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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

21.12.2018

Aktualisiert

31.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/620329.11.2018

Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten

der Abgeordneten Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die regierungsbildenden Parteien sich darauf verständigt, neben Algerien, Marokko und Tunesien auch „weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären. In der 24. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat erklärte die Bundesregierung, man befinde sich gegenwärtig in der Prüfung, ob weitere Länder in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden.

In der Antwort auf die Schriftliche Frage 42 der Abgeordneten Linda Teuteberg auf Bundestagsdrucksache 19/5282 erklärte die Bundesregierung auf die Frage, welche Staaten nach Einschätzung der Bundesregierung gegenwärtig eine – im Sinne des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD – ,,regelmäßige Anerkennungsquote unter 5 Prozent“ ausweisen, lediglich, dass „aktuell“ vom 1. Januar 2018 bis zum 30. September 18 Staaten eine Anerkennungsquote unter 5 Prozent hätten (Tansania, Ukraine, Pakistan, Marokko, Benin, Guinea-Bissau, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Kolumbien, Kuba, Vietnam, lndien, Tunesien, Weißrussland, Algerien, Kenia, Georgien sowie Moldau (Republik)). Eine Abgrenzung nach einer „regelmäßigen Anerkennungsquote“ erfolgte nicht. Auch der Zeitpunkt, bis zu dem die erforderlichen Prüfungen gemäß der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und der unionsrechtlichen Vorgaben vorgenommen werden, könne noch nicht benannt werden.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wann und in welcher Form die Bundesregierung die Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten umzusetzen gedenkt, welche Schritte bisher hierzu unternommen wurden und wie dabei das Kriterium der „regelmäßigen Anerkennungsquote“ definiert wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, Vorschläge für die weitere Ergänzung der Liste sicherer Herkunftsstaaten vorzulegen, und wie ist das hierzu vorgesehene Verfahren?

2

Welche Staaten weisen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit eine „regelmäßige Anerkennungsquote“ von unter 5 Prozent aus, und ab wann betrachtet die Bundesregierung eine Anerkennungsquote von unter 5 Prozent als regelmäßig?

3

Welche Staaten wurden seit dem Jahr 2013 bzw. werden gegenwärtig von der Bundesregierung auf eine mögliche Einstufung als sicherer Herkunftsstaat hin überprüft, und wann wurde jeweils diese Prüfung auf Grundlage welcher Kriterien eingeleitet und mit welchen Ergebnissen abgeschlossen?

4

Welche Staaten weisen aktuell oder im Durchschnitt der letzten drei, fünf bzw. zehn Jahre eine Anerkennungsquote unter 5 Prozent aus, und wie hat sich die Anerkennungsquote dieser Staaten seit dem Jahr 2000 jeweils entwickelt?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage in den in der Antwort zu Frage 4 genannten Staaten, und bei welchen dieser Staaten geht die Bundesregierung gegenwärtig davon aus, dass dort generell, systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind?

Berlin, den 20. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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