Sachstand der Verhandlungen zu Europäischen Hochschulen
der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Nicola Beer, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Bijan Djir-Sarai, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Carina Konrad, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission hat erklärt, bis zum Jahr 2024 rund 20 Europäische Hochschulen einrichten zu wollen (siehe dazu: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-6170_de.htm). Damit folgt sie einer Initiative des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, der in seiner Rede am 26. September 2017 an der Pariser Sorbonne die Gründung europäischer Hochschulnetzwerke anregte (siehe dazu: https://de.ambafrance.org/IMG/pdf/macron_sorbonne_europe_integral.pdf). Nach lange anhaltender Zurückhaltung der Bundesregierung auf den Vorstoß des französischen Präsidenten signalisierte die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek nun Unterstützung (Siehe dazu: www.jmwiarda.de/2018/10/25/wir-müssen-überschaubare-verbünde-schaffen/). Dabei bleibt zum aktuellen Zeitpunkt offen, welche Merkmale Europäische Hochschulen kennzeichnen sollen und welche Ziele sich die Europäische Kommission und die Bundesregierung im Zuge dessen setzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche Merkmale kennzeichnen nach Auffassung der Bundesregierung die vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron geplanten Europäischen Hochschulen? Teilt die Bundesregierung diese Auffassung?
Welche Merkmale kennzeichnen nach Auffassung der Bundesregierung die von der Europäischen Kommission geplanten Europäischen Hochschulen? Teilt die Bundesregierung diese Position? Wenn nein, welche Merkmale sollten nach Auffassung der Bundesregierung Europäische Hochschulen kennzeichnen (bitte begründen)?
Schließt die Bundesregierung die Neugründung mindestens einer Hochschule unter der Trägerschaft der Europäischen Union aus? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Welche Merkmale sollten eine solche neugegründete Hochschule kennzeichnen (bitte begründen)?
Welche Ziele verfolgt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Einrichtung und der Weiterentwicklung eines europäischen Bildungs- und Hochschulraums bis 2025 (siehe dazu: http://ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-education-area_en)? Wie bewertet die Bundesregierung diese Ziele? Welche davon abweichenden Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des europäischen Bildungs- und Hochschulraums (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ziel der Europäischen Kommission, bis 2024 „etwa 20 Europäische Hochschulen“ (siehe dazu: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-6170_de.htm) aufzubauen (bitte begründen)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Verhandlungsstand zwischen der EU-Kommission, dem Europäischem Parlament und den EU-Mitgliedstaaten zur Einrichtung Europäischer Hochschulen? Wie sieht der weitere Zeitplan aus?
Welche qualitativen und quantitativen Ziele setzt sich die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Einrichtung Europäischer Hochschulen? Welche Rolle spielen dabei insbesondere die europaweite Verteilung der Standorte, die fachliche Diversität und Exzellenz der beteiligten Hochschulen? Wie bewertet die Bundesregierung die Ziele der Europäischen Kommission?
Wie viele grenzüberschreitenden europäischen Hochschulnetzwerke bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell? Wie viele deutsche Hochschulen sind an solchen Hochschulnetzwerken beteiligt (bitte jeweils nach Hochschultyp – Universität, Hochschulen für Angewandte Wissenschaft, Kunsthochschule, Musikhochschule, Duale Hochschule, sonstige – und Hochschulträgerschaft – öffentlich, privat, kirchlich, sonstige – aufteilen)? Welchem Anteil an allen deutschen Hochschulen entspricht das?
Wie viele Studierende nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher jährlich an grenzüberschreitenden europäischen Bildungsprogrammen teil? Wie viele deutsche Studierende nahmen im letzten Studienjahr an solchen Bildungsprogrammen teil (bitte jeweils nach Fächergruppen aufteilen)? Welchem Anteil an allen an deutschen Hochschulen immatrikulierten Studierenden entspricht das?
Welche Ziele setzt sich die Bundesregierung bezüglich der Beteiligung deutscher Hochschulen an den europäischen Hochschulnetzwerken? Welche Ziele setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder bei der Beteiligung an europäischen Hochschulnetzwerken?
a) Wie viele deutsche Hochschulen sollen nach Auffassung der Bundesregierung an den Europäischen Hochschulen beteiligt sein (bitte nach Hochschultyp – Universität, Hochschulen für Angewandte Wissenschaft, Kunsthochschule, Musikhochschule, Duale Hochschule, sonstige – und Hochschulträgerschaft – öffentlich, privat, kirchlich, sonstige – aufteilen)? Welchem Anteil an allen deutschen Hochschulen entspricht das?
b) Wie viele Studierende deutscher Hochschulen sollen nach Auffassung der Bundesregierung bis 2024 jährlich an Europäischen Hochschulen studieren (bitte nach Fächergruppen aufteilen)? Welchem Anteil an allen an deutschen Hochschulen immatrikulierten Studierenden entspricht das?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Hochschulen unabhängig von ihrem Typ (Universität, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Kunsthochschule, Musikhochschule, Duale Hochschule etc.) und ihrer Trägerschaft (öffentlich, kirchlich, privat) Teil einer Europäischen Hochschule werden können?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Studierende alle Fächergruppen gleichermaßen von europäischen Hochschulnetzwerken profitieren? Welche besonderen Probleme sieht die Bundesregierung für Studierende in zulassungsbeschränkten Studiengängen, und wie sollen diese gelöst werden (bitte begründen)?
