Förderung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung
der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Hartmut Ebbing, Katja Suding, Jens Beeck, Renata Alt, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Kinder- und Jugendplan der Bundesregierung (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Teil der Förderschwerpunkte des KJP ist die kulturelle Jugendbildung. Angebote kultureller Bildung schaffen für junge Menschen gestalterische und reflektierende Zugänge zu einer Betrachtung der Welt und der Gesellschaft über die Künste. Sie fördern nicht nur die ästhetischen und künstlerischen Kulturfähigkeiten, sondern ermutigen auch zu gesellschaftlichem Engagement und gesellschaftlicher Teilhabe; sie befördern die Selbstfindung, Reflexion der eigenen Person und Einordnung in und gegenüber der Gesellschaft.
Mit Leben gefüllt wird diese Aufgabe der kulturellen Kinder- und Jugendbildung von den zahlreichen Trägern und Ehrenamtlichen vor Ort. Sie setzen sich ein und realisieren die vielfältigen und bunten Kulturprojekte für Kinder und Jugendliche. Dabei setzen sie nicht nur ihre Zeit und Ressourcen ein, sondern übernehmen auch Haftungsrisiken (www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2014/KJP-Evaluation_Endbericht_P1.pdf).
Mit der letzten Reform der Richtlinie zum KJP aus dem Jahr 2016 sollte unnötige Bürokratie abgebaut und eine effizientere Mittelverwaltung angestrebt werden (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/reform-der-foerderbedingungen/111976). Aus Sicht der Fragesteller ist es von Interesse, nunmehr in Erfahrung zu bringen, ob diese Ziele erreicht wurden und wie sich weitere Aktivitäten der Bundesregierung zur Förderung der kulturellen Bildung dazu verhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie beurteilt die Bundesregierung die 2016 erfolgte Reform der Richtlinie zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) insgesamt?
In welcher Weise sorgen die im Zuge der Reform eingerichteten Zentralstellen nach Auffassung der Bundesregierung für eine effizientere Mittelverwaltung (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Sorge der zivilgesellschaftlichen Akteure, als Dienstleister für staatliches Handeln Haftungsrisiken eingehen zu müssen, und wie schätzt sie diese ein (bitte erläutern)?
Inwieweit hat die Aufteilung des Programms „Internationaler Jugendaustausch“ auf verschiedene Handlungsfelder im Rahmen der Reform der Richtlinie zum KJP nach Kenntnis der Bundesregierung zu Steigerungen oder gegenteiligen Effekten des internationalen Jugendaustauschs innerhalb des Programms geführt?
Falls der Bundesregierung keine Daten vorliegen, ist eine Evaluation in Planung?
Falls ja, in welchem Zeithorizont, und falls nein, warum nicht?
In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung umgerechnete Pro-Kopf-Förderungen vor und nach der Reform der Richtlinie zum KJP zueinander, angesichts der Tatsache, dass die zur Verfügung stehenden Mittel, trotz der Anhebung der KJP-Sätze (z. B. für Honorare), in der Höhe gleich geblieben sind?
Falls der Bundesregierung keine Daten vorliegen, ist eine Evaluation in Planung?
Falls ja, in welchem Zeithorizont, und falls nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit, die zur Verfügung stehenden Mittel insgesamt anzuheben (bitte begründen)?
Wie steht die Bundesregierung zu einer Fortführung des Programms „Kultur macht stark“ über das Jahr 2022 hinaus (falls die Bundesregierung eine Fortführung ablehnt, bitte begründen)?
Sind der Bundesregierung belastbare Erkenntnisse bezüglich der angestrebten Verwaltungsvereinfachungen in der zweiten Förderrichtlinie zum Programm „Kultur macht stark“ bekannt?
Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Engagement-Stiftung für kulturelle Teilhabe in der Fläche ein (bitte erläutern)?
Wie entwickelten sich die Ausgaben des Bundes für die kulturelle Bildung in den Jahren 2015 bis heute, bezogen auf Berlin und das restliche Bundesgebiet?
Plant die Bundesregierung, diese Verteilung in den nächsten drei Jahren beizubehalten?
Falls nein, warum nicht, und wie plant die Bundesregierung die Mittel in diesem Fall aufzuteilen?
Wie entwickelten sich die Ausgaben des Bundes für die kulturelle Bildung in den Jahren 2015 bis heute (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Handlungsfähigkeit der zivilgesellschaftlichen Fachstrukturen im Spannungsfeld von Projekt- und Strukturförderung hinsichtlich des KJPs?
Inwieweit plant die Bundesregierung, die Expertise der Zivilgesellschaft bei der Planung und Steuerung von Maßnahmen der kulturellen Bildung einzubeziehen?
Plant die Bundesregierung einen Förderfonds für Maßnahmen der kulturellen Bildung in der Verwaltung von Fachpartnern ähnlich wie im Musikbereich (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung, die Förderung privater Initiativen zur Verbesserung der kulturellen Bildung in der Zukunft weiter auszubauen?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen bzw. Verfahren zieht die Bundesregierung in Betracht?