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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bewertung des Hochschulpakts 2020 und Erkenntnisse für die Nachfolgevereinbarung

Zahlen zu Studienanfängern, Bundes- und Landesmittelaufteilung nach Bundesländern, Hochschultypen und Trägerschaft, Sicherstellung der Mittelzuweisung; Nachfolgevereinbarung der Bund-Länder-Verhandlungen, u.a. Parameter für Mittelzuweisung, Verbesserung der Lehrqualität, lebenslanges Lernen, innovative Lehrkonzepte, Verstetigung der Mittel, Verantwortung der Länder zur Grundfinanzierung<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

10.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/395023.08.2018

Bewertung des Hochschulpakts 2020 und Erkenntnisse für die Nachfolgevereinbarung

der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Nicola Beer, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe) und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zum Ende des Jahres 2020 läuft mit dem Hochschulpakt 2020 das umfassendste gemeinsame Förderprogramm von Bund und Ländern für den Hochschulsektor aus. In den drei Programmphasen seit 2007 werden Bund und Länder bis zum Ende der Auslauffinanzierung im Jahr 2023 zusammen voraussichtlich 38,8 Mrd. Euro bereitgestellt haben. Der Bund trägt daran mit voraussichtlich 20,2 Mrd. Euro den größten Teil der Finanzierung. Dafür haben die Hochschulen in den ersten beiden Programmphasen bis 2015 rund 900 000 zusätzliche Erstsemester im Vergleich zum Referenzjahr 2005 aufgenommen. Eine Fokussierung auf das Kriterium „Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger im 1. Hochschulsemester“ als alleiniges Kriterium für die Höhe der Mittelzuweisungen an die Hochschulen bewerten die Fragesteller dabei als Fehlanreiz.

Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) geht indes davon aus, dass die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger bis zum Jahr 2050 deutlich über der des Referenzjahres 2005 liegen wird (www.che.de/downloads/CHE_ AP_203_Prognose_Studienanfaengerzahlen_bis_2050.pdf). Gleichzeitig stellen heterogene Studierendenkohorten und die Ausgestaltung des digitalen Wandels Hochschulen vor zusätzliche Herausforderungen. Die nun verhandelte Nachfolgevereinbarung zwischen Bund und Ländern muss dieser Situation Rechnung tragen, ohne weitere Fehlanreize für die Hochschulen zu setzen.

Die Bundesregierung plant, die Bundesmittel für den Hochschulpakt auf Grundlage des neu geschaffenen Artikel 91b des Grundgesetzes (GG) dauerhaft zu verstetigen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 1338 - 1339).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele Studienanfängerinnen und Studienanfänger haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2010 bis 2017 im Vergleich zu den Studienanfängerzahlen des Jahres 2005 ein Studium aufgenommen (bitte nach Bundesländern, Hochschultyp – Universitäten, Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften – HAW –, Duale Hochschulen, Sonstige – und Trägerschaft – öffentlich, privat, kirchlich – aufteilen)?

2

Um welche Anzahl von Studienanfängerinnen und Studienanfängern weichen die in Frage 1 erfragten Studienanfängerzahlen von den Studienanfängerzahlen der KMK-Vorausberechnung (KMK = Kultusministerkonferenz) von 2014 ab (bitte nach Bundesländern aufteilen und die entstandenen Ausgleichszahlungen darstellen)?

3

Wie teilen sich a) die Bundesmittel und b) die Landesmittel des Hochschulpakts 2020 im Zeitraum von 2010 bis 2017 nach Bundesländern, Hochschultyp (Universität, Fachhochschule bzw. HAW, Duale Hochschule, Sonstige) und Trägerschaft (öffentlich, privat, kirchlich) auf?

Falls der Bundesregierung keine Kenntnis darüber vorliegt, warum nicht?

4

Welche Bundesländer haben auch für die an Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft geschaffenen Studienkapazitäten Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 erhalten?

Wurden diese Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung in äquivalenter Höhe den Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft zur Verfügung gestellt?

5

Wie stellt die Bundesregierung aktuell sicher, dass die Mittel des Hochschulpakts 2020 äquivalent zu den je nach Hochschultyp und Trägerschaft der Hochschule zusätzlich geschaffenen Studienplätzen durch die Länder den entsprechenden Hochschulen zufließen?

Wie will die Bundesregierung einen äquivalenten Mittelzufluss bei der Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 sicherstellen?

