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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Brexit-Austrittsabkommen: Neuer Aufenthaltsstatus

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

17.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/660218.12.2018

Brexit-Austrittsabkommen: Neuer Aufenthaltsstatus

der Abgeordneten Thomas Hacker, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der britischen Wähler im sogenannten Brexit-Referendum für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“). Dieser Tag markiert eine historische Zäsur in der Geschichte der europäischen Integration, für die es keine Präzedenzfälle gibt. In der Folge teilte das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 mit, dass es gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der EU auszutreten beabsichtigt. Damit begann eine Frist von zwei Jahren, die am 29. März 2019 mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union enden wird. Nach langen Verhandlungen einigten sich die Unterhändler am 13. November 2018 auf einen Entwurf eines Austrittsabkommens, der inzwischen auch vom Kabinett der britischen Regierung angenommen wurde.

Obwohl der vorgelegte Entwurf zahlreichen EU-Bürgern, die sich im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit entschieden haben, ein Leben in Großbritannien aufzubauen entgegenkommt, indem er ihnen erlaubt, ihr Leben ohne Unterbrechung weiterzuführen, fürchten diese immer noch um ihre sicher geglaubten Rechte, denn es ist noch äußerst unklar, ob der vorgelegte Entwurf eine Mehrheit im Unterhaus des britischen Parlaments findet. Das bedeutet, dass das Szenario eines sogenannten Cliff-Edge-Brexit, also eines Brexit ganz ohne Austrittsabkommen und damit auch ohne Übergangsphase, noch nicht ausgeschlossen werden kann.

In Teil 2 des Austrittsabkommens, mit dem Titel „Citizens’ Rights“, werden die Aufenthaltsrechte von circa 3 Millionen EU-Bürgen, die im Vereinigten Königreich leben, und rund einer Millionen Bürger des Vereinigten Königreichs, die auf dem Gebiet der EU-27 leben, definiert. Artikel 18 befasst sich dabei mit dem bürokratischen Prozess, der mit dem Wechsel des Status der betroffenen Bürger, sobald das Vereinigte Königreich zum Drittstaat wird, einhergeht. Allein in Deutschland leben rund 100 000 Briten. Diese leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, der rein wirtschaftliche Aspekte weit übersteigt; daher gilt es, dass diese weiter ihr Leben in Deutschland ohne Unterbrechung und ohne bürokratische Hürden fortführen können. Aus Sicht der Fragesteller sollte dies auch der Fall sein, wenn das Vereinigte Königreich ohne Abkommen austritt und die in Teil 2 des Abkommens genannten Rechte keine Anwendung finden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Müssen sich betreffende Bürger des Vereinigten Königreichs in der Bundesrepublik Deutschland, mit Hinblick auf Artikel 18 § 1 des Austrittsabkommens, für einen neuen Aufenthaltsstatus, welcher die durch das Abkommen gesicherten Rechte gewährleisten soll, bewerben oder wird der Übergang zum neuen Status automatisch vollzogen?

2

Müssen sich betreffende Bürger der EU nach Kenntnis der Bundesregierung im Vereinigten Königreich für einen neuen Aufenthaltsstatus bewerben?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Staaten der EU eine Bewerbung für einen neuen Aufenthaltsstatus verlangt wird?

4

Hält die Bundesregierung es für ausreichend gesichert, dass es im Hinblick der Bewerbung für einen derartigen neuen Aufenthaltsstatus zu keiner Diskriminierung, z. B. hinsichtlich der jeweiligen EU-Staatsangehörigkeit, des Antragstellers kommen kann?

Wenn ja, wie wird dies konkret sichergestellt?

5

Wie teuer wäre ein in Artikel 18 § 1 Buchstabe g des Austrittsvertrags beschriebenes Dokument, welches den neuen Aufenthaltsstatus bestätigt, nach Einschätzung der Bundesregierung in Deutschland?

6

Wie teuer wäre ein derartiges Dokument nach Einschätzung der Bundesregierung im Vereinigten Königreich?

7

Wie teuer wären derartige Dokumente nach Einschätzung der Bundesregierung in den anderen 26 EU-Staaten?

8

Plant die Bundesregierung für den Fall, dass das Vereinigte Königreich ohne Austrittsabkommen aus der EU ausscheiden sollte, ein gesondertes, erleichtertes, Meldeverfahren als „Überleitung“ für den Wechsel des Status britischer Staatsbürger, die derzeit in Deutschland gemeldet sind, zu Bürgern aus einem Drittstaat?

Wie sieht dieses konkret aus?

9

Falls Frage 4 mit ja beantwortet wurde, wie sieht dieses aus?

Welche Kosten sind gegebenenfalls damit für einzelne Antragsteller verbunden?

10

Falls Frage 5 mit ja beantwortet wird, wäre ein derartiges vereinfachtes Meldeverfahren an die Bedingung geknüpft, dass das Vereinigte Königreich ebenfalls ein gesondertes Meldeverfahren für EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich gemeldet sind, einführt?

11

Sind der Bundesregierung Pläne über ein gesondertes, erleichtertes Meldeverfahren auf britischer Seite bekannt, falls es zu einem Austritt ohne Abkommen kommt?

Wenn ja, wie sieht dieses aus?

12

Falls Frage 7 mit ja beantwortet wird, ist dabei gesichert, dass es bei diesem Verfahren zu keiner Diskriminierung, z. B. hinsichtlich der jeweiligen EU-Staatsangehörigkeit, des Antragstellers, kommen kann?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, ob andere EU-Staaten ein gesondertes, erleichtertes Meldeverfahren als „Überleitung“ für den Wechsel des Status von betreffenden britischen Staatsbürgern zu Bürgern aus Drittstaaten planen, für den Fall, dass es zu einem Austritt ohne Abkommen kommt?

14

Welche Folgen hat der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union für britische Staatsbürger, die ein politisches Mandat auf kommunaler Ebene in der Bundesrepublik Deutschland haben,

für den Fall, dass das Vereinigte Königreich ohne Austrittsvertrag aus der EU austritt, bzw.

für den Fall, dass das Vereinigte Königreich mit Austrittsvertrag aus der EU austritt?

15

Besitzen britische Staatsbürger in der Übergangsphase weiterhin aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen in der Bundesrepublik Deutschland?

Berlin, den 28. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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