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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 5)

Beteiligungen von Greenpeace Deutschland an und Beschäftigung von Personen der Geschäftsführung in Unternehmen oder Genossenschaften, Beteiligung gemeinnütziger Körperschaften an Wirtschaftsunternehmen, Höhe der Zuführungen von Greenpeace Deutschland an den Kapitalstock der Umweltstiftung Greenpeace, Bundesmittel und Verwendungsnachweise, Beauftragung von Gutachten, Mitwirkung bei Veranstaltungen, Unterrichtungen oder Publikationen des Bundes, Vertragsverhältnisse, Vertretung in Ausschüssen und Gremien, Mitarbeiteraustausch und Personalkosten<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

29.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/379413.08.2018

Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 5)

der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Verein Greenpeace e. V. setzt sich laut seiner Satzung für die Förderung des Umwelt- und Tierschutzes sowie des Friedens und der Völkerverständigung ein. Er verfügt über derzeit (Stand: 2018) etwa 590 000 Fördermitglieder. Zur Durchsetzung seiner Ziele bedienen sich Greenpeace Deutschland und seine ehrenamtlichen Gruppen mitunter spektakulärer Aktionen, die sich nicht immer auf dem Boden von Recht und Gesetz bewegen. Beispielhaft sei hier die Plakataktion am Willy-Brandt-Haus in Berlin im Juni 2015 genannt (www.fr.de/politik/strafanzeige-spd-die-spd-zeigt-greenpeace-an-a-463153). Jüngst machten Mitglieder des Vereins damit Schlagzeilen, dass am Großen Stern in Berlin rund 3 500 Liter gelber Farbe auf der Fahrbahn verteilt wurden. Diese wurde durch darüber hinweg fahrende Verkehrsteilnehmer in die angrenzenden Straßen verteilt und sollte von oben betrachtet eine Sonne darstellen. Mit dieser Maßnahme wollte Greenpeace laut Pressemitteilung auf die erste Sitzung der von der Bundesregierung initiierten Kohlekommission aufmerksam machen (www.greenpeace.de/presse/presseerklärungen/greenpeace-aktivisten-demonstrieren-mit-riesigemsonnensymbol-berliner). Infolge der Aktion kam es zu mindestens drei Verkehrsunfällen (www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article214711155/Michael-Mueller-Farbaktion-von-Greenpeace-nicht-hinnehmbar.html). Für die von der Polizei angeordnete Säuberung der Fahrbahn fielen Kosten bei der Berliner Straßenreinigung (BSR) in Höhe von mindestens 15 000 Euro an.

Laut Jahresbericht 2016 konnte Greenpeace Deutschland im Berichtszeitraum 56 Mio. Euro Spenden einwerben. Das Zinsergebnis erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr durch eine Gewinnausschüttung der Greenpeace Media GmbH in Höhe von 220 000 Euro. Darüber hinaus ist Greenpeace an der Greenpeace Energy eG, einem bundesweiten Energieversorger, beteiligt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Beteiligungen von Greenpeace Deutschland an Unternehmen oder Genossenschaften vor, und wenn ja, was sagen diese aus?

2

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Personen der Geschäftsführung oder der Fachbereichsleitungen von Greenpeace Deutschland zugleich in Unternehmen oder Genossenschaften beschäftigt, an denen Greenpeace Deutschland beteiligt ist, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand vor dem Hintergrund des rechtlichen Verhältnisses zwischen Greenpeace Deutschland und den entsprechenden Unternehmen oder Genossenschaften?

3

Wie bewertet die Bundesregierung generell die Beteiligung von gemeinnützigen Körperschaften an profitorientierten Unternehmen vor dem Hintergrund der für die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit erforderlichen Tatbestände laut Abgabenordnung?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Höhe der Zuführungen von Greenpeace Deutschland an den Kapitalstock der Umweltstiftung Greenpeace vor, und wenn ja, was sagen diese aus, bzw. wenn nein, welche staatliche Stelle verfügt nach Ansicht der Bundesregierung über diese Information?

5

Flossen der Greenpeace Media GmbH, der Greenpeace Energy eG oder der Umweltstiftung Greenpeace in den Jahren von 2012 bis 2018 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu, und wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Titeln (bei Projektmitteln bitte nach Einzelprojekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)?

6

Liegen der Bundesregierung Nachweise über die angemessene, sachgerechte und dem Zuwendungszweck entsprechende Verwendung von gewährten Mitteln aus dem Bundeshaushalt vor, und wenn ja, wie bewertet sie diese?

7

Welche Konsequenzen im Hinblick auf die Gewährung von Zuwendungen und das weitere Bestehen rechtlicher Beziehungen zieht die Bundesregierung, sofern ihr rechtswidriges Verhalten von aktuellen Zuwendungsempfängern bekannt wird?

8

Wurden Greenpeace Deutschland, die Greenpeace Media GmbH, die Greenpeace Energy eG oder die Umweltstiftung Greenpeace oder deren jeweilige Mitarbeiter in den Jahren von 2012 bis 2018 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die Greenpeace Deutschland, die Greenpeace Media GmbH, die Greenpeace Energy eG oder die Umweltstiftung Greenpeace als Auftragnehmer?

9

Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche weiteren Mitbewerber gab es?

10

An welchen Projekten und Vorhaben der Bundesregierung, wie etwa Veranstaltungen, Unterrichtungen und Publikationen, haben Greenpeace Deutschland, die Greenpeace Media GmbH, die Greenpeace Energy eG oder die Umweltstiftung Greenpeace oder deren jeweilige Mitarbeiter in den Jahren von 2012 bis 2018 in welchem Umfang mitgewirkt (bitte einzeln aufschlüsseln)?

11

Bestehen oder bestanden Vertragsverhältnisse zwischen der Bundesregierung und Greenpeace Media GmbH, der Greenpeace Energy eG oder der Umweltstiftung Greenpeace, und wenn ja, was haben sie zum Inhalt?

12

Entsenden Greenpeace Deutschland, die Greenpeace Media GmbH, die Greenpeace Energy eG oder die Umweltstiftung Greenpeace Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte des Bundes, und wenn ja, in welche?

13

Sofern Frage 12 zutrifft, welche konkreten Organisationseinheiten entscheidet in den jeweiligen Bundesministerien über die Besetzung der jeweiligen Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher rechtlichen Grundlage (bitte einzeln zuordnen)?

14

Fand oder findet ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und Bundesbehörden auf der einen und Greenpeace Media GmbH, der Greenpeace Energy eG oder der Umweltstiftung Greenpeace auf der anderen Seite statt, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?

15

Auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben?

16

Wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe?

Berlin, den 8. August 2018

Christian Lindner und Fraktion

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