Welche Institution soll nach Kenntnis der Bundesregierung den Absolventinnen und Absolventen Europäischer Hochschulen Abschlussgrade verleihen? Soll dies über eine europäische Rechtspersönlichkeit oder über die am Hochschulnetzwerk beteiligten Hochschulen nach nationalem Recht erfolgen? Welche Lösung sieht die Europäische Kommission vor, und welche Lösung favorisiert die Bundesregierung (bitte begründen)?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung europäische Hochschulnetzwerke Professuren und weiteres akademisches oder nichtakademisches Personal nach europäischem Recht ausschreiben können, oder wird dies weiterhin nach nationalem Recht erfolgen? Welche Chancen und Hürden sieht die Bundesregierung diesbezüglich (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung weitere rechtliche Anpassungen oder Maßnahmen, um praktische Hürden eines grenzüberschreitenden Studiums zu senken? Wenn ja, welche? Setzt sich die Bundesregierung insbesondere für die Ermöglichung grenzüberschreitender Semestertickets ein (bitte erläutern und begründen)?
Wie, von wem und nach welchen Kriterien soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswahl über die Hochschulen erfolgen, die Teil der Europäischen Universitäten werden?
In welcher Höhe wird die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel für die Einrichtung Europäischer Hochschulen zur Verfügung stellen? In welcher Höhe will sich die Bundesregierung an den Kosten für die Einrichtung Europäischer Hochschulen beteiligen? Stehen diese Mittel auch weiteren mitgliedsländerübergreifenden Hochschulnetzwerken zur Verfügung?
Wie viele und welche der Bundesregierung sowie den Institutionen der Europäischen Kommission nachgelagerten Gremien beschäftigten sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Einrichtung der Europäischen Hochschulen? Wer ist Teil dieser Gremien? Welche Aufgaben, Befugnisse und Zeitpläne haben diese Gremien jeweils?
Plant die Bundesregierung über die Pläne der Europäischen Kommission hinaus bilaterale Abkommen mit anderen EU-Mitgliedstaaten zur Förderung europäischer Hochschulnetzwerke (bitte erläutern und begründen)?
Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die Einrichtung einer digitalen Europäischen Hochschule ein, um allen Europäern einen Zugang zur besten Lehre zu ermöglichen? Wenn ja, welche Merkmale sollen eine solche digitale Europäische Hochschule kennzeichnen, bis wann soll diese eingerichtet werden, und in welcher Höhe, und über welchen Zeitraum sollen dafür Mittel eingesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?
Wie wird die Bundesregierung darüber hinaus den Auf- und Ausbau digitaler europäischer Lehr- und Lernplattformen oder anderer digitaler Studienangebote fördern? In welcher Höhe und über welchen Zeitraum will die Bundesregierung dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen?
Wie, von wem und nach welchen Kriterien soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswahl über die geförderten Hochschulnetzwerke erfolgen, die in der Pilotphase eine Förderung der Europäischen Kommission erhalten?
Wofür sollen die durch die Europäische Kommission im Rahmen der Pilotphase zur Verfügung gestellten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung an den Europäischen Hochschulen eingesetzt werden?
Plant die Bundesregierung, neben den durch die Europäische Kommission zur Verfügung gestellten Mittel während der Pilotphase oder zu späteren Projektphasen weitere Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Förderung deutscher Hochschulen für die Teilnahme an Europäischen Hochschulen zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, welche Maßnahmen sollen daraus finanziert werden, aus welchem Haushaltstitel, über welchen Zeitraum, und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?
Welche Hochschulen bzw. Hochschulnetzwerke haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Interesse an einer Förderung als Europäische Hochschule gezeigt (bitte nach Hochschulnetzwerken in Planung, in Gründung und existierenden Netzwerken aufteilen)? Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgschancen dieser Hochschulen bzw. Hochschulnetzwerke bezüglich einer Förderung als Europäische Hochschule?
Wie wird die Bundesregierung deutsche Hochschulen dabei unterstützen, europäische Hochschulnetzwerke zu gründen oder Teil bestehender Hochschulnetzwerke europäischer Hochschulen zu werden?
Wie wird die Bundesregierung bestehende Hochschulnetzwerke mit deutscher Beteiligung unterstützen, eine Förderung als Europäische Hochschule zu erhalten?
Wie sind deutsche Hochschulen bzw. Hochschulnetzwerke mit deutscher Beteiligung in den weiteren Beratungsprozess zur Einrichtung Europäischer Hochschulen eingebunden?
Wie werden die Bundesregierung und die Europäische Kommission die Einrichtung Europäischer Hochschulen und insbesondere die Beteiligung deutscher Hochschulen daran evaluieren? Wann und auf Basis welcher Kriterien soll diese Evaluation erfolgen? Wenn nein, warum nicht?
Bei welchen Entscheidungen im Zuge der Einrichtung und Förderung europäischer Hochschulnetzwerke wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag einbeziehen? Welche Berichte und Entscheidungsvorlagen wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen, und wie ist der Zeitplan dafür?