6

Wie will die Bundesregierung dem Anspruch, bei anstehenden Bund-Länder-Verhandlungen zur Nachfolge des Hochschulpakts „die gesamte Hochschullandschaft im Blick [zu] behalten“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 29 und 30 auf Bundestagsdrucksache 19/2676) konkret gerecht werden?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger als für den Hochschulpakt 2020 singulär gewählten Parameter für die Mittelzuweisung?

Sieht die Bundesregierung darin Fehlanreize?

Wenn ja, welche?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der Absolventinnen und Absolventen als Parameter für die Mittelzuweisung für die geplante Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020?

Sieht die Bundesregierung darin Fehlanreize?

Wenn ja, welche?

9

Welche weiteren Änderungsbedürfnisse bezüglich der Indikatoren der Mittelzuweisung an die Länder sieht die Bundesregierung für die Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020, insbesondere mit Blick auf eine anzustrebende Verbesserung der Lehrqualität an den Hochschulen?

10

Für welche konkreten Aspekte, „die eine weitere Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre bedeuten“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/2676), setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen mit den Ländern zur Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 ein?

11

Für welche „qualitätsbezogenen Parameter mit einem direkten Bezug zu Studium und Lehre“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17 bis 21 auf Bundestagsdrucksache 19/2676) setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen mit den Ländern zur Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 ein?

12

Welche anderen Strategien zur Verbesserung von Qualität an Hochschulen als der bloße Plan, dauerhaft immer mehr Mittel bereitzustellen, sieht die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der Forderung nach einer Dynamisierung der Mittel für die Hochschulen analog zur Finanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen?

13

Wie wird die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zur Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020

a) der steigenden Nachfrage nach Studienangeboten zum lebenslangen Lernen Rechnung tragen,

b) der Förderung innovativer Lehrkonzepte (wie beispielsweise Blended Learning, MOOCs) Rechnung tragen?

14

Soll die von der Bundesregierung geplante Verstetigung der Mittel nominal oder real – also unter Berücksichtigung steigender Personal- und Materialkosten – erfolgen?

15

Wie steht die Bundesregierung dazu, dass mit einer verbindlichen Verstetigung von Mitteln eben diese Mittel dauerhaft gebunden werden und damit der Gestaltungsspielraum des künftigen Haushaltsgesetzgebers erheblich eingeengt wird?

Wie möchte die Bundesregierung haushälterische Gestaltungsspielräume erhalten?

16

Wie will die Bundesregierung angesichts eines wachsenden Anteils gebundener Haushaltsmittel der Dynamisierung der Mittelzuweisung an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und mittelfristig stagnierender Haushaltsansätze für den Einzelplan 30 einen Handlungsspielraum für finanzielle Investitionen in andere Bildungsbereiche, wie beispielsweise die berufliche Bildung, gewährleisten?

17

Auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass die Verstetigung von Mitteln sowohl für die Hochschulen als auch für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen dauerhaft leistbar ist?

18

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass stetig fließende Mittel auch effizient verwendet werden?

Hält die Bundesregierung neue Steuerungsmechanismen und Erfolgskennziffern für nötig?

Welche Sanktionen behält sie sich vor, sollte Effizienz nicht der Fall sein?

19

Wie steht die Bundesregierung zu dem Ansatz, dass eine Mittelvergabe mit einem fixen und einem variablen Teil eine höhere Effizienz im Gebrauch der Mittel nach sich ziehen kann?

20

Auf welche Festlegungen konnten sich Bund und Länder im Rahmen der Verhandlungen zur Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 bereits einigen, insbesondere mit Blick auf

a) eine vom Wissenschaftsrat geforderte Dynamisierung der Mittel des Hochschulpakts,

b) die der Mittelzuweisung zugrunde liegenden Parameter und

c) eine Verbesserung des Monitorings der Verausgabung der Ländermittel?

21

Bei welchen Verhandlungsgegenständen besteht im Rahmen der Verhandlungen zur Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 zwischen Bund und Ländern Dissens?

22

Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zur Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 sicher, dass die zusätzlichen Bundesmittel vollständig zur Verbesserung der Studienbedingungen führen und sich die Länder in diesem Zuge nicht weiter aus ihrer Verantwortung zur Grundfinanzierung der Hochschulen zurückziehen?

Wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich die bisherigen Erfahrungen des Hochschulpakts 2020?

Berlin, den 22. August 2018

Christian Lindner und Fraktion

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