Klimaschutzziele Deutschlands im Lichte des EU-Effort-Sharing
der Abgeordneten Dr. Lukas Köhler, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Christoph Meyer, Dr. Stefan Ruppert, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Schon heute steht fest, dass die Bundesregierung nicht nur ihre selbstgesteckten Klimaziele bis 2020 nicht erreichen wird, sondern auch die rechtlich verbindlichen EU-Ziele. Ursächlich dafür sind vor allem die unzureichenden Fortschritte bei den Emissionsminderungen der nicht vom EU-Emissionshandel (EU-ETS) erfassten Wirtschaftsbereiche Verkehr und Wärmeversorgung. Auch die Ziele der kommenden Verpflichtungsperiode zwischen 2021 und 2030 werden nicht einfach zu erreichen sein, wie der von der Bundesregierung geplante Kohleausstieg unterstreicht.
Unter dem EU-Effort-Sharing-System sind die Mitgliedstaaten an eine lineare Minderung der Treibhausgasemissionen zwischen 2013 und 2020 gebunden. Danach sind in den nicht vom EU-ETS erfassten Sektoren 30 Prozent Emissionsminderungen bis 2030 gegenüber 2005 verpflichtend. Zur Erhöhung der Kosteneffizienz der Zielerreichung ist eine Reihe von Flexibilitäten vorgesehen: So ist es den Mitgliedstaaten explizit erlaubt, Emissionsminderungen auf die Bank zu legen oder aus Folgejahren vorwegzunehmen. Des Weiteren dürfen die Mitgliedstaaten Emissionsminderungen auf andere Länder übertragen bzw. von diesen erwerben. Ab 2021 sind auch Übernahmen aus dem Versteigerungskontingent des EU-ETS sowie Übertragungen von Emissionsminderungen aus der Landnutzung möglich.
Da in der Verpflichtungsperiode 2013 bis 2020 innerdeutsche Übertragungen zwischen den Jahren kaum mehr möglich sind, müssen zur Zielerreichung Emissionsberechtigungen aus anderen Ländern zugekauft werden. Hier schätzt das Öko-Institut, dass Deutschlands Verfehlung seiner europäischen Klimaschutzziele in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft für die Periode bis zum Jahr 2020 Haushaltskosten in Höhe von 600 Mio. Euro verursachen könnte.
Für die Jahre zwischen 2021 bis 2030 würden sogar zusätzliche Kosten in Höhe von 5 bis 30 Mrd. Euro entstehen (Quelle: www.oeko.de/aktuelles/2018/ effort-sharing-hohe-kosten-ohne-ambitionierten-klimaschutz/). Nach Artikel 5 der Entscheidung Nr. 406/2009/EG haben die Mitgliedstaaten aber auch die Möglichkeit, Gutschriften aus Projektmaßnahmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu verwenden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, die Flexibilitäten des Effort Sharing für die Zielerreichung bis 2020 in Anspruch zu nehmen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, auch Gutschriften aus Klimaschutz-Projektmaßnahmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis 2020 zu verwenden? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, aus welchem Grund wird diese Möglichkeit nicht genutzt?
Teilt die Bundesregierung die Schätzung des Öko-Instituts über den Haushaltsaufwand für den Erwerb überschüssiger Emissionsminderungen von anderen Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2013 bis 2020?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten nationaler Klimaschutzmaßnahmen in Relation zum nötigen Haushaltsaufwand für den Erwerb überschüssiger Emissionsminderungen von anderen Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2013 bis 2020 ein?
Liegen der Bundesregierung Informationen über die durchschnittlichen Kosten von Gutschriften aus Klimaschutz-Projektmaßnahmen vor?
Inwieweit würden sich die Kosten der Inanspruchnahme der Flexibilitäten reduzieren, würde Deutschland auch Gutschriften aus Projektmaßnahmen zur Erfüllung seiner Klimaschutzziele nutzen?
Ist für den Zeitraum 2021 bis 2030 die Inanspruchnahme von Flexibilitäten zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzverpflichtungen geplant?
Inwieweit fließt die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Flexibilitäten in die von der Bundesregierung getroffene Entscheidung zum Ausstieg aus der Kohleverstromung ein?
Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung den Flexibilitäten im Rahmen ihrer zukünftigen Klimapolitik ein?