Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand im Allgemeinen Sozialen Dienst
der Abgeordneten Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Daniel Föst, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Thomas L. Kemmerich, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Arbeit der Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) gehört zu einer der wichtigsten Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Das besonders breite Aufgabenportfolio vereint Maßnahmen zur Prävention, Partizipation, Integration und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dieses komplexe Spektrum kann dabei die organisatorischen Zuständigkeiten des Jugendamtes, des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes einschließen. Entscheidend ist, dass die Menschen, die im Rahmen ihrer Arbeit im ASD dieser bedeutenden Verantwortung nachkommen, die dafür notwendigen Voraussetzungen vorfinden, um ihre Aufgaben gut ausüben zu können.
Die im Mai 2018 erschienene Studie „Berufliche Realität im ASD“ von Prof. Dr. Kathinka Beckmann, Thora Ehlting und Sophie Klaes (2018) basiert auf stichprobenartige Befragungen der Mitarbeiter von insgesamt 175 der 563 Jugendämter in Deutschland durch Fragebögen und Interviews. Die Ergebnisse der Studie machen deutlich, dass die aktuellen Rahmenbedingungen im ASD, wie personelle und finanzielle Ausstattung, Büroausstattung und Verwaltungsaufwand, „eine professionelle sozialpädagogische Arbeit“ behindern (vgl. Beckmann, 2018: 39).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Arbeit im Allgemeinen Sozialen Dienst bei?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Arbeit der Jugendämter bei?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Leistungen nach § 2 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und anderen Aufgaben nach § 2 Absatz 3 SGB VIII des Jugendamtes zum präventiven Schutz von Kindern und Jugendlichen bei?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Arbeit der Jugendämter in Deutschland maßgeblich von der finanziellen Situation der Kommunen beeinflusst wird?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung einen Überblick über die finanzielle Situation im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes in den einzelnen Kommunen, oder ergreift die Bundesregierung ggf. Maßnahmen, um einen Überblick über die finanzielle Situation und damit ggf. Kenntnis über finanzielle Notstände im Allgemeinen Sozialen Dienst in den einzelnen Kommunen zu erhalten?
Wenn nicht, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass im Fall finanzieller Notstände einer Kommune die Leistungen und andere Aufgaben, die nicht durch einen Rechtsanspruch hinterlegt sind, aber oftmals Leistungen im Bereich der Prävention darstellen, den Betroffenen deshalb nicht angeboten werden können?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass den Jugendämtern in Deutschland je nach Region unterschiedliche finanzielle Kapazitäten zur Verfügung stehen und die Gewährleistung der Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche demnach abhängig von ihrem Wohnort sind?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Abhängigkeit vom Wohnort?
Wie schätzt die Bundesregierung die unterschiedlichen Kassenlagen und deren Auswirkungen auf die Gewährleistung der Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie „Berufliche Realität im ASD“ (2018), die zeigen, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen im Allgemeinen Sozialen Dienst negative Auswirkungen auf die sozialpädagogische Arbeit der Mitarbeiter haben?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, den Bürokratieaufwand, der sich für Mitarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst laut der Studie „Berufliche Realität im ASD“ (2018) mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) im Jahr 2012 erhöht hat, zu verringern und somit die zeitliche Kapazität für die Arbeit mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie beteiligten Personen positiv zu verändern?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, und welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet bzw. umgesetzt?
Welches Potential sieht die Bundesregierung in der Digitalisierung von Arbeitsprozessen, um den Arbeitsalltag von Mitarbeitern im Allgemeinen Sozialen Dienst zu verbessern, und welche Arbeitsprozesse wären das?
Welche Maßnahmen werden derzeit geplant, und welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Chancen der Digitalisierung dafür zu nutzen, die Arbeitsabläufe im Bereich Verwaltung und Dokumentation in den Jugendämtern effizienter und damit für die Mitarbeiter weniger zeit- und arbeitsintensiv zu gestalten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über den aktuellen Status der digitalen Transformation von Arbeitsabläufen, Verwaltungs- und Dokumentationsverfahren im Allgemeinen Sozialen Dienst?
Wenn ja, bewertet die Bundesregierung die aktuelle Arbeitsweise im Allgemeinen Sozialen Dienst als zeitgemäß, effizient und angemessen für die Bedürfnisse der Klienten und Mitarbeiter?
Wenn nein, warum nicht, und wie bewertet sie die Unkenntnis über die Arbeitsweise im Allgemeinen Sozialen Dienst?
Was verzögert nach Kenntnis der Bundesregierung die digitale Transformation von Arbeitsabläufen sowie Verwaltungs-und Dokumentationsverfahren im Allgemeinen Sozialen Dienst?
Wie schätzt die Bundesregierung den Einsatz digitaler Lösungen für eine vernetzte und effizientere Verwaltungsstruktur im Allgemeinen Sozialen Dienst ein, um die Dauer für Fallübergaben zu verkürzen, die bei einem Wohnortwechsel der leiblichen Eltern von vom Jugendamt betreuten Kindern und Jugendlichen durch den Wechsel der Zuständigkeit des verantwortlichen Jugendamtes bis zu mehreren Monaten andauern kann?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Fallakten im Jugendamt digitalisiert oder in Papierform verwaltet werden?
Wenn ja, wie lauten diese Kenntnisse, und wie bewertet die Bundesregierung die Situation?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Austausch von Informationen und Fallakten digital oder postalisch erfolgt?
Wenn ja, welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor, und wie bewertet sie die Situation?
In welchen Bundesländern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung standardisierte IT-Arbeitsplätze für die Mitarbeiter von Behörden und Verwaltung im Allgemeinen und im Speziellen für die Mitarbeiter in den Jugendämtern, wie sie in verschiedenen Landesregierungen im Laufe der vergangenen Jahre für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Verwaltung mit dem Ziel, diese Standards in der Praxis umzusetzen, definiert wurden?
Wie genau stellt sich die Bundesregierung einen technisch ausreichend ausgestatteten Arbeitsplatz eines Mitarbeiters im Jugendamt vor, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Einhaltung dieser Ausstattung als Voraussetzung für die erfolgreiche Bewältigung der täglichen Arbeit bei (bitte die technischen Geräte einzeln auflisten)?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung der Standards für IT-Arbeitsplätze von Behörden und Verwaltung im Allgemeinen und von Jugendämtern im Speziellen kontrolliert?
Wenn ja, in welchen Bundesländern, und zu welchen Ergebnissen kommen diese Kontrollen, d. h. wie oft werden Standards eingehalten, wie oft werden sie nicht eingehalten, und wie beurteilt die Bundesregierung die Situation?