Ziele und Konsequenzen einer Umsetzung des Entwurfs der Mantelverordnung
der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Dr. Jens Brandenburg (Rhein- Neckar), Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (Bundesratsdrucksache 566/17) soll den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen bundeseinheitlich regeln. Über 13 Jahre lang wurde bereits über die Implementierung der Mantelverordnung vor und hinter den politischen und wirtschaftlichen Kulissen diskutiert und debattiert. Laut aktuellem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD muss die Mantelverordnung „ein hohes Schutzniveau für Mensch, Boden und Grundwasser gewährleisten, gleichzeitig aber praxistauglich und kosteneffizient ausgestaltet sein sowie Entsorgungsengpässe vermeiden.“
Nachdem die Verordnung vor Ende der 18. Legislaturperiode vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist sie dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden, um nach §§ 10 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a und b in Verbindung mit § 67 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und gemäß § 48 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes die Zustimmung des Deutschen Bundestages herbeizuführen. Nach dieser Rechtsgrundlage kann der Deutsche Bundestag die Verordnung abändern oder ablehnen. Befasst er sich nicht innerhalb von drei Sitzungswochen nach Zuleitung mit dem Verordnungsentwurf, gilt dieser als genehmigt und wird an den Bundesrat weitergeleitet. Von dieser Möglichkeit des „politischen Verschweigens“ hat der Deutsche Bundestag Gebrauch gemacht und hat sich dementsprechend nicht in den zuständigen Ausschüssen mit der Verordnung inhaltlich befasst.
Aktuell liegt die Verordnung dem Bundesrat vor. Bis heute sind über 300 Änderungsanträge aus den Bundesländern beim Bundesrat eingegangen. Längst ist bekannt geworden, dass die gut gemeinte Verordnung durch die geplanten zu scharfen Grenzwerte massive, negative Auswirkungen auf die Deponiekapazitäten haben wird (ZDB Baustein, 30. Mai 2017, Mantelverordnung Ersatzbaustoffe und Bodenschutz, S. 2). Folglich wird es zu klimaschädigenden Transporten quer durch Deutschland kommen, immer auf der Suche nach freien Deponierungskapazitäten (Kostentreiber Abfallentsorgung, Entwicklungen bei Baumaßnahmen, von HDB und ZDB, S. 5). Zudem ist umstritten, wer als Auftraggeber für Untersuchungen der Bodenklasse auftritt und zu welchem Zeitpunkt diese sinnvoller Weise durchzuführen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Hält die Bundesregierung die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) prognostizierten zukünftigen Tonnagen an zu deponierenden Bodenabfällen für realistisch (ZDB Baustein, 30. Mai 2017, Mantelverordnung Ersatzbaustoffe und Bodenschutz, S. 2)?
Wie bewertet die Bundesregierung die von der Wirtschaft berechneten und im Vergleich zu den vom BMU viel höher liegenden Tonnagen zu deponierender Bodenabfälle (ZDB Baustein, 30. Mai 2017, Mantelverordnung Ersatzbaustoffe und Bodenschutz, S. 2)?
Welche Verbesserung der Deponiekapazität erhofft sich die Bundesregierung durch die achtjährige Übergangsregelung für genehmigte Verfüllungen, die in der Mantelverordnung vorgeschlagen wird und die das Kapazitätenproblem lediglich vertagt (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/4249)?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass bei bereits bestehender Deponieknappheit ein Entsorgungsnotstand ähnlich dem für HBCD-haltige Polystyrolabfälle entsteht (ZDB Baustein, 30. Mai 2017, Mantelverordnung Ersatzbaustoffe und Bodenschutz, S. 1)?
Gibt es eine „Deponiestrategie“ der Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern für den Fall, dass sich die seitens des BMU prognostizierten Stoffstrommengen deutlich erhöhen?
Wie wird die Bundesregierung die in der Verordnung vorgesehene Evaluation durchführen, und welche Maßnahmen sind in der Folge geplant?
Sind die Grenzwerte für Schadstoffe in Ersatzbaustoffen und Füllgut im Verordnungsentwurf deutlich niedriger und damit schärfer als die europäischen Vorgaben?
Wenn ja, trägt Deutschland nicht mit den schärferen Vorgaben für die Verwendung von Ersatzbaustoffen bzw. Füllgut zu einer Verlagerung von wertvollen Ersatzbaustoffen in andere EU-Mitgliedstaaten bei?
Auf welchem Niveau liegen die Grenzwerte in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten?
Wie lassen sich, nach Ansicht der Bundesregierung, die im Verordnungsentwurf verschärften Grenzwerte, die eine Absenkung der aktuellen Recycling- und Wiederverwendungsquote von 90 Prozent für mineralische Bau- und Abbruchabfälle nach sich ziehen, mit den deutschen Zielen einer funktionierenden und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft vereinbaren?
Welche Recycling- und Wiederverwendungsquoten werden von der Bundesregierung nach Inkrafttreten der Mantelverordnung erwartet? Auf welchen Studien oder Erkenntnissen basieren diese Erwartungen?
Wie bewertet die Bundesregierung die steigenden Exporte von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen ins europäische Ausland, insbesondere in die Niederlande?
Liegen Erkenntnisse vor, wie die Exporte aus Bau- und Abbruchabfällen im Ausland verwendet werden?
Wenn ja, wie werden diese verwendet, und entsprechen die Verwendungen den Anforderungen der deutschen Mantelverordnung?
Wenn nein, besteht hier die Gefahr, dass die Bau- und Abbruchabfälle im Ausland unterhalb der in Deutschland geltenden Umweltstandards verbracht werden?
Werden sich die Exportmengen ins Ausland nach Meinung der Bundesregierung nach Inkrafttreten der Mantelverordnung mit den heutigen Grenzwerten verändern?
Wenn ja, wie?