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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wirksamkeit von Rückübernahmeabkommen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

11.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/567109.11.2018

Wirksamkeit von Rückübernahmeabkommen

der Abgeordneten Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Rückführung ausreisepflichtiger Personen ist ein notwendiger Bestandteil rechtsstaatlicher Verfahren. Dennoch hat sich die Durchführung von Rückführungen in der Praxis als ausgesprochen problematisch herausgestellt. So waren im Ausländerzentralregister zum Stichtag 31. Dezember 2017 insgesamt 228 859 Personen als ausreisepflichtig registriert, davon 62 791 Personen ohne Duldung. Durchgeführt werden konnten im gesamten Jahr 2017 aber lediglich Rückführungen von 25 673 Personen (Bundestagsdrucksache 19/800).

Ein wesentliches Instrument zur Vereinfachung von Rückführungen ist der Abschluss von Abkommen mit anderen Staaten über die Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen oder von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen. Zu diesem Zweck haben die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Europäische Union in den vergangenen Jahren eine Reihe entsprechender Vereinbarungen mit Drittländern wie beispielsweise Algerien, Georgien oder der Russischen Föderation geschlossen.

Bereits in der Vergangenheit hat die Bundesregierung allerdings beklagt, dass eine ganze Reihe an Staaten – insbesondere auch solche, mit denen bereits Rückübernahmeabkommen vereinbart sind – bei der Rückübernahme ihrer Staatsbürger oft wenig kooperativ waren. In diesem Zusammenhang wurde seinerzeit auch über eine restriktivere Visapolitik diskutiert (www.welt.de/politik/deutschland/ article163695407/300-000-Visa-fuer-besonders-problematische-Staaten.html).

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die bestehenden Vereinbarungen in der praktischen Umsetzung wirken und welche Verbesserungen erforderlich sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Mit welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland zu welchem Zeitpunkt heute noch gültige Abkommen über die Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen oder von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen abgeschlossen?

2

Mit welchen Staaten hat die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt heute noch gültige Abkommen über die Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen oder von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen abgeschlossen?

3

Mit welchen Staaten führt die Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig Verhandlungen zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen, und wie ist dabei gegenwärtig jeweils der Stand der Verhandlungen?

4

Mit welchen Staaten führt die Europäische Union gegenwärtig Verhandlungen zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen, und wie ist dabei nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig jeweils der Stand der Verhandlungen?

5

Welche konkreten Vorbedingungen, zum Beispiel eine Zustimmung oder Unterschriftsleistung des Rückzuführenden oder konkrete Anforderungen an den Nachweis der Staatsbürgerschaft, sehen die einzelnen von Deutschland bzw. der Europäischen Union geschlossenen Abkommen jeweils für eine Rückübernahme vor?

6

Welche konkreten technischen Vereinbarungen, zum Beispiel über die Modalitäten des Transfers, sehen die einzelnen von Deutschland bzw. der Europäischen Union geschlossenen Abkommen jeweils für eine Rückübernahme vor?

7

Welche konkreten Maßnahmen sehen die einzelnen von Deutschland bzw. der Europäischen Union geschlossenen Abkommen jeweils für den Fall vor, dass der Vertragspartner Rückübernahmen nicht in der vereinbarten Weise vornimmt, und in wie vielen Fällen und mit welchen konkreten Auswirkungen wurden die entsprechenden Regelungen jeweils angewendet?

8

Welche Kompensations- oder Ausgleichsmaßnahmen zugunsten der einzelnen Rückübernahmeländer, insbesondere finanzielle Ausgleichsmaßnahmen oder Visaliberalisierungen, sehen die einzelnen von Deutschland bzw. der Europäischen Union abgeschlossenen Rückübernahmeabkommen jeweils vor?

9

Wie hat sich die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union nach Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit den jeweiligen Vertragsländern entwickelt, und wie hoch waren jeweils die jährlichen Ausgaben für Maßnahmen in der Entwicklungszusammenarbeit mit den jeweiligen Ländern in den drei Jahren vor bzw. in den Jahren nach dem Abschluss von Rückübernahmeabkommen (bitte nach Staaten und Jahren aufschlüsseln)?

