Wettbewerbsrechtliche Einordnung des Kraftfahrt-Bundesamt-Briefes
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Till Mansmann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wie unter anderem „DER SPIEGEL“ am 6. November 2018 berichtet hat (www. spiegel.de/auto/aktuell/diesel-affaere-kba-wirbt-fuer-umtauschpraemien-von- bmw-daimler-und-vw-a-1237029.html), habe das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im November 2018 rund 1,5 Millionen Briefe an Halter von Dieselfahrzeugen, die nicht der neuesten Abgasnorm entsprechen, verschickt. Das Schreiben informiere dabei über die Umtauschprämien der Hersteller und die Möglichkeit, den alten Diesel durch einen neuen zu ersetzen.
Der Brief des Kraftfahrt-Bundesamtes nenne laut „DER SPIEGEL“ die Flottenerneuerung als wichtiges Mittel, um mehr Fahrzeuge mit moderner Abgasreinigung in den Verkehr zu bringen und dadurch die Luft zu verbessern. Weiterhin wurde laut „DER SPIEGEL“ auf Hotlines und Internetpräsenzen von BMW, Daimler und VW verwiesen. Angegeben seien in dem Schreiben des KBA die Rufnummern und Internetadressen der drei Hersteller, die direkt zu den Diesel-Umtauschprogrammen der Firmen führen. Andere Autohersteller, selbst wenn diese auch ein Umtauschprogramm anbieten, seien nicht genannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Hat das Kraftfahrt-Bundesamt einen Brief verschickt, in dem es einzelne Automobilhersteller und/oder deren Umtauschaktionen erwähnt hat?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für angemessen, in einem Brief des Kraftfahrt-Bundesamtes im Allgemeinen für den Umtausch von Dieselfahrzeugen zu werben?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für angemessen, in einem Brief des Kraftfahrt-Bundesamtes für Umtauschangebote einzelner Hersteller zu werben?
Inwiefern hält es die Bundesregierung unionsrechtlich für zulässig, dass das Kraftfahrt-Bundesamt lediglich für deutsche Autohersteller wirbt bzw. auf deren Angebote hinweist?
Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Verzerrung des Wettbewerbs durch die Nennung einzelner Autohersteller in dem Brief des Kraftfahrt-Bundesamtes?
Sieht die Bundesregierung einen werbenden Charakter im Brief des Kraftfahrt-Bundesamtes?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn nein, wieso nicht?
Gehört es zum gewöhnlichen Vorgehen des Kraftfahrt-Bundesamtes, für einzelne Autohersteller zu werben?
Wenn ja, wieso?
Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Gehört es zum gewöhnlichen Vorgehen der Bundesregierung, für einzelne Unternehmen zu werben?
Wenn ja, wieso?
Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung treffen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Behörden und Bundesämter zu verhindern?