Gesetzliche Weiterentwicklung im Kinder- und Jugendschutz
der Abgeordneten Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Daniel Föst, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Kindesmisshandlung ist die psychische und physische Verletzung von Kindern oder Jugendlichen. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland 4 247 Kinder und Jugendliche von der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert, die Opfer von Kindesmisshandlung wurden. Während es sich dabei ausschließlich um die zur Anzeige gebrachten Taten handelt, geht die Polizei von einer noch höheren Dunkelziffer aus. Gesondert von den zur Anzeige gebrachten Fällen von Kindesmisshandlung behandelt die Polizeiliche Kriminalstatistik Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Opfer sexuellen Missbrauchs wurden im Jahr 2017 demnach zusätzlich 13 539 Kinder und Jugendliche (Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, 2017). Die Polizeilichen Kriminalstatistiken für das Jahr 2017 ergeben außerdem, dass sich Opfer und Täter in der überwiegenden Anzahl der Fälle kannten. Zur dominierenden Tätergruppe gehören damit Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Personen aus dem Umfeld der Kinder und Jugendlichen, wie Nachbarn oder Verwandte (Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, 2017).
Die öffentliche Organisationseinheit, die in Deutschland mit Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern und Personen im Umfeld der Kinder und Jugendlichen zusammenarbeitet, um sie vor Gefahren zu schützen, ist das Jugendamt. Für den Kinder- und Jugendschutz spielt die Arbeit des Jugendamtes deshalb eine ganz besonders wichtige Rolle. Sie ist zugleich Prävention und Intervention.
In der Vergangenheit hat es verschiedene Gesetzesinitiativen gegeben, um den Kinder- und Jugendschutz in Deutschland zu verbessern. Zum einen ist am 1. Januar 2012 das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat das Gesetz drei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert (www.bmfsfj.de/blob/93348/a41675e1f 53ec6f743359b6b75fec3e2/bericht-der-bundesregierung-evaluation-des-bundes kinderschutzgesetzes-data.pdf). Die durch die Evaluation erkennbar gewordenen Defizite gilt es konsequent zu beheben. Zum anderen wurde in der vergangenen Legislaturperiode die Arbeit an einer Gesetzesreform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) angestoßen, die aber nicht abgeschlossen wurde. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verspricht, diesen Prozess nach der Wahl aufzunehmen.
Diese Kleine Anfrage erkundigt sich danach, inwieweit die Erkenntnisse, die sich aus der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ergeben, für die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland genutzt und in der Praxis umgesetzt wurden und inwieweit die Arbeit an der Gesetzesreform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von der Bundesregierung wiederaufgenommen wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Voraussetzung für eine Erfüllung des Schutzauftrages, die erfolgreiche Kooperation aller am Hilfeprozess beteiligten Personen und Einrichtungen ist, und wenn ja, welche Personen und Einrichtungen sind nach Auffassung der Bundesregierung am Hilfeprozess beteiligt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Netzwerkstruktur – die in der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) wie folgt beschrieben wurde: „in fast allen Jugendamtsbezirken wurden Netzwerke Früher Hilfen implementiert: 92,5 Prozent der Jugendamtbezirke geben an, eine Netzwerkstruktur mit Zuständigkeit Kinderschutz und/oder Frühe Hilfen vorzuhalten.“ – so zu verbessern, dass eine vollständig und uneingeschränkt flächendeckende Netzwerkstruktur erreicht wird (Bericht der Bundesregierung, 2015)?
Wie hoch ist der aktuelle Anteil jener Bezirke, die ausschließlich über Angebote mit Informationscharakter verfügen, und wie hoch ist der aktuelle Anteil jener Bezirke, die Angebote zur Verfügung stellen, die über den Informationscharakter hinausgehen, wie in der Evaluation des BKiSchG beschrieben („die Anzahl der Jugendamtbezirke mit Angeboten, die über den Informationscharakter hinausgehen, ist seit Inkrafttreten des BkiSchG gestiegen“, Bericht der Bundesregierung, 2015)?
