründungen unterschritten werden?

14

Warum bewertet die Bundesregierung in den Antworten zu den Fragen 31a bis 31l auf Bundestagsdrucksache 19/3057 die Idee kritisch, dass die außeruniversitären Forschungseinrichtungen einen eigenen Wagniskapitalfonds betreiben? Was spricht aus ihrer Sicht dagegen, dass außeruniversitäre Forschungseinrichtungen jeweils eigene Wagniskapitalfonds betreiben können?

15

Welche Qualitätsstandards wurden bei dem Programm „Innovative Hochschule“ gesetzt und permanent überwacht? Was passiert, wenn Qualitätsstandards unterlaufen oder Ziele verfehlt werden?

Berlin, den 25. Juli 2018

Christian Lindner und Fraktion

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