BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Evaluierung des Prostitutionsgesetzes, des Prostitutionsschutzgesetzes und des effektiven Schutzes Prostituierter

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

15.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/732224.01.2019

Evaluierung des Prostitutionsgesetzes, des Prostitutionsschutzgesetzes und des effektiven Schutzes Prostituierter

der Abgeordneten Gyde Jensen, Nicole Bauer, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Prof. Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Rechtssetzung bedarf auch stets einer Evaluierung von Rechtsdurchsetzung; Schutzgesetze, die nicht in ausreichendem Maße durchgesetzt werden, erfüllen nicht ihr Regelungsziel. Das Prostitutionsgesetz trat am 1. Januar 2002 in Kraft und sollte die Lage von Prostituierten in Deutschland deutlich verbessern. Der Deutsche Bundestag entschloss sich dazu, nicht länger an einem Verbot von Prostitution festzuhalten und beabsichtigte mit einer Legalisierung den Schutz von Betroffenen verbessern zu können. Damit sollte auch einhergehen, dass Prostituierte ihre Entlohnung auch gerichtlich durchsetzen und sich bei den Sozialversicherungen anmelden können. Es war das erklärte Ziel der Bundesregierung, kriminellen Machenschaften rund um Zwangsprostitution und Menschenhandel ein Ende zu setzen und mittels Regulierungen und Schutzmaßnahmen die Betroffenen angemessen zu schützen (Bundestagsdrucksache 14/5958). Mit dem Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG), das am 1. Januar 2017 in Kraft trat, sollte ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Schutz von Betroffenen gemacht werden. Mit diesen beiden Gesetzen sollte einerseits endlich das selbstbestimmte und freiwillige Anbieten sexueller Dienstleistungen ermöglicht werden. Andererseits widmeten sich diese Gesetze aber auch der Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung wie auch der Verbesserung von Gesundheitsschutz von Betroffenen, um für mehr Schutz in diesem sensiblen Bereich zu sorgen.

Das Prostitutionsgesetz existiert seit nunmehr fast 17 Jahren. Im Lichte der Tatsache, dass Prostitution weiterhin ein Hochrisikobereich in Bezug auf zahlreiche schwerwiegende Verstöße gegen die körperliche, geistige und sexuelle Selbstbestimmung von Menschen, insbesondere von Frauen, ist, ist zu prüfen, ob das Gesetz die erstrebten Ziele erreicht oder ob es Bedarf gibt, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu modifizieren. Sollte den mit der Legalisierung der Prostitution einhergehenden Risiken nicht angemessen entgegengetreten werden, gäbe das Anlass, die Durchsetzung bestehender Schutznormen zu verstärken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Prostituierte sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes bei den Sozialversicherungen gemeldet (bitte nach Kalenderjahren, Bundesländern, Alter, Herkunft und Geschlecht aufschlüsseln)?

2

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der in Deutschland tätigen, unangemeldeten Prostituierten in absoluten Zahlen und relativ zur Anzahl der angemeldeten Prostituierten (bitte nach Kalenderjahren, Bundesländern, Alter, Herkunft und Geschlecht aufschlüsseln)?

3

Wie viele Prostituierte arbeiten nach Schätzungen der Bundesregierung in sogenannten „Straßenbordells“ (bitte nach Kalenderjahren, Bundesländern, Alter, Herkunft und Geschlecht aufschlüsseln)?

4

Wie hat sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz aus dem legalen Prostitutionsgewerbe seit dem 1. Januar 2002 entwickelt (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?

5

Wie entwickelt sich nach Schätzungen der Bundesregierung der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz aus der illegalen Prostitution seit dem 1. Januar 2000 (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?

6

Wurden nach Einschätzung der Bundesregierung die mit § 3 ff. ProstSchG verfolgten Ziele, soweit es die Anmeldepflicht für Prostituierte betrifft, erreicht?