10

Wie hat sich die Visapolitik der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union nach Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit den jeweiligen Vertragsländern entwickelt, und wie viele Bürger des jeweiligen Vertragspartners sind in den drei Jahren vor bzw. in den Jahren nach dem Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit einem Visum welcher Art nach Deutschland eingereist (bitte nach Staaten und Jahren aufschlüsseln)?

11

Wie hat sich in den drei Jahren vor bzw. nach Abschluss eines Rückübernahmeabkommens die Zahl der Asylantragsteller entwickelt, die eine Staatsbürgerschaft der entsprechenden Staaten besaßen (bitte nach Staaten und Jahren aufschlüsseln)?

12

Wie hat sich die Zahl der in Deutschland jeweils mit oder ohne Duldung erfassten ausreisepflichtigen Personen, die über die Staatsbürgerschaft eines Landes verfügen, mit dem die Bundesrepublik Deutschland oder die Europäische Union ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen haben, nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren entwickelt, und in wie vielen Fällen handelt es sich dabei jeweils um Personen,

a) deren Antrag auf Asyl abschlägig beschieden wurde oder

b) die als „Gefährder“ eingestuft worden sind

(bitte nach Staaten und Jahren aufschlüsseln)?

13

Wie hat sich in den drei Jahren vor bzw. nach dem Abschluss von Rückübernahmeabkommen die Zahl der Rückführungen in die jeweiligen Staaten aus Deutschland insgesamt entwickelt, und in wie vielen Fällen handelt es sich dabei jeweils um Personen,

a) deren Antrag auf Asyl abschlägig beschieden wurde oder

b) die als „Gefährder“ eingestuft worden sind

(bitte nach Staaten und Jahren aufschlüsseln)?

14

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit Deutschland bzw. der Europäischen Union die Rückübernahme von ausreisepflichtigen Personen aus Deutschland abgelehnt, und in wie vielen Fällen handelt es sich dabei jeweils um Personen,

a) deren Antrag auf Asyl abschlägig beschieden wurde oder

b) die als „Gefährder“ eingestuft worden waren

(bitte jeweils nach Staaten und Jahren aufschlüsseln)?

15

Wie hat sich die Zahl der in Deutschland jeweils mit oder ohne Duldung erfassten ausreisepflichtigen Personen, die über die Staatsbürgerschaft eines Landes verfügen mit dem die Bundesrepublik Deutschland oder die Europäische Union kein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen haben, nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren entwickelt, und in wie vielen Fällen handelt es sich dabei jeweils um Personen,

a) deren Antrag auf Asyl abschlägig beschieden wurde oder

b) die als „Gefährder“ eingestuft worden sind

(bitte insgesamt sowie einzeln aufgeschlüsselt für die zehn Staaten, deren Staatsbürger den höchsten Anteil an ausreisepflichtigen Personen ausmachen, auflisten)?

16

Wie hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Rückführungen aus Deutschland in Staaten entwickelt, mit denen Deutschland bzw. die Europäische Union kein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen haben, und in wie vielen Fällen handelt es sich dabei jeweils um Personen,

a) deren Antrag auf Asyl abschlägig beschieden wurde oder

b) die als „Gefährder“ eingestuft worden sind

(bitte insgesamt sowie einzeln aufgeschlüsselt für die zehn Staaten, deren Staatsbürger den höchsten Anteil an ausreisepflichtigen Personen ausmachen, auflisten)?

17

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rückübernahme von ausreisepflichtigen Personen aus Deutschland von Staaten verweigert, mit denen Deutschland bzw. die Europäische Union kein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen haben, und in wie vielen Fällen handelt es sich dabei jeweils um Personen,

a) deren Antrag auf Asyl abschlägig beschieden wurde oder

b) die als „Gefährder“ eingestuft worden sind

(bitte insgesamt sowie einzeln aufgeschlüsselt für die zehn Staaten, deren Staatsbürger den höchsten Anteil an ausreisepflichtigen Personen ausmachen, auflisten)?

Berlin, den 1. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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