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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Geplante Anpassungen im Rahmen des sogenannten Starke-Familien-Gesetzes

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

29.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/685604.01.2019

Geplante Anpassungen im Rahmen des sogenannten Starke-Familien-Gesetzes

der Abgeordneten Matthias-Seestern-Pauly, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem geplanten sogenannten Starke-Familien-Gesetz der Bundesregierung sollen insbesondere Verbesserungen für Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag und Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erreicht werden. Aus Sicht der Fragesteller lässt der Gesetzentwurf der Bundesregierung jedoch wichtige Fragen offen.

So ist die Ausgestaltung des Schulbedarfsbetrags auch mit Blick auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) nicht nachvollziehbar. In Zeiten digitalen Wandels und veränderter schulischer Rahmenbedingungen ist die Höhe des Schulbedarfsbetrags aus Sicht der Fragesteller für die Anschaffung elektronischer Endgeräte für den Schulbesuch unzureichend. Ebenso ist die avisierte Inanspruchnahmequote für den Kinderzuschlag von lediglich 35 Prozent der Leistungsberechtigten von großem Interesse für die Fragesteller, insbesondere im Hinblick auf die Anspruchsschnittstelle des Kinderzuschlags mit dem Bildungs- und Teilhabepakets.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Warum geht die Bundesregierung von einer Inanspruchnahmequote des Kinderzuschlags von 35 Prozent der Leistungsberechtigten aus (bitte erläutern)?

2

Plant die Bundesregierung angesichts der avisierten Inanspruchnahmequote des Kinderzuschlags von 35 Prozent der Leistungsberechtigten Informations- und Beratungsmaßnahmen, um potenziell Leistungsberechtigte auf ihren Rechtsanspruch hinzuweisen und so die avisierte Inanspruchnahmequote zu erhöhen?

Wenn ja, welche Maßnahmen (wenn nein, bitte begründen)?

3

Welche konkreten Ausgabenpositionen der EVS 2008 lagen nach Kenntnis der Bundesregierung der Berechnung des Betrages von 100 Euro für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zugrunde (bitte nach Ausgabenposition aufschlüsseln)?

4

In welchem Umfang haben sich die der Berechnung des Betrages von 100 Euro für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zugrunde liegenden Ausgabenpositionen der EVS 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung seither entwickelt, und ist diese Entwicklung der zugrunde liegenden Ausgabenpositionen nach Auffassung der Bundesregierung deckungsgleich mit der geplanten Erhöhung des Schulbedarfsbetrags (bitte erläutern)?

5

Welcher Anteil der geplanten Erhöhung des Schulbedarfsbetrags ist nach Kenntnis der Bundesregierung als Inflationsausgleich vorgesehen (bitte in Prozent und absoluten Zahlen angeben)?

6

Welcher Anteil der geplanten Erhöhung des Schulbedarfsbetrags ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Finanzierung elektronischer Endgeräte im Rahmen neuer oder geänderter schulischer Rahmenbedingungen vorgesehen (bitte in Prozent und absoluten Zahlen angeben)?

7

Welche unterrichtsrelevanten elektronischen Endgeräte können nach Kenntnis der Bundesregierung von der geplanten Erhöhung des Schulbedarfsbetrags finanziert werden (bitte nach Art des Geräts und mittlerem Beschaffungswert aufschlüsseln)?

8

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ausgabenpositionen der EVS, welche mit Ausgaben für elektronische Endgeräte im Sinne neuer oder veränderter schulischer Rahmenbedingungen korrespondieren (wenn ja, bitte die korrespondierenden Ausgabenpositionen auflisten)?

9

Plant die Bundesregierung eine Dynamisierung des Schulbedarfsbetrags?

Wenn ja, auf welcher Grundlage, und wenn nein, warum nicht?

10

Plant die Bundesregierung über die Befreiung von Beiträgen für die Schülerbeförderung hinaus auch eine Befreiung von Beiträgen für die Beförderung im Rahmen von Teilhabeaktivitäten (z. B. Vereinsmitgliedschaften)?

Wenn ja, wann, und in welchem Umfang (wenn nein, bitte den qualitativen Unterschied der beiden Beförderungsarten im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets begründen)?

11

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Verlauf der im Gesetzentwurf geplanten Anrechnung von Kindeseinkommen im Verhältnis zu den altersabhängigen Unterhaltsbedarfen eines Kindes dar, wenn eine Grenze von 100 Euro nicht zu berücksichtigenden Kindeseinkommens angenommen wird (bitte graphisch und tabellarisch darstellen und aufschlüsseln)?

Berlin, den 12. Dezember 2018

Christian Lindner und Fraktion

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