Sachstand geplante BAföG-Reform und finanzielle Umstände von Studierenden
der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Nicola Beer, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In einem über eine Zeitung veröffentlichten Eckpunktepapier kündigte die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek im November 2018 eine Erhöhung der Fördersätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) an (siehe www.bmbf.de/de/bafoeg-reform-welche-aenderungen-sind-geplant-7319.html). Demnach sollen die monatlichen Förderhöchstsätze um 15 Prozent auf 850 Euro und die Einkommensfreibeträge um 9 Prozent angehoben werden. Das Eckpunktepapier sieht zudem eine Erhöhung des Wohnzuschlags und eine Erhöhung des Vermögensfreibetrags vor. Die Rückzahlungsverpflichtung für den Darlehensanteil der BAföG-Mittel soll gelockert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wurden die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek vorgeschlagenen Eckpunkte einer Überarbeitung des BAföG vor Veröffentlichung innerhalb der Bundesregierung abgestimmt? Wenn ja, bei welchen Punkten besteht noch keine Einigung? Wenn nein, warum nicht?
Wie ist der Zeitplan zur Umsetzung der vorgeschlagenen Eckpunkte (bitte erläutern)?
Warum legt die Bundesministerin für Bildung und Forschung erst jetzt Eckpunkte zur Überarbeitung des BAföG vor?
Welcher zusätzliche Mitteleinsatz ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Umsetzung der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek vorgeschlagenen Veränderungen am BAföG (bitte für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 aufteilen)? Welcher Anteil entfällt dabei nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Kosten (bitte jeweils nach Schülerinnen und Schülern und Studierenden aufschlüsseln) für
a) zusätzlich erreichte BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger durch Erhöhung der Einkommensfreibeträge,
b) zusätzlich erreichte BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger durch Erhöhung der Vermögensfreibeträge,
c) die Erhöhung der Förderhöchstsätze für BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger bzw.
d) die Erhöhung des Wohnzuschlags für nicht bei den Eltern wohnenden BAföG-Geförderten?
Wie viele zusätzliche Schülerinnen und Schüler und Studierende werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Anpassung der Einkommensfreibeträge eine Förderung nach BAföG erhalten (bitte nach Schülerinnen und Schülern und Studierenden aufschlüsseln)?
Wie viele zusätzliche Schülerinnen und Schüler und Studierende könnten nach Kenntnis der Bundesregierung eine Förderung nach BAföG erhalten, wenn die Kosten zur Erhöhung der Förderhöchstsätze vollständig für eine Erhöhung der Einkommensfreibeträge genutzt würden (bitte nach Schülerinnen und Schülern und Studierenden aufschlüsseln)?
Warum hat sich die Bundesregierung trotz des zuletzt festgestellten massiven Rückgangs der teilgeförderten BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger dazu entschlossen, die Förderhöchstsätze stärker zu erhöhen als die Einkommensfreibeträge?
Plant die Bundesregierung neben den genannten Anpassungen im bestehenden BAföG-System auch strukturelle BAföG-Reformen? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht?
Welches Ziel soll bis wann mit einer Überarbeitung des BAföG erreicht werden? Was konkret versteht die Bundesregierung unter dem Ziel, beim BAföG „bis 2021 eine Trendumkehr zu schaffen“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Z. 1370 bis 1372)? Wie viele zusätzliche Schülerinnen und Schüler und Studierende will die Bundesregierung mit dem BAföG bis 2021 erreichen?
Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode mehrere BAföG-Novellen (bitte erläutern)?
Anhand welcher Kriterien und zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, die Wirkung der vorgeschlagenen Veränderungen im BAföG zu evaluieren?
Wie viele dem Grunde nach BAföG-berechtigten Schülerinnen und Schüler und Studierende haben im Jahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung keinen Antrag auf BAföG gestellt? Welchem Anteil der dem Grunde nach BAföG-Berechtigten entspricht dies? Bei wie vielen dieser Personen sind folgende Gründe jeweils ausschlaggebend für die Nichtantragstellung:
a) Angst vor Überschuldung
b) zu hoher bürokratischer Aufwand bei der Antragstellung
c) erwartete Ablehnung des Antrags aufgrund zu hohen Einkommens?
Für wie viele volljährige Personen, die sich in einer grundsätzlich BAföG-förderfähigen Ausbildung befinden, erhielten die Eltern in den Jahren 2010 bis 2017 Kindergeld (bitte nach Jahren, Alter, Ausbildungsart und Höhe des ausgezahlten Kindergelds aufschlüsseln und erläutern)?
Wie hoch war der Mitteleinsatz des Bundes für die in Frage 13 genannten Kindergeldzahlungen in den Jahren 2010 bis 2017 (bitte nach Jahren, Alter und Ausbildungsart aufschlüsseln und erläutern)?
Für wie viele volljährige Personen, die sich in einer grundsätzlich BAföG-förderfähigen Ausbildung befinden, nahmen deren Eltern in den Jahren 2010 bis 2017 den steuerlichen Kinderfreibetrag in Anspruch (bitte nach Jahren, Alter, Ausbildungsart und Höhe der so erreichten Steuerentlastung aufschlüsseln und erläutern)?
Wie hoch waren die Steuerentlastungen der Bürger durch die in Frage 15 genannten Kinderfreibeträge in den Jahren 2010 bis 2017 (bitte nach Jahren, Alter und Ausbildungsart aufschlüsseln und erläutern)?
Wie viele volljährige Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in einer nach dem BAföG förderfähigen Ausbildung (bitte nach Alter und Ausbildungsart aufteilen)? Welchem Anteil an der gesamten Alterskohorte entspricht dies jeweils?
Wie viele volljährige Personen in einer grundsätzlich BAföG-förderfähigen Ausbildung gehen nach Kenntnis der Bundesregierung
a) keiner Nebentätigkeit nach (bitte nach Alter bis 25 Jahre, 26 bis 30 Jahre, 31 bis 34 Jahre und älter aufteilen),
b) einer Nebentätigkeit mit durchschnittlich weniger als acht Wochenstunden Arbeitszeit nach (bitte nach durchschnittlicher Wochenarbeitszeit in vollen Stunden und Alter bis 25 Jahre, 26 bis 30 Jahre, 31 bis 34 Jahre und älter aufteilen) bzw.
c) einer Nebentätigkeit mit durchschnittlich acht Wochenstunden Arbeitszeit oder mehr nach (bitte nach durchschnittlicher Wochenarbeitszeit in vollen Stunden und Alter bis 25 Jahre, 26 bis 30 Jahre, 31 bis 34 Jahre und älter aufteilen)?
Wie viele volljährige Personen in einer grundsätzlich BAföG-förderfähigen Ausbildung sind nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich acht Wochenstunden oder mehr ehrenamtlich tätig?
Wie viele volljährige Personen in einer grundsätzlich BAföG-förderfähigen Ausbildung erhalten zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts Mittel aus einer der nachfolgenden Quellen? Wie viele dieser Personen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils darüber hinaus eine Förderung nach BAföG (bitte jeweils nach Alter und Ausbildungsart aufteilen)
a) Akademische Begabtenförderungswerke
b) Deutschland-Stipendium
c) Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung
d) Erasmus
e) Exist-Stipendium
f) BAföG-Auslandsförderung
g) Studienkredit
h) ggf. weitere vom Bund (mit)finanzierten Finanzierungsquellen?
Wie werden die in Frage 20 aufgeführten Finanzierungsquellen zur Unterstützung des Lebensunterhalts gegenseitig angerechnet? Welche Zuschüsse sind wie miteinander kombinierbar (bitte erläutern und begründen)?
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe können Eltern Ausgaben für die Lebenshaltung eines sich in einer grundsätzlich BAföG-förderfähigen Ausbildung befindlichen Kindes steuerlich absetzen?
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe können Personen in einer grundsätzlich BAföG-förderfähigen Ausbildung ihre eigenen Ausgaben für die Lebenshaltung steuerlich absetzen?
Wie hoch waren in den Jahren 2010 bis 2017 die Ausgaben jeweils des Bundes und der Länder zur Finanzierung der Verwaltung des BAföG (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?