7

Wie häufig wurde ein Bußgeld verhängt wegen Verstoßes gegen die Anmeldepflicht gemäß § 3 Absatz 1 i. V. m. § 33 Absatz 1 Nummer 1 ProstSchG (bitte nach Kalenderjahren, Bundesland, Höhe und Geschlecht derjenigen Person, gegen die das jeweilige Bußgeld verhängt wurde aufschlüsseln)?

8

Wie viel Prozent des Gesamtumsatzes aus der legalen und illegalen Prostitution in Deutschland sind nach Schätzungen der Bundesregierung durchschnittlich auf Freier aus dem Ausland zurückzuführen (bitte nach Kalenderjahren seit dem 1. Januar 2000 aufschlüsseln)?

9

Welche Methodik liegt etwaigen Schätzungen der Bundesregierung zur illegalen Prostitution zugrunde und auf welches Datenmaterial zur illegalen Prostitution stützt sich die Bundesregierung?

10

Wie viele der in Deutschland tätigen Prostituierten sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung an sexuell übertragbaren Krankheiten erkrankt (bitte nach heilbaren und nicht heilbaren sexuell übertragbaren Krankheiten sowie nach Kalenderjahren und Geschlecht aufschlüsseln)?

11

Wie viele Verurteilungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Zuhälterei gemäß § 181a des Strafgesetzbuches – StGB (bitte nach Kalenderjahren, Bundesländern, Alter, Herkunft und Geschlecht betroffener Personen seit dem 1. Januar 2000 aufschlüsseln)?

12

Wie viele Verurteilungen gab es wegen Menschenhandels gemäß § 232 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB (bitte nach Kalenderjahren, Bundesländern, Alter, Herkunft und Geschlecht betroffener Personen seit dem 1. Januar 2000 aufschlüsseln)?

13

Wie viele Verurteilungen gab es wegen Zwangsprostitution gemäß § 232a StGB (bitte nach Kalenderjahren, Bundesländern, Alter, Herkunft und Geschlecht betroffener Personen seit dem 1. Januar 2000 aufschlüsseln)?

14

Besteht nach Kenntnis oder nach Einschätzung der Bundesregierung eine Korrelation oder ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Legalisierung der Prostitution in Deutschland zum 1. Januar 2002 und folgenden Punkten:

a) Entwicklung der Zwangsprostitution,

b) Entwicklung der Zwangsprostitution Minderjähriger,

c) Entwicklung des Menschenhandels,

d) Entwicklung sonstiger Gewalttaten, die im Zusammenhang mit dem Prostitutionsgewerbe stehen und der

e) Entwicklung der Anzahl an Menschen, die an sexuell übertragbaren, nicht heilbaren Krankheiten erkranken?

15

Wurden nach Einschätzung der Bundesregierung die mit der Legalisierung der Prostitution verfolgten Ziele erreicht?

16

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Zuhälterei, sexueller Ausbeutung und Menschenhandel vorzubeugen und aufzuklären?

17

Wurden nach Einschätzung der Bundesregierung die mit § 32 ProstSchG verfolgten Ziele, soweit es die Kondompflicht betrifft, erreicht?

18

Wie häufig wurde ein Bußgeld verhängt wegen Verstoßes gegen die Kondompflicht gemäß § 32 Absatz 1,2 i. V. m. § 33 Absatz 1 Nummer 3 ProstSchG (bitte nach Jahren, Bundesland, Höhe und Geschlecht derjenigen Person, gegen die das jeweilige Bußgeld verhängt wurde, aufschlüsseln)?

19

Sollten der Bundesregierung keine Zahlen zu Frage 18 vorliegen, wieso liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anwendung der Präexpositionsprophylaxe (PrEP) bei Prostituierten in Deutschland (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?

21

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Einhaltung von § 32 Absatz 1,2 ProstSchG zu gewährleisten bzw. den Verstoß gegen diese Norm zu verfolgen?

Berlin, den 16. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen