BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unterstützende Maßnahmen für Bereitschaftspflegefamilien und Kinder in Bereitschaftspflegeverhältnissen bzw. Inobhutnahmen

Umsetzung der im Koalitionsvertrag genannten Förderung und Unterstützung von Bereitschaftspflegeeltern auf Ebene des Bundes, des Landes oder der Kommunen, Anstieg von Aufnahmen in die Bereitschaftspflege bzw. Inobhutnahme seit 2008, Einführung deutschlandweiter einheitlicher Standards, wissenschaftliche Fundierung zur Fallbeurteilung, Maßnahmen zur Verkürzung der Bleibedauer<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

27.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/571812.11.2018

Unterstützende Maßnahmen für Bereitschaftspflegefamilien und Kinder in Bereitschaftspflegeverhältnissen bzw. Inobhutnahmen

der Abgeordneten Daniel Föst, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In Krisensituationen, in denen Kinder zu ihrem eigenen Schutz aus ihrer Familie in Obhut genommen werden müssen, stehen Bereitschaftspflegefamilien bzw. Inobhutnahme-Einrichtungen bereit, diesen Kindern ad hoc eine vorübergehende Bleibe zu bieten. Dies geschieht so lange, bis festgestellt worden ist, ob die Kinder in ihre Familien zurückkehren können oder dauerhaft fremduntergebracht werden müssen. Für die Kinder ist die Bereitschaftspflege bzw. Inobhutnahme ein Schutzraum, um schnell aus einem kindeswohlgefährdenden Elternhaus herauszukommen. Den Bereitschaftspflegeeltern wiederum verlangt dies eine hohe Flexibilität und ein hohes Anpassungsvermögen ab (Büttner, P., Fegert, J. M., Meysen, T., Petermann, F. & Rücker, S. (2018). Bereitschaftspflege im Blick (BiB) – erste Eindrücke über die Sicht von Bereitschaftspflegeeltern. PFAD, 1, S. 10-13).

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben diese bekräftigt, dass „im Interesse von fremduntergebrachten Kindern die Elternarbeit und die Qualifizierung und Unterstützung von Pflegeeltern gestärkt und gefördert werden“ soll (Koalitionsvertrag, S. 21).

Aufgrund der seit etwa 2005 stark angestiegenen Zahlen von Inobhutnahmen (Kindschützende Maßnahme nach § 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII –; dies trifft auch auf die ab 2015 bereinigten Zahlen ohne minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge zu), stehen alle involvierten Akteure vor verschiedenen wachsenden Herausforderungen. Nicht nur die Fallzahlen, auch die durchschnittliche Verweildauer der Kinder in den Bereitschaftspflegefamilien und Inobhutnahme-Einrichtungen hat sich massiv erhöht. So wird als Richtwert für den Verbleib eines Kindes in einem Bereitschaftspflegeverhältnis eine maximale Dauer von sechs Monaten empfohlen. Gerade bei unter Dreijährigen ist dies aber schon ein beträchtlicher Zeitraum in ihrem bisherigen Leben; in der Praxis ziehen sich die Unterbringungen manchmal zudem über Jahre hin (Rücker, Stefan und Büttner, Peter. Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII): Dynamik, Herausforderungen und Praxisentwicklung, www.sgbviii.de/s167.html).

Insbesondere Verzögerungen in der Klärung des Verbleibs der Kinder, beispielsweise durch Erstellung von Gutachten, Überlastung der Jugendämter oder der Familiengerichte, führen zu einem längeren Aufenthalt. Dadurch ergeben sich mit Blick auf die bindungs- und beziehungsrelevanten Bedürfnisse der untergebrachten Kinder weitere Belastungen (Rücker, S. (2016). Belastungen und Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in der Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) – ein Beitrag zum Kinderschutz. Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, 1, S. 6-13).

Aus Sicht der Fragesteller bedarf es deshalb einer Analyse der Praxisentwicklungsbedarfe der Bereitschaftspflege bzw. Inobhutnahme und der Einführung einheitlicher Standards zum Wohle der Kinder, aber auch der Unterstützung der Bereitschaftspflege-Leistenden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD explizit genannte Förderung und Unterstützung von Bereitschaftspflegeeltern umzusetzen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 21)?

a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung auf Bundesebene?

b) Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)?

c) Falls keine Maßnahmen auf Bundesebene geplant sind, warum nicht, und wie wird die Bundesregierung die Länder und Kommunen unterstützen?

2

Wie plant die Bundesregierung, die Qualifizierung und Unterstützung von Bereitschaftspflegefamilien sicherzustellen?

3

Falls die Bundesregierung keine Möglichkeiten auf Bundesebene für eine direkte Förderung und Unterstützung sieht, welche flankierenden Maßnahmen zur Hilfe bei einer Umsetzung durch Länder und Kommunen sieht die Bundesregierung?

4

Wie erklärt sich die Bundesregierung, basierend auf den Zahlen des Statistischen Bundesamtes (abgesehen und bereits herausgerechnet der stark angestiegenen Zahlen unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge), den starken Anstieg von Aufnahmen in die Bereitschaftspflege bzw. Inobhutnahme seit etwa zehn Jahren?

5

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Bereitschaftspflegefamilien bzw. Inobhutnahme-Einrichtungen, Jugendämter, Kommunen und Länder gezielt zu unterstützen (bitte nach den genannten Kategorien aufschlüsseln)?

6

Falls die Bundesregierung keine Unterstützungsmöglichkeiten sieht, wie verhält sie sich zu der Einführung von deutschlandweit einheitlichen Standards auf der Basis wissenschaftlicher Studien, um eine (weitere) Traumatisierung der in Bereitschaftspflege bzw. in Obhut genommenen Kinder zu verhindern oder zu verringern?

7

Ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass ihr genügend wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse sowie belastbare Zahlen zur Verfügung stehen, um die Situation in Fällen von Inobhutnahme und Bereitschaftspflege angemessen zu beurteilen?

a) Falls ja, auf welche Studien bezieht sich die Bundesregierung?

b) Falls nein, hält die Bundesregierung es für notwendig, diese Erkenntnisse durch eine Studie zu erlangen?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Maßnahmen zu einer Verkürzung der Bleibedauer im Sinne des Kindeswohls von Bund, Ländern und Kommunen eingeführt werden können?

9

Welche weiteren Praxisbedarfe sieht die Bundesregierung im Bereich der Bereitschaftspflegeverhältnisse bzw. Inobhutnahmen?

10

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen, um den Verbleib von Kindern in Bereitschaftspflegefamilien bzw. Inobhutnahme-Einrichtungen kurz zu halten in Bezug auf Verzögerungen durch

a) Erstellung von Gutachten,

b) Überlastung der Jugendämter,

c) Finden einer Anschlussunterbringung und

d) familiengerichtliche Entscheidungen?

11

Falls die Bundesregierung keine Maßnahmen plant, warum nicht?

12

Stimmt die Bundesregierung dem Fragesteller in der grundsätzlichen Analyse der genannten Ursachen für Verzögerungen zu?

Berlin, den 7. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen