Entwicklung von Inobhutnahmen
der Abgeordneten Daniel Föst, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Matthias Seestern-Pauly, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Christian Sauter, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit dem Instrument der Inobhutnahme werden Kinder und Jugendliche in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durch das Jugendamt aufgenommen und außerhalb der eigenen Familie untergebracht. Rechtsgrundlage hierzu ist § 42 SGB VIII (SGB = Sozialgesetzbuch). Dabei können sich Minderjährige selbst in Obhut begeben oder die Inobhutnahme erfolgt aufgrund einer Meldung Dritter.
Laut der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 22. August 2018 führten die Jugendämter im Jahr 2017 rund 614 000 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durch. Das sind zwar weniger als im Jahr 2016, die Anzahl der Inobhutnahmen seit 2005 ist aber auch ohne die Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise stark angestiegen (www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2018/08/PD18_ 311_225.html).
Rund 33 Prozent der im Jahr 2017 in Obhut genommenen Kinder waren unter 14 Jahren. Je jünger ein Kind ist, desto gravierender können die Folgen einer lange dauernden Inobhutnahme sein, da diese einen beträchtlichen Anteil der bisherigen Lebenszeitspanne des Kindes umfassen kann. So ist für ein zweijähriges Kind eine Zeitspanne von drei Monaten weitaus bedeutender als für ein 14-jähriges Kind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Gründe gibt es nach Auffassung der Bundesregierung für die Zunahme der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen seit 2005 (exklusive der Inobhutnahmen von minderjährigen unbegleiteten Ausländern)?
Inwieweit unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der Inobhutnahmen zwischen den Bundesländern (bitte nach Altersgruppen bis zum Alter von drei Jahren, der Drei- bis Achtjährigen sowie der älteren Kinder, nach Geschlecht und Jahren differenzieren)?
Inwieweit ist im Zeitraum seit 2005 nach Kenntnis der Bundesregierung auch eine Erhöhung der Zahl der Sorgerechtsentzüge in Zusammenhang mit Inobhutnahmen zu verzeichnen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von Meldungen von Kindeswohlgefährdungen an das Jugendamt während der Jahre 2010 bis 2017 verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Stimmt die Bundesregierung der Annahme der Fragesteller zu, dass die gestiegenen Zahlen bei jüngeren Kindern darauf hindeuten, dass die Jugendämter verstärkt den Schutz jüngerer Kinder im Blick haben?
Falls ja, auf welche (wissenschaftlichen) Erkenntnisse bzw. Studien stützt sich die Bundesregierung?
Falls nein, warum nicht?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Inobhutnahmen, die an Wochenenden oder nach 17 Uhr stattfinden (bitte für die letzten fünf Jahre auflisten)?
Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung während der letzten fünf Jahre Veränderungen bei der Ausstattung der Jugendämter und deren Ausgabenbudgets mit Blick auf den Kinderschutz für Kinder bis zum Alter von drei Jahren, für die Drei- bis Achtjährigen sowie die älteren Kinder in den Bundesländern ergeben, die durch (Förder-)Projekte mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt finanziert werden (bitte nach Projekten, Bundesländern, Jahren und jeweiligem Budget aufschlüsseln)?
Lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung ein Zusammenhang aus den bekannten Daten zur Zahl der Inobhutnahmen und den für den Kinderschutz zur Verfügung stehenden Mitteln in den einzelnen Bundesländern ableiten, und wenn ja, welcher?
Wenn nein, geht die Bundesregierung davon aus, dass kein Zusammenhang besteht?
Welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in statistisch relevanter Zahl zu Inobhutnahmen geführt?
Inwieweit kann nach Kenntnis der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen einer erhöhten Zahl von Inobhutnahmen kleinerer Kinder und möglicherweise mehr Mitteln für den Kinderschutz in den einzelnen Bundesländern aus den Daten oder eine Verschiebung im Budget aus den Daten einzelner Altersgruppen abgeleitet werden?
Welche Maßnahmen haben die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung zum Schutz der Kinder vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch ergriffen und welche Rolle hat hierbei das „Nationale Zentrum Frühe Hilfen“ eingenommen?
Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung über den Zeitraum seit 2005 die durchschnittliche Verweildauer in Einrichtungen der Inobhutnahme (Inobhutnahmestellen, Bereitschaftspflegefamilien, geeignete Personen) verändert (bitte nach Jahren, Alter, Art der Inobhutnahmestelle und Bundesländern aufschlüsseln)?
Falls der Bundesregierung keine Daten darüber vorliegen, hält sie es für sinnvoll und notwendig, diese zu erheben?
Falls nicht, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Daten dieser Art in den Bundesländern und/oder Kommunen systematisch erhoben werden?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Entwicklung?
Auf Basis welcher wissenschaftlichen Befunde kommt die Bundesregierung zu diesem Ergebnis?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil derjenigen Kinder und Jugendlichen, die nach der Inobhutnahme an die Eltern auf deren Wunsch herausgegeben werden, und in wie vielen Fällen wurde eine Entscheidung des Familiengerichts herbeigeführt (bitte zwischen den bis dreijährigen Kindern, den Drei- bis Achtjährigen, den älteren Kindern und dem Geschlecht sowie Bundesländern differenzieren)?