Einsichtnahme in Meldescheine von Beherbergungsstätten
der Abgeordneten Dr. Marcel Klinge, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach § 29 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes sind Beherbergungsbetriebe dazu verpflichtet, den Gast einen besonderen Meldeschein unterzeichnen zu lassen, der die in § 30 Absatz 2 aufgeführten Daten enthält.
Nach § 30 Absatz 4 des Bundesmeldegesetzes gelten folgende Anforderungen:
- „Die Leiter der Beherbergungsstätten oder der Einrichtungen nach § 29 Absatz 4 haben die ausgefüllten Meldescheine vom Tag der Anreise der beherbergten Person an ein Jahr aufzubewahren und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten. Die Meldescheine sind den nach Landesrecht bestimmten Behörden und den in § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 5 und 9 bis 11 genannten Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen. Die Meldescheine sind so aufzubewahren, dass keine unbefugte Person sie einsehen kann.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in wie vielen Fällen Einsicht in Meldescheine von Beherbergungsstätten genommen wurde (bitte nach Jahren von 2007 bis 2017 aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in wie vielen Fällen die Einsicht in Meldescheine zu einem Fahndungserfolg beitragen konnte (bitte nach Jahren von 2007 bis 2017 aufschlüsseln)?
In wie vielen dieser Fälle war nach Kenntnis der Bundesregierung der Fahndungserfolg nachweislich abhängig von der händischen Unterschrift des Gastes?
In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung die Einsicht in Meldescheine zu einem Aufklärungserfolg beitragen (bitte nach Jahren von 2007 bis 2017 aufschlüsseln)?
In wie vielen dieser Fälle war nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufklärungserfolg nachweislich abhängig von der händischen Unterschrift des Gastes?
Um welche Delikte handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Fahndungen oder Aufklärungen (bitte nach Jahren von 2007 bis 2017 aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Fingerabdrücke von Meldescheinen genommen?
Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, in wie vielen dieser Fälle der Versuch, Fingerabdrücke vom Meldeschein zu nehmen, nicht erfolgreich war?
Wenn ja, wie häufig war der Versuch nicht erfolgreich?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Kosten den Beherbergungsbetrieben durch den Ausdruck, die händische Unterschrift sowie die Aufbewahrung der Meldescheine entstanden sind (und wenn ja, bitte entstandene Kosten nach Jahren von 2007 bis 2017 aufschlüsseln)?
Gilt die Meldepflicht in Beherbergungsstätten nach Auffassung der Bundesregierung auch für Privatunterkünfte, die ganz oder zimmerweise über kommerzielle Vermittlungsplattformen angeboten werden?