Zustand und Sanierung von Brücken in Berlin
der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Dr. Christian Jung, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Brücken sind im Straßen- und im Schienenverkehr besonders essentielle und neuralgische Punkte der Verkehrsinfrastruktur. Wenn Brücken nicht befahrbar sind, bedeutet dies meist kilometerlange Staus oder Umwege für die Nutzer. Bei Unternehmen führt dies zu überhöhten Transportkosten, da Güter nicht mehr auf dem kürzesten und schnellsten Wege transportiert werden können. Am Ende dieser Kostensteigerung steht der Verbraucher, der die angefallenen Mehrkosten über höhere Endpreise der Güter tragen muss. Deshalb ist es wichtig, dass bereitgestellte Mittel für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur auch in die Sanierung von Brücken fließen. Dazu hat die Bundesregierung unter anderem bereits im Jahr 2015 das „Sonderprogramm Brückenmodernisierung“ ins Leben gerufen. 2017 hat die Verkehrsverwaltung von Berlin laut rbb (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/08/nach-brueckeneinsturz-genua-berliner-bruecken-sicher.html vom 15. August 2018) mitgeteilt, dass nur 230 der seinerzeit 827 Brücken, die vom Land unterhalten wurden, in sehr gutem oder gutem Zustand waren. Der Zustand von 553 Brücken wurde als befriedigend oder ausreichend eingestuft. 42 Brücken waren demnach in einem nicht ausreichenden und 2 in einem ungenügenden Zustand. Damit befindet sich in etwa jede zwanzigste Brücke in einem nicht tragbaren Zustand. Keine von diesen darf einstürzen. Bei den 258 Überführungen – in der Regel Autobahnbrücken, für die der Bund zu dem Zeitpunkt verantwortlich war – sieht es ähnlich aus (vgl. www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/08/nach-brueckeneinsturz-genua-berliner-bruecken-sicher.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Brücken an Bundesfernstraßen und Schienenwegen in Berlin sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell sanierungsbedürftig (bitte in relativen und absoluten Zahlen sowie Zustandskategorie bzw. Zustandsnote angeben)?
In welchem Zustand (Zustandskategorie bzw. Zustandsnote) sind nach Kenntnis der Bundesregierung die nicht sanierungsbedürftigen Brücken in Berlin (bitte tabellarische Übersicht mit Nennung der jeweiligen Güterverkehre durchschnittlich pro Tag erstellen)?
Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Verkehrsprognosen für die zu sanierenden Brücken in den nächsten fünf bzw. zehn Jahren aus (bitte nach LKW und PKW aufschlüsseln)?
Welche Brückensanierungs- oder Brückenneubauprojekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Berlin in der Planung und welche in der Umsetzung? Wie hoch sind die geschätzten Kosten, und bis wann ist mit der Fertigstellung der jeweiligen Projekte zu rechnen?
Wie viele Bundesmittel für die Sanierung von Brücken hat das Bundesland Berlin jeweils in den letzten zehn Jahren abgerufen (bitte pro Jahr aufschlüsseln), und wie hoch war in den Jahren jeweils der Verfügungsrahmen?
Wie viele Bundesmittel hat das Bundesland Berlin seit 2015 über das „Sonderprogramm Brückenmodernisierung“ zur Sanierung von Brücken an Bundesfernstraßen für welche Bauprojekte abgerufen (bitte pro Projekt pro Jahr aufschlüsseln)?
In welchem Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Sanierungen der Brücken, und wie priorisiert die Bundesregierung die Sanierungsprojekte der Brücken in Berlin?
Wie hoch ist in Berlin nach Kenntnis der Bundesregierung der wirtschaftliche Schaden aufgrund von mangelhaften Brückenzuständen (beispielsweise wegen Nichtbefahrbarkeit für schwere Transporte oder dergleichen)?
Liegen zu den Brücken und deren Zustand der Bundesregierung Gutachten vor oder plant die Bundesregierung, solche in Auftrag zu geben?
Wie viele Brückenbauwerke an Bundesfernstraßen in Berlin sind aufgrund des Bauzustandes aktuell nicht für die ursprünglich vorgesehene Last zugelassen und somit nur eingeschränkt nutzbar (bitte die absolute Zahl mit Unterteilung auch für die entsprechenden Lastenklassen und für die Bezirke aufgeschlüsselt angeben)?