Ausbildung der Polizeikräfte in Afghanistan
der Abgeordneten Birgit Homburger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Aufbau einer funktionierenden Polizei ist von zentraler Bedeutung für die Herstellung der Sicherheit und Ordnung und damit die Herstellung stabiler Verhältnisse in Afghanistan.
Im sog. Petersberger Abkommen vom Dezember 2001 ersuchte die afghanische Interimsregierung die internationale Gemeinschaft um Unterstützung beim Aufbau und bei der Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte.
Am 15. März 2002 hat Deutschland die Verantwortung für den Aufbau der Polizei, der Grenzpolizei und die Ausbildung der Offiziere und der Unteroffiziere übernommen. In einem Sitz- und Statusabkommen zwischen dem Innenministerium der Interimsregierung von Afghanistan und dem Bundesministerium des Innern wurden folgende Aufgaben des Projektbüros der deutschen Polizei in Kabul festgelegt:
- Beratung der afghanischen Sicherheitsbehörden.
- Unterstützung bei der Ausbildung von Polizeirekruten.
- Umsetzung der bilateralen polizeilichen Ausstattungshilfe.
- Koordinierung der internationalen Unterstützung für den Aufbau der afghanischen Polizei.
Im Mai 2002 wurde der Law and Order Trust Fund of Afghanistan (LOTFA) durch das United Nations Development Programme (UNDP) eingerichtet, um den Wiederaufbau der Polizei zu fördern. LOTFA wird verwaltet durch das sog. LOTFA Steering Committee (SC). Mitglieder des SC sind das afghanische Innen- und Finanzministerium, die Geberländer (u. a. Deutschland) und das UNDP. Zu den Aufgaben des LOTFA gehören die Sicherstellung der landesweiten Auszahlung der Polizeigehälter, die Beschaffung von Ausrüstung, der Wiederaufbau und die Sanierung dienstlicher Einrichtungen, die Rekrutierung und Ausbildung und die Institutionelle Entwicklung Afghanistans.
Nach Angaben des LOTFA vom April 2006 wurden alle Polizeigehälter bis März 2006 ausgezahlt. Die Zahlung der Gehälter der Polizisten muss im Interesse einer funktionierenden Polizei auch in Zukunft gewährleistet werden. Das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung vom 13. September 2006 stellt jedoch fest, dass der LOTFA unterfinanziert ist (vgl. Afghanistan-Konzept, S. 13). Eine Demotivation der Polizisten im Hinblick auf ihre Pflichterfüllung aufgrund ausbleibender Gehaltszahlungen wäre katastrophal.
Insgesamt hat Deutschland bereits 70 Mio. Euro in den Wiederaufbau der Polizei in Afghanistan investiert. Neben einem Notrufsystem, den Transportmitteln und den Sanierungsarbeiten, wurden u. a. 10 000 Handfeuerwaffen P1 zur Verfügung gestellt.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Polizeihilfe für Afghanistan“ (Bundestagsdrucksache 16/1046) heißt es: „Die afghanische Polizei ist in den Kernbereichen wieder einsatzfähig, wesentliche infrastrukturelle Wiederaufbauleistungen wurden erbracht und die Grundausstattung verbessert.“ Im Bericht des UN-Generalsekretärs vom März dieses Jahres (A/60/712-S/2006/145) wird im Hinblick auf die Lage außerhalb Kabuls jedoch bemängelt, dass es den Polizisten nach Abschluss ihrer Ausbildung in Kabul bei ihrem Einsatz in den Provinzen nicht nur an Ausstattung und dienstlichen Einrichtungen mangele, sondern es vor allem an professioneller Unterstützung sowie Führungskraft fehle.
Nach Presseberichten (FAZ vom 21. August 2006) unterliegt die deutsche Polizeihilfe in den Bereichen Ausrüstung und Infrastruktur politischen Einschränkungen. So soll eine Ausrüstung mit Tränengas und Gummigeschossen als auch die Errichtung von Arrestzellen nicht möglich sein.
Da zurzeit noch kein funktionsfähiges Justiz- und Strafvollzugssystem wiederhergestellt sei, existierten keine Institutionen, durch welche die Arbeit der Polizisten unterstützt und diese nach Ansicht der Bevölkerung legitimieren würde.
Laut Antwort der Bundesregierung auf die genannte Kleine Anfrage wird die angestrebte Zahl von 62 000 ausgebildeten Polizisten bis Mitte 2007 erreicht. Demgegenüber heißt es im Bericht des UN-Generalsekretärs vom März 2006, dass der Zeitpunkt, bis zu dem das Ziel erreicht werden soll, um drei Jahre auf 2010 verschoben wurde. UN-Statistiken zufolge sind geschätzte 70 Prozent der Nationalen Afghanischen Polizei Analphabeten.
