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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kosten und Nutzen des Baukindergeldes

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

10.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/649713.12.2018

Kosten und Nutzen des Baukindergeldes

der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit dem 18. September 2018 können Anträge für das KfW-Programm 424 „Baukindergeld“ gestellt werden. Im Bundeshaushalt 2018 sind für diese Ausgabe 262 Mio. Euro vorgesehen. Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung. Laut dem Merkblatt der KfW (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme- (Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004381_M_424_Baukindergeld. pdf) wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung ausschließlich in Deutschland gefördert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie viele Anträge wurden seit dem Start des Baukindergeldes gestellt (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)?

2

Wie viele Anträge wurden für den Erwerb, und wie viele für den Neubau von Wohneigentum gestellt (bitte nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln)?

3

Wie viele Anträge wurden von Familien mit einem Kind gestellt, wie viele mit zwei, wie viele mit drei, wie viele mit vier, wie viele mit fünf, wie viele mit sechs oder mehr Kindern?

4

Welche Fördersumme würden die bisher gestellten Anträge entsprechen, wenn alle positiv beschieden würden

a) im Jahr 2018 bzw.

b) für die gesamte Förderperiode?

5

Mit welchen Ausgaben rechnet die Bundesregierung im Jahr 2018 für das Baukindergeld?

6

Mit welchen Ausgaben für die Verwaltungsaufwendungen für das Baukindergeld rechnet die Bundesregierung im Jahr 2018?

7

Mit welchen Ausgaben für Verwaltungsaufwendungen für das Baukindergeld rechnet die Bundesregierung bis zum Ende des Baukindergelds im Jahr 2030?

8

Werden Förderbeträge für Anträge, die 2018 gestellt aber erst 2019 beschieden werden, aus den Mitteln des Bundeshaushalts für 2018 oder für 2019 bestritten?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Baukindergeld insbesondere Schwellenhaushalten die Wohneigentumsbildung ermöglicht?

10

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Baukindergeld insbesondere Schwellenhaushalten die Wohneigentumsbildung besser ermöglicht als die Eigenheimzulage, und falls ja, warum?

11

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Empfehlungen von Verbraucherorganisationen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau, welche das Baukindergeld Verbrauchern nur dann empfehlen, wenn die Finanzierung des Wohneigentums auch ohne Baukindergeld gesichert ist (Stiftung Warentest – Finanztest, Ausgabe November 2018, S. 63, www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Baukindergeld-(424)/)?

12

Teilt die Bundesregierung die Empfehlung der Stiftung Warentest – Finanztest und der Kreditanstalt für Wiederaufbau?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofs, der in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 6. Juni 2018 (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/beratungsberichte/ entwicklung-einzelplaene/2018/langfassungen/2018-bericht- informationueber-die-entwicklung-des-einzelplans-60-allgemeine- finanzverwaltungfuer-die-haushaltsberatungen-2018-zweiter-regierungsentwurf) „bedenkenswerte inhaltliche Aspekte“ (S. 6) am Baukindergeld identifiziert und vor Mitnahmeeffekten und Immobilienpreissteigerungen warnt, und falls nein, weshalb nicht?

14

Wie viele Anträge auf Baukindergeld wurden bisher positiv beschieden?

15

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge zum Baukindergeld aus dem EU-Ausland eingegangen, und falls ja, wie viele, und aus welchen Ländern?

16

Können nach Auffassung der Bundesregierung auch EU-Bürger Anspruch auf Baukindergeld haben, wenn sie den Großteil ihrer Steuern in Deutschland zahlen, die neu erworbene oder gebaute Immobilie sich allerdings nicht in Deutschland befindet?

17

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-152/05 vom 17. Januar 2008, wonach EU-Bürger mit einer Immobilie im EU-Ausland Anspruch auf die bis 2006 existierende Eigenheimzulage hatten, insofern sie den Großteil ihrer Steuern in Deutschland zahlten, auf das Baukindergeld zu übertragen ist, und falls nein, wieso nicht?

18

Wie viele Bürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung infolge des Urteils C-152/05 des Europäischen Gerichtshofs einen Anspruch auf die europäische Eigenheimzulage geltend gemacht, und in welcher Höhe wurden in der Folge des Urteils Fördermittel ausbezahlt?

19

Plant die Bundesregierung eine Evaluation des Baukindergeldes

a) vor Ablauf des Antragszeitraumes bzw.

b) am Ende des Antragszeitraumes?

20

Wie stark wird es nach Auffassung der Bundesregierung zu Vorzieheffekten kommen, um noch innerhalb des Förderzeitraumes zu liegen?

21

Wie sehr werden nach Auffassung der Bundesregierung diese Vorzieheffekte preissteigernd auf Gestehungskosten und Kaufpreise wirken?

22

Erhält jeder Antragsteller einen abschließenden Förderbescheid?

23

Ist es möglich, gegen den abschließenden Förderbescheid Rechtsmittel einzulegen?

24

Ist es möglich, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen, obwohl die zu fördernde Immobilie nicht die erste Wohnimmobilie des Antragstellers ist, und falls nein, weshalb nicht?

25

Aus welchem Grund ist das KfW-Zuschussportal zum Baukindergeld so gestaltet, dass ein Antrag beim falschen Auswählen bestimmter Fördervoraussetzungspunkte gar nicht erst gestellt werden kann?

26

Sieht die Bundesregierung ein rechtsstaatliches Verfahren bei der Antragsstellung gewährleistet, wenn ein potentieller Förderantragssteller gar keinen Antrag stellen kann und somit auch keine Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen kann?

27

Wann werden die Ausführungsbestimmungen veröffentlicht?

28

Wie viele Anträge werden nach Auffassung der Bundesregierung bis zur erstmaligen Bearbeitung im März 2019 aufgelaufen sein?

Berlin, den 28. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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