Organisierte Kriminalität in Deutschland
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Organisierte Kriminalität (OK) ist eine anhaltende Herausforderung für die Sicherheitsbehörden in Deutschland. Laut des „Bundeslagebilds Organisierte Kriminalität“ des Bundeskriminalamts (BKA) für das Jahr 2017 ist ihr Bedrohungspotenzial in Deutschland unverändert hoch. Schlagzeilen machen dabei häufig „Clanstrukturen“ in Regionen und Stadtteilen wie dem Berliner Bezirk Neukölln oder dem Duisburger Stadtteil Marxloh. Beide gelten bereits seit Jahren als Hochburgen krimineller Familienclans.
Für die Sicherheitsbehörden ist die Verfolgung von Organisierter Kriminalität eine große Herausforderung: So sind die Phänomenbereiche von Organisierter Kriminalität zahlreich und höchst unterschiedlich. Von Rauschgifthandel, über Eigentums- und Wirtschaftskriminalität sowie Menschenhandel bis hin zu Sozialbetrug zeigen sich die Aktivitäten im Bereich der Organisierten Kriminalität. So ist dem deutschen Staat allein im letzten Jahr durch bandenmäßigen Sozialleistungsmissbrauch ein Vermögensschaden von rund 50 Mio. Euro entstanden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5424). Eine exakte Auswertung der im BKA-Bundeslagebild erfassten OK-Verfahren ist aufgrund fehlender Erfassungskriterien bislang jedoch nicht möglich.
Auch das zunehmende Gewaltpotential krimineller Clans und Banden bedroht das Sicherheitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger. Dazu warnte der Neuköllner Bezirksbürgermeister, Martin Hikel, dass die „extreme Brutalität“ einiger Clans eine Gefahr für „den sozialen Frieden“ darstelle (s. „Aussteigerprogramm für Clan-Mitglieder“, DER TAGESSPIEGEL, 24. Oktober 2018, S. 7).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der OK in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren?
In welchen Bundesländern liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Schwerpunkte im Bereich der OK?
Durch welche Maßnahmen gewährleistet die Bundesregierung den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder für den Bereich der OK?
Auf welchen Rechtsgrundlagen erfolgt der Informationsaustausch?
Wie bewertet die Bundesregierung den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder im Bereich der OK?
Sieht die Bundesregierung hier Verbesserungspotential?
Wenn ja, welches?
In wie vielen Fällen und auf welcher Rechtsgrundlage wurden in den vergangenen fünf Jahren Ermittlungsverfahren im Bereich der OK von Bundesbehörden durchgeführt (bitte nach Jahren und Behörden aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen und auf welcher Rechtsgrundlage wurden in den vergangenen fünf Jahren Ermittlungsverfahren im Bereich der OK durch Bundesbehörden von Landesbehörden übernommen (bitte nach Jahren und Behörden aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen kam es in den vergangenen fünf Jahren im Bereich der OK zu anlassbezogenen Besprechungen, Abstimmungen, Videokonferenzen etc. zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Durch welche Kriterien werden Straftaten im Bereich der OK durch die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden konkret erfasst?
Sofern keine Kriterien festgelegt sind, plant die Bundesregierung eine Festlegung entsprechender Erfassungskriterien, und bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung familiäre Strukturen im Bereich der OK (sog. Clankriminalität)?
Werden Straftaten im Bereich der Clankriminalität durch die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden gesondert erfasst?
Wenn nicht, warum nicht, und erwägt die Bundesregierung eine gesonderte Erfassung?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der Entstehung von Familienclans, die „unter Missachtung der vorherrschenden staatlichen Strukturen, deren Werteverständnis und Rechtsordnung eine eigene, streng hierarchische, delinquente Subkultur“ bilden, entgegenzuwirken (s. Bundeslagebild OK 2017, BKA: 17)?
In wie vielen Fällen kam nach Kenntnis der Bundesregierung das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zur Anwendung?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Schwierigkeiten bei der Anwendung des Gesetzes, insbesondere im Rahmen der Urteilsvollstreckung?
Wenn ja, welche?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich bei der Vermögensabschöpfung um ein wirksames Mittel im Bereich der OK handelt?
Ist bandenmäßiger Sozialleistungsmissbrauch (Hartz IV, Hilfe zur Pflege etc.) aus Sicht der Bundesregierung dem Bereich der OK zuzurechnen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung für sinnvoll, um bandenmäßigen Sozialleistungsmissbrauch zu bekämpfen?
In welcher Höhe sind dem Staat Steuerausfälle durch Straftaten der OK in dem Bereich der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung entstanden?
Wie gestaltet sich der europäische bzw. internationale Informationsaustausch sowie die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung im Bereich der OK?
Mit welchen Ländern bestehen Gemeinsame Ermittlungsgruppen oder ähnliche Kooperationen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung im Bereich der OK auf europäischer bzw. internationaler Ebene?
Sieht die Bundesregierung hier Verbesserungspotential?
Wenn ja, welches?