Einsatz von Bioziden und Detergentien in Kommunen und Städten
der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Renata Alt, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Markus Herbrand, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit Verboten und Einschränkungen beim Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln stellt sich für viele Kommunen und Städte die Frage nach Alternativen. Laut Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) verzichten insgesamt über 100 Städte und Gemeinden darauf, ihre Grünflächen mit Herbiziden oder mindestens ohne Glyphosat zu bewirtschaften. Stattdessen kämen immer mehr mechanische und thermische Geräte zum Einsatz. Zum Beispiel Abflamm- und Infrarotgeräte. Doch weil diese Geräte den Nachteil haben, dass sie teuer sind und darüber hinaus auch einen hohen Energiebedarf haben, verwenden laut BUND viele Kommunen deshalb lieber mechanische Verfahren, wie etwa Kehrmaschinen mit Radialbesen aus besonders harten Borsten, Fugenkratzer, Freischneider oder Absauggeräte (https://kommunal.de/kommunen-verzichten-auf-glyphosat).
Auch thermische Verfahren der Unkrautvernichtung sind nicht ohne Risiko für die menschliche Gesundheit. Durch die Trockenheit steigt das Risiko, dass Hecken, Rasenflächen und Bäume in Brand gesetzt werden. So kam es jetzt beim Einsatz eines Brenners in einem privaten Garten sogar zu einem Todesfall (www.sn-online.de/Nachrichten/Der-Norden/Heidekreis-Selbst-in-Brand-gesetzt-68-Jaehriger-nach-Rasenbrand-gestorben).
Die Stadt Ingelheim am Rhein setzt anstelle von Glyphosat das Herbizid Finalsan Plus ein (www.allgemeine-zeitung.de/lokales/ingelheim/ingelheim/ingelheim-kein-glyphosat-auf-staedtischen-gruenflaechen_18770370.htm).
Die Aufwandmengen beim Einsatz derartiger Glyphosat-Alternativen liegt um ein Vielfaches über den in der Vergangenheit eingesetzten Aufwandmengen Glyphosat – mit entsprechenden Folgen für die Umwelt: So kann der in Finalsan Plus zum Einsatz kommende Wirkstoff Pelargonsäure laut EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) Regenwürmer schädigen (https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.2903/j.efsa.2013.3023). Für den Privatanwender sind auch Reinigerprodukte mit Pelargonsäure z. B. im Internet erhältlich (www.unkrautvernichter-shop.de/Plaetze-und-Wegerein-5-Liter.html).
Aufgrund des Kostendrucks greifen Kommunen zum Teil auf fragwürdige Alternativen bei der Unkrautbekämpfung zurück.
So beantwortet beispielsweise der Bürgermeister der Stadt Waldeck in Hessen eine Anfrage, ob die Stadt auf eigenen Flächen glyphosathaltige Produkte einsetzt, wie folgt: „Nein, wir setzen das Produkt ‚Stonos‘ ein“. Stonos ist kein Herbizid, sondern ein Reiniger mit Natriumchlorat (https://iwetec.de/wp-content/uploads/2015/08/SDB_STONOS_977658.pdf).
Natriumchlorat hat weder als Pflanzenschutzmittel (PSM)-Wirkstoff noch als Biozid eine Zulassung. Die chemische Vernichtung von Unkraut auf Nichtkulturland, wie Wegen und Plätzen, ist zudem nur mit dafür zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und nur mit Genehmigung erlaubt.
Diese Kleine Anfrage soll die Frage klären, ob und welche Veränderungen, durch den Verzicht von Glyphosat und den Einsatz alternativer Produkte, wie Bioziden und Detergenzien, für Mensch, Tier und Umwelt einhergehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Alternativen zu Glyphosat werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Städten und Kommunen eingesetzt, und in welchem Umfang werden alternative Mittel eingesetzt?
Welche Mehrkosten im Vergleich zum Einsatz von Glyphosat entstehen den Städten und Kommunen durch den Einsatz alternativer Maßnahmen (bitte tabellarisch nach Maßnahmen sortiert auflisten)?
Unterstützt die Bundesregierung die Kommunen und Städte bei ihren Bemühungen zur Glyphosatreduktion?
Durch welche Maßnahmen und mit welchen Fördermaßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Kommunen und Städte bei der Reduktion des Einsatzes von PSM und insbesondere bei der Reduktion von Glyphosat?
Plant die Bundesregierung im Rahmen der im Koalitionsvertrag angekündigten Glyphosatreduktionsstrategie das Verbot von glyphosathaltigen Mitteln für Städte und Kommunen?
Welche Zulassungsanforderungen gibt es für Biozide, und wie unterscheiden sich diese Anforderungen von denen für Pflanzenschutzmittel?
Gibt es Biozid-Wirkstoffe, für die keine PSM-Zulassung vorliegt? Falls ja, welche?
Gibt es Biozid-Wirkstoffe, die nur noch aufgrund einer Übergangsregelung zugelassen sind? Falls ja, welche sind das?
Benötigen Anwender von Bioziden einen Sachkundenachweis? Falls nein, ist sowas geplant?
Wird der Absatz und/oder der Einsatz von Bioziden mengenmäßig erfasst?
Welche Mengen Biozide wurden mit welcher Einsatzindikation in Deutschland abgesetzt (bitte seit 2013 auflisten)?
Gibt es Erkenntnisse darüber, ob zugelassene Biozid-Produkte negative Auswirkungen auf Flora und Fauna haben?
Werden Gewässer auf Rückstände von Bioziden untersucht? Welche Rückstände an Bioziden werden in Gewässern festgestellt (bitte seit 2013 auflisten)?
Werden Böden auf Rückstände von Bioziden untersucht? Welche Rückstände an Bioziden wurden in Böden festgestellt (bitte seit 2013 mit Orten der Probenentnahme auflisten)?
Gibt es Erkenntnisse darüber, ob diese Biozide in Farben und Putz durch Auswaschung in die Umwelt gelangen? Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, und mit welchen Folgen für die Umwelt rechnet die Bundesregierung?
Müssen Inhaltsstoffe für Reiniger (Detergentien), die im Außenbereich eingesetzt werden, einen Zulassungsprozess durchlaufen?
Wie ist der Zulassungsprozess für den Einsatz von Detergentien gestaltet, und wie unterscheidet er sich vom Zulassungsprozess für PSM?
Welche Kriterien müssen Inhaltsstoffe für Reiniger (Detergentien), die im Außenbereich eingesetzt werden, erfüllen?
Ist es rechtlich zulässig, dass in Reinigern (Detergentien), die im Außenbereich eingesetzt werden, Substanzen enthalten sind, die eine Zulassung als Biozid oder PSM haben?
Ist es rechtlich zulässig, dass in Reinigern (Detergentien), die im Außenbereich eingesetzt werden, Substanzen enthalten sind, denen eine Zulassung als Biozid oder PSM aberkannt worden ist? Wenn ja, bei welchen Produkten ist das der Fall?
Ist es rechtlich zulässig, Reiniger (Detergentien) im Außenbereich einzusetzen mit dem Ziel, Unkraut zu vernichten?
Wie und von wem wird der Einsatz von PSM, Bioziden und Detergentien bei Kommunen und Städten überprüft?
Wie, von wem und wo dürfen in Städten und Kommunen PSM, Biozide und Detergentien eingesetzt werden, und welche besondere Vorschriften und Auflagen sind zu berücksichtigen (bitte tabellarisch aufführen)?