Wurden von der Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die in der Evaluation des BKiSchG als gut bis mangelhaft bewertete „Qualität der Kooperation von Jugendamt und Schulen“ zu verbessern, und wenn ja, welche (Bericht der Bundesregierung, 2015)?
Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung ergriffen, um das im Evaluationsbericht des BKiSchG beschriebene Haupthindernis für eine angemessene Versorgungsstruktur, nämlich das „Fehlen entsprechend ausreichender fortgebildeter Fachkräfte“ auszugleichen bzw. zu beheben?
Was genau meint die Bundesregierung, wenn sie in dem Evaluationsbericht des BKiSchG von „Entwicklungsbedarf“ im Kontext der „Projektausgestaltung“ spricht, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um zum einen diesem Entwicklungsbedarf nachzukommen und zum anderen die in dem folgenden Satz beschriebene Qualifikation der Koordinierenden zu verbessern: „Bei der Qualifikation der Koordinierenden und der Projektausgestaltung an der Schnittstelle zum Kinderschutz besteht jedoch vielerorts noch Entwicklungsbedarf.“ (Bericht der Bundesregierung, 2015)?
Werden durch Behörden, Ärzte oder Privatpersonen kommunizierte Verdachtsfälle in einer bundesweiten Datenbank aufgenommen und dokumentiert?
Wenn ja, wie viele Verdachtsfälle hat es im Jahr 2017 gegeben, und wie viele dieser Verdachtsfälle haben sich bestätigt?
Wie bewertet die Bundesregierung das „Dormagener Modell“, das erfolgreich die Arbeit von Ärzten, Jugend- und Sozialämtern, Lehrern etc. ab der Geburt eines Kindes vernetzt, und was spricht nach Einschätzung der Bundesregierung dafür sowie dagegen, dieses Modell bundesweit zu etablieren (www.demo-online.de/artikel/kinderarmut-erfolgreich-bekaempft)?
In welchem Rahmen tauschen sich Jugendämter nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit untereinander aus mit dem Ziel, beim Berichten von Erfolgen sowie Misserfolgen und Fehlern voneinander zu lernen?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob sich der im Evaluationsbericht des BKiSchG beschriebene Anteil an Jugendamtbezirken (16,4 Prozent), die über nur eines der beiden Netzwerke (Frühe Hilfen oder Kinderschutz) verfügen, verändert hat, und wenn ja, wie groß ist der Anteil?
Wie groß ist der Anteil der Netzwerke in der Zusammenarbeit früher Hilfen, die länderübergreifende fallbezogene Qualitätsstandards definiert haben, so wie es die Vereinbarungen zur Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ fordern (www.fruehehilfen.de/fileadmin/user_upload/fruehehilfen.de/pdf/Bundes initiative_Fruehe_Hilfen_Zwischenbericht_2014.pdf)?
Liegen der Bundesregierung aktuelle Informationen darüber vor, wie groß die Beteiligung wichtiger Akteure aus dem Gesundheitswesen (Kinderärztinnen und Kinderärzte, niedergelassene Hebammen, Geburtenkliniken und Kinderkliniken) im Bereich früher Hilfen ist, und wenn nein, warum nicht?
Wann nimmt die Bundesregierung die Arbeit an der bereits in der vergangenen Legislaturperiode begonnenen Gesetzesreform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wieder auf, und was wird unternommen, um die Reform erfolgreich abzuschließen?
Aus welchen Gründen ist nach Meinung der Bundesregierung eine Reformierung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes nach Einschätzung der Bundesregierung bis heute nicht zustande gekommen?
Inwieweit hat die Bundesregierung begonnen, wie von ihr angekündigt, Erfahrungsberichte, die sie von Betroffenen erhalten hat, auszuwerten, um daraus politische Schlüsse zu ziehen, und wie lauten diese (www.deutschland funk.de/offene-baustellen-im-jugendamt-kinder-staerken-aber-wie.724.de. html?dram:article_id=417812)?