Sportbootschifffahrt
der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Jimmy Schulz, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Wassertourismus gehört zu den immer beliebter werdenden Freizeitaktivitäten in Deutschland. Nach Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) haben in den letzten fünf Jahren zwischen 6,7 und 10,4 Millionen Bürger eine Wassersportart ausgeübt (www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Publikationen/Tourismus/wassertourismus-in-deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Dadurch stellt der Wassertourismus einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Die Studie des Bundeswirtschaftsministeriums „Die wirtschaftlichen Potentiale des Wassertourismus in Deutschland“ beziffert den aus der touristischen Nachfrage generierten Bruttoumsatz an den Bundeswasserstraßen auf jährlich rund 4,2 Mrd. Euro mit einem Beschäftigungseffekt von rund 66 000 Arbeitsplätzen.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Branche sind einfache, unbürokratische und niedrigschwellige Einstiegsangebote für Interessenten. Nur auf diese Weise können sie einen ersten Eindruck von wassertouristischen Aktivitäten erhalten und bewerten, ob weiterführende Angebote für sie von Interesse sind. Entsprechende Einstiegshürden sind Führerscheine und Befähigungsnachweise, aber auch die Erlangung von Bootszeugnissen oder die Ausrüstungspflicht von Charterbooten stellen eine solche dar.
Damit möglichst viele Bürger auf die Angebote des Wassertourismus zugreifen können, muss regelmäßig überprüft werden, ob die geltenden Rahmenbedingungen noch zeitgemäß sind. Da die letzte große Reform, angestoßen vom Deutschen Bundestag im Jahr 2012 (Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt, Bundestagsdrucksache 17/7937) vor sechs Jahren war, ist es an der Zeit, die dort beschlossenen Maßnahmen zu evaluieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Sportbootführerscheine sind seit 2008 ausgestellt worden (bitte nach Jahren und Führerscheinart – SBF Binnen/SBF See/ Sportküstenschifferschein/Sportseeschifferschein/Sporthochseeschifferschein – auflisten)?
Wie viele Sportbootführerscheine wurden seit 2008 entzogen und aus welchen Gründen (bitte nach Jahren und Entzugsgründen – z. B. Alkoholverstöße – auflisten)?
Wie viele Bootsunfälle hat es seit 2008 mit Beteiligung von Booten mit bis zu 11,4 kW (15 PS) im Fahrtgebiet Binnen gegeben (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie viele Bootsunfälle hat es seit 2008 mit Beteiligung von Booten mit bis zu 15 PS im Fahrtgebiet See gegeben (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie viele Bootsunfälle mit Personenschaden hat es seit 2008 mit Beteiligung von Booten mit bis zu 15 PS im Fahrtgebiet Binnen gegeben (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie viele Bootsunfälle mit Personenschaden hat es seit 2008 mit Beteiligung von Booten mit bis zu 15 PS im Fahrtgebiet See gegeben (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie viele Charterscheingebiete wurden seit 2012 zu den bis dahin bestehenden zusätzlich ausgewiesen (bitte die Gebiete nennen)?
Wann fand die vom Deutschen Bundestag auf Bundestagsdrucksache 17/7937, II, 3. geforderte Evaluierung statt, und zu welchen Ergebnissen ist die Evaluierung gelangt?
Bis wann werden die verschiedenen Führerscheinprüfungen, inklusive der bisher davon getrennten Sonderprüfungen bei Pyroschein und Funkzeugnis, in ein modulares Führerscheinsystem abschließend überführt sein?
Ist inzwischen gewährleistet, dass alle Führerscheinprüfungen auch im europäischen Ausland absolviert werden können?
Wenn nein, bis wann wird das vollzogen sein?
Hat die Bundesregierung seit 2012 eine Reform der Funkzeugnisprüfung durchgeführt?
Wenn ja, was wurde verändert?
Wenn nein, warum nicht?
Werden Funkzeugnisse aus anderen EU-Mitgliedstaaten inzwischen akzeptiert?
Wenn nein, welche und warum nicht?
Bis wann plant die Bundesregierung dieses zu ändern?
Gibt es inzwischen eine gegenseitige Anerkennung von Funkzeugnissen auf europäischer und internationaler Ebene?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann plant die Bundesregierung dieses umzusetzen?
Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gelangt bei der Überprüfung, ob es bei Charterbooten ausreicht, wenn außer dem Kapitän auch ein anderes Crewmitglied ein Funkzeugnis vorlegen kann?
Plant die Bundesregierung die Ausrüstungspflicht mit Funkanlagen für Charterboote auf die Fahrtgebiete A (Hochsee) und B (außerhalb der Küstengewässer) zu begrenzen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2012 ergriffen, um die Vereine und Verbände bei der Erstellung eines Qualitätssiegels für Ausbildungsstätten zu unterstützen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2012 ergriffen, um eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Wasser- und Schifffahrtsämter bei der Erteilung von Bootszeugnissen sicherzustellen?
Bis wann ist die Zulassung von vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen zur schnelleren Erteilung von Bootszeugnissen im Seebereich abgeschlossen?
Wurde bisher geprüft, in welcher Form eine Unfallstatistik in der Sportbootschifffahrt gewährleistet werden kann?
Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung dabei gelangt?
Wie läuft der Ausstellungsprozess bei Sportbootführerscheinen in den Geltungsbereichen und Binnen- und Seewasserstraßen, die zwischenzeitlich im „Scheckkartenformat“ ausgestellt werden?
Wie wird dieser im Sinne des Verbrauchers (Kostenreduktion, zeitliche Optimierung) ggf. weiter optimiert?