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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Die Familienfreundlichkeit von Betrieben in Deutschland - flexible Arbeitszeitmodelle und betriebliche Kinderbetreuung (G-SIG: 16010819)

Förderung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen, öffentliche Mittel, Pflege und Betreuung von älteren und kranken Angehörigen, betriebswirtschaftliche Effekte, finanzielle Förderung betrieblicher oder betriebsnaher Kinderbetreuungseinrichtungen

Fraktion

FDP

Datum

21.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/210130. 06. 2006

Die Familienfreundlichkeit von Betrieben in Deutschland – Flexible Arbeitszeitmodelle und betriebliche Kinderbetreuung

der Abgeordneten Ina Lenke, Miriam Gruß, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Familienfreundlichkeit kann sich für Unternehmen auszahlen. Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben können Kosten reduzieren und zu Wettbewerbsvorteilen führen. In einer modernen Gesellschaft ist es wichtig, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile zu ermöglichen. Dazu bedarf es neben ausreichenden Betreuungsangeboten auch flexibler familienfreundlicher Strukturen in den Unternehmen. Mit den unterschiedlichsten Projekten können Überbrückungs-, Fluktuations- und Wiedereingliederungskosten vermieden werden. Das heißt: Die Kosten für Familienfreundlichkeit können geringer ausfallen als die Kosten, die entstehen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Familie und Beruf nicht miteinander vereinen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Ziele hat sich die Bundesregierung bei der Förderung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen gesetzt?

2

Welche familienfreundlichen Maßnahmen von Unternehmen werden von der Bundesregierung in welchem Umfang jährlich gefördert?

3

Nach welchen Kriterien werden die öffentlichen Mittel zugunsten familienfreundlicher Maßnahmen in den Unternehmen vergeben?

4

Sieht die Bundesregierung den Bedarf, Familienfreundlichkeit in Unternehmen weiter und noch stärker zu fördern, und wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant?

5

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Betrieb als familienfreundlich gilt, und inwieweit wird auch die Pflege und Betreuung von älteren oder kranken Familienangehörigen berücksichtigt?

6

Welche Rolle spielt derzeit das Kriterium „Familienfreundlichkeit“ bei der Vergabe öffentlicher Aufträge?

7

Welche Beratungsangebote zum Thema „Familienfreundlichkeit“ stehen den Unternehmen und ihren Mitarbeitern zur Verfügung, und in welchem Umfang werden diese in Anspruch genommen?

8

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Maßnahmen der Familienfreundlichkeit in Betriebsvereinbarungen, tarifvertraglichen Regelungen oder Unternehmensleitlinien verankert sind, und inwieweit gibt es über die gemeinsamen Grundsätze des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie und der IG Bergbau, Chemie und Energie hinaus Selbstverpflichtungen dieser Art zu Familienfreundlichkeit in Unternehmen?

9

Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über betriebswirtschaftliche Effekte familienfreundlicher Maßnahmen vor?

10

Wie viele und welche Unternehmen haben ein Grundzertifikat des Audits „berufundfamilie“ erhalten, wie viele und welche Unternehmen haben sich nach drei Jahren einer Reauditierung unterzogen, und welches waren die Hauptziele und -maßnahmen, die erreicht bzw. umgesetzt wurden?

11

Wie hoch sind die Kosten des Audits „berufundfamilie“ für die Betriebe, wie viele Unternehmen haben die Kosten selbst getragen, und in welchem Umfang wurden Fördermittel aus Landesprojekten in Anspruch genommen?

12

Sind der Bundesregierung Studien über die familiengerechte Gestaltung von Arbeitsaufträgen und Arbeitsabläufen bekannt?

13

Welche finanziellen und sozialen Leistungen für Familien von Seiten der Betriebe sind der Bundesregierung bekannt?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnis, in welchem Umfang es Elternnetzwerke bei Unternehmen gibt und in welchem Umfang diese seitens der Mütter und Väter in Anspruch genommen und von den Betrieben unterstützt werden?

15

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Rolle Familienfreundlichkeit im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen der Führungskräfte sowie der Personalentwicklung spielt?

16

Welche Bedeutung kommt Mentoring-Projekten bei der Familienfreundlichkeit von Unternehmen zu, und welche speziellen Maßnahmen gibt es, Eltern den Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause zu erleichtern?

17

Liegen Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Unternehmen Beratung und Vermittlungsdienstleistungen zum Angebot individueller Lösungen bei Fragen und Problemen der Kinderbetreuung leisten?

18

Hat die Bundesregierung Erkenntnis darüber, in welchen Bundesländern Betriebe unter welchen Voraussetzungen Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen sein können und in welchen Bundesländern es eine finanzielle Förderung von betrieblichen oder betriebsnahen Kinderbetreuungseinrichtungen seitens des Landes oder der Kommunen gibt? Welches sind die jeweiligen Voraussetzungen für eine solche Förderung?

19

Nach welchen Konzepten erfolgt in den betriebseigenen und -nahen Kindertageseinrichtungen die frühkindliche Förderung und Bildung?

20

Hat die Bundesregierung Erkenntnis darüber, nach welchen Kriterien in betriebsnahen bzw. betriebseigenen Einrichtungen Kindertagesstättenplätze vergeben werden?

21

Welche Kosten für die betriebsnahe bzw. -eigene Kinderbetreuung sind in den einzelnen Bundesländern seitens der Eltern zu tragen, welche werden seitens der Betriebe übernommen, inwieweit gibt es unter welchen Voraussetzungen Ermäßigungen zu Gunsten der Eltern?

Berlin, den 29. Juni 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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