Cop Map
der Abgeordneten Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit Sonntag, dem 21. Oktober 2018, lässt sich über die Internetseite www.drohende-gefahr.de die sog. Cop Map erreichen. Bei der „Cop Map“ handelt es sich um ein Internetportal, bei dem Nutzer verschiedene Aktivitäten der Polizei und deren Präsenz melden können. So können Nutzer anonymisiert Personenkontrollen, Streifenwagen, Streifenpolizisten, Zivilpolizisten und berittene Polizisten melden. Die Meldungen werden auf einer virtuellen Karte für alle Besucher der Seite einsehbar festgehalten. Ergänzt wird die „Cop Map“ durch Einträge von Überwachungskameras und Polizeiwachen.
Nach eigenen Angaben handelt es sich bei der „Cop Map“ um eine Kooperation der „Polizeiklasse München“ und dem „Peng! Kollektiv“.
Auf der Internetseite heißt es unter anderem „Polizei – Kein Freund, sondern Gefährder“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wann hat die Bundesregierung von der „Cop Map“ erstmalig Kenntnis erlangt?
Wie bewertet die Bundesregierung die „Cop Map“?
Wie bewertet die Bundesregierung die inhaltlichen Aussagen, die auf der Internetseite www.drohende-gefahr.de getroffen werden?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Vorsitzenden des Landesbezirkes Berlin der Gewerkschaft der Polizei, Norbert Cioma, dass es gefährlich sein könnte, wenn hoheitliche Maßnahmen vorab bekannt würden (vgl. www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/polizisten-meldeportal-cop-map-in-berlin-stoesst-auf-heftige-kritik-58016844.bild.html), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus hinsichtlich der „Cop Map“ und der Internetseite www.drohende-gefahr.de?
Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung verantwortlich für die „Cop Map“ und/oder die Internetseite, und aus welchen Quellen ergibt sich die Einschätzung der Bundesregierung?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor über a) die „Polizeiklasse München“ und b) das „Peng!-Kollektiv“?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Verbindungen von der „Polizeiklasse München“ und/oder dem „Peng!-Kollektiv“ zu politischen Parteien, insbesondere über Verbindungen zu Abgeordneten des Deutschen Bundestages, vor?
Wurden oder werden die „Polizeiklasse München“, das „Peng!-Kollektiv“ oder ihnen angehörende Mitglieder vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und/oder überwacht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, im Zusammenhang mit der „Cop Map“ und/oder der Internetseite wann ergriffen?
Auf welcher Rechtsgrundlage beruhten die jeweiligen Maßnahmen?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, im Zusammenhang mit der „Cop Map“ und/oder der Internetseite zu ergreifen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Forderungen des CDU-Fraktionschefs im Berliner Abgeordnetenhaus, Burkard Dregger, die Internetseite zu löschen (www.morgenpost.de/berlin/article215639729/Empoerung-ueber-Polizeipranger-im-Internet.html)?
Welche Voraussetzungen müssen für eine Löschung von Internetseiten bzw. für eine Sperrung des Zugriffs auf Internetseiten vorliegen, und welche Behörde ist hierfür zuständig?