Im Mai dieses Jahres warnte Human Rights Watch (HRW) davor, Kandidaten, die Menschenrechte verletzt hatten, in hohe Polizeiposten in den Provinzen einzusetzen. Afghanistans Präsident Hamid Karzai stand vor der Aufgabe, 34 Kandidaten zu ernennen. Ein Großteil dieser Kandidaten erfülle laut HRW jedoch nicht die von Deutschland, den USA und den UN erforderden Voraussetzungen. HRW unterstrich weiterhin die Auswirkungen bzw. negativen Folgen, die eine solche Ernennung auf die Fortschritte des Aufbaus der Polizeitruppe mit sich bringen könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wie lange dauert die Ausbildung der afghanischen Polizisten im Vergleich zu einer entsprechenden Ausbildung von deutschen Polizeibeamten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der Ausbildung der afghanischen Polizisten?
Wie bewertet die Bundesregierung die durch den UN-Generalsekretär geäußerte Befürchtung, dass die während der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse, von den Polizisten anschließend in den Provinzen nicht effektiv eingesetzt werden und damit nicht dauerhaft zur Sicherheit beitragen können, weil es an einem funktionstüchtigen Justiz- und Strafvollzugssystem fehlt?
Wie werden die ausgebildeten Polizisten auf ihre neuen Posten eingearbeitet?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die auch nach abgeschlossener Ausbildung angestrebte Beratung und Zusammenarbeit zwischen Projektbüro in Kabul und Polizeioffizieren vor Ort gewährleistet?
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Angaben zu, wonach das Ziel, bis Mitte 2007 in Afghanistan 62 000 Polizisten ausgebildet zu haben, um drei Jahre auf 2010 verlängert worden ist, und wenn ja, wer hat die Fristverlängerung beschlossen und was sind die Gründe hierfür?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass rund 70 Prozent der afghanischen Polizisten Analphabeten sind?
Inwieweit beeinträchtigt das Analphabetentum die Ausbildung der Polizisten durch deutsche Beamte, und inwiefern behindert es die Polizisten bei der Ausführung ihrer Aufgaben?
Was wird seitens der deutschen Bundesregierung unternommen, um die Analphabetenrate zu minimieren?
Ist die Auszahlung der Polizeigehälter nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen sechs Monaten erfolgt?
Von wem werden die Gehälter tatsächlich ausgezahlt?
Wie beabsichtigt LOTFA bzw. das SC nach Kenntnis der Bundesregierung auch zukünftig die regelmäßige Gehaltszahlung zu gewährleisten?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Unterfinanzierung des LOTFA zu beheben?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Berichts des UN-Generalsekretärs den derzeitigen Stand der Ausrüstung der Polizei hinsichtlich Bewaffnung, Transportmittel, Uniformen (u. a. Regenausstattung)?
Beeinträchtigt ein etwaiger Mangel an Ausrüstung die Polizisten bei der Ausführung ihrer Arbeit?
Trifft es zu, dass Deutschland weder den Bau von Arrestzellen noch eine Ausrüstung mit Tränengas unterstützt?
Wie hat sich das Notrufsystem seit seiner Einführung im vergangenen Jahr nach Auffassung der Bundesregierung bewährt, und wie oft wurde es benutzt?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Ablauf bei der Ernennung der Kandidaten für die Polizeiposten durch Präsident Hamid Karzai?
Trifft es zu, dass unter den durch Präsident Hamid Karzai ernannten Kandidaten auch solche waren, die Menschrechte verletzt haben?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung, dass dies auf die deutschen Ausbilder vor Ort demotivierend wirken kann, weil dies als Rückschlag in den Bemühungen gesehen werden kann, eine Polizeitruppe auszubilden, die zugleich das Vertrauen und den Respekt der Bevölkerung genießt, Korruption nicht toleriert und Menschenrechte achtet?
Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt beim Wiederaufbau/ Sanierung der Dienststellen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt der Entwicklung des Justiz- und Vollzugsystems?
Wie ist der Stand der Rekrutierung vor allem im Hinblick auf die ethnische Repräsentation?
Wird die Bundesregierung die Ausbildung fortführen, und wenn ja, in welchem Umfang und für wie lange?
Hält die Bundesregierung weiter daran fest, dass ein „Stammpersonal“ von 40 Polizeibeamten ausreicht, um die Aufgaben des Polizeiprojektbüros und die Ausdehnung des Polizeiaufbaus in den Provinzen zu gewährleisten?
Wenn nein, plant die Bundesregierung mit Blick auf die im Afghanistan- Konzept angemahnte landesweite Präsenz von Mentoren eine Anpassung des Personalumfangs, und wenn ja, inwiefern?
Sind die Dienstposten der Polizeiberater in den PRT Kundus und Feizabad besetzt?
Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Präsenz von Polizeiberatern in allen von Deutschland geführten PRT sicherzustellen?
Plant die Bundesregierung mit Blick auf die Besoldung bei UNMIK eine Anpassung der Bezüge der in Afghanistan eingesetzten Polizeiberater?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausbildung der Polizisten im einfachen Dienst durch amerikanische Sicherheitsfirmen?
Wie viele Polizisten sind nach Auffassung der Bundesregierung nötig, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Afghanistan gewährleisten zu können?
Wann wird nach Auffassung der Bundesregierung die erforderlich Anzahl an Polizisten erreicht werden?
Hat die Bundesregierung – im Sinne eines Monitoring – einen Überblick über die Weiterverwendung der neu ausgebildeten Polizisten?
Wenn ja, fließen die dabei gewonnen Erkenntnisse in die Ausbildung ein (lessons learned)?