Überprüfung der Messstellen in Deutschland
der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Erfassung der Messwerte von NOx in Deutschland, und damit die Einhaltung der EU-Grenzwerte, hängt vom fachgerechten Betrieb der dafür aufgestellten Messstellen ab. Die dafür zuständige Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) gibt klare Anforderungen an die genaue Lage und den Betrieb von Messstellen. Allerdings wurde die 39. BImSchV zum 31. Dezember 2016 bezüglich des Betriebs von Messstellen geändert (www.buzer.de/gesetz/12207/a201139.htm). Eine nicht sachgemäße Durchführung von NOx-Messungen hätte schwerwiegende Folgen, sind doch die durch die Messstellen ermittelten Werte die Begründung für mögliche Fahrverbote. Aus diesem Grund hat die Verkehrsministerkonferenz am 19./20. April 2018 einen Beschluss gefasst, die Validität von Messstellen gemäß den europäischen Vorgaben in allen betroffenen Bundesländern durchzuführen (www. verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/18-04-19-20-vmk/18- 04-19-20-beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Messstellen will die Bundesregierung im Jahr 2018 überprüfen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Befindet sich der Messeinlass jeder überprüften Messstelle in einer Höhe zwischen 1,5 Meter und 4 Metern über dem Boden, und ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, dass man den vorhandenen Spielraum möglichst bis zur maximalen Entfernung vom Boden von 4 Metern ausschöpfen sollte?
Sind alle überprüften Messstellen höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt, und ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, dass man den vorhandenen Spielraum möglichst bis zur maximalen Entfernung vom Fahrbahnrand von 10 Metern ausschöpfen sollte?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung alle überprüften Messstellen mindestens 25 Meter vom Fahrbahnrand verkehrsreicher Kreuzungen entfernt?
Ist bei jedem Messeinlass der überprüften Messstellen nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass diese sich nicht in nächster Nähe von Emissionsquellen befinden und direkt von deren Emissionen betroffen sind?
Sind alle überprüften Messstellen nach Kenntnis der Bundesregierung mindestens für Straßenabschnitte von 100 Metern Länge repräsentativ bzw. für 250 Meter x 250 Meter innerhalb von Industriegebieten?
Sind alle überprüften Messstellen für den städtischen Hintergrund nach Kenntnis der Bundesregierung so gelegen, dass die gemessene Verschmutzung den integrierten Beitrag sämtlicher Quellen im Luv der Hauptwindrichtung der Station erfasst?
Ist bei allen überprüften Messstellen nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass Luft entlang der Bauflucht in einem Bogen von mindestens 270° oder 180° frei strömt?
Ist bei allen überprüften Messstellen nach Kenntnis der Bundesregierung der Messeinlass einige Meter von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen entfernt?
Sind alle überprüften Messstellen, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, nach Kenntnis der Bundesregierung mindestens 0,5 Meter vom nächstgelegenen Gebäude entfernt?
Ist bei allen überprüften Messstellen nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorgabe aus der 39. BImSchV gegeben, dass für die gemessene Verschmutzung nicht eine einzelne Quelle vorherrschend sein sollte?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Abweichungen von den Kriterien der 39. BImSchV an den überprüften Messstellen umfassend dokumentiert worden, und welche Abweichungen sind erfasst worden (bitte aufschlüsseln)?
Inwieweit können nach Kenntnis der Bundesregierung andere Umwelteinflüsse das Messergebnis beeinflussen, und wie weit können die Messergebnisse davon bereinigt werden?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Messungen durch andere Einflüsse zu Ungunsten des NOx-Wertes beeinflusst wurden, und wenn ja, welche?
Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass die Messgeräte korrekt funktionieren?
In welchen Abständen werden die Geräte nach Kenntnis der Bundesregierung geeicht?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung deutschlandweit die Messungen nach derselben Messmethode durchgeführt?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung von den für die Messstellen zuständigen Behörden sichergestellt, dass nur die NO2-Konzentration gemessen und die Querempfindlichkeit der Messgeräte minimiert wird?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung trotz der nicht expliziten Forderung einer Erfassung der NO-Konzentration in der 39. BImSchV sichergestellt, dass die bereits in der Luft vorhandene NO-Konzentration vom Ergebnis der NO2-Konzentration abgezogen wird?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Messungenauigkeit der angewendeten Messmethode?
Inwieweit plant die Bundesregierung eine Vereinheitlichung der Messstellen im Rahmen einer Reform des Bundes-Immissionsschutzgesetzes?