Kloster Seeon und bezahlbares sowie nachhaltiges Wohnen
der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Prof. Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die CSU-Landesgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat auf ihrer 43. Klausurtagung in Kloster Seeon vom 3. bis 5. Januar 2019 unter anderem den Beschluss gefasst „Mehr bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum für Deutschland – mit einer ,Gesamtstrategie Wohnen‘“ (www.csu-landesgruppe.de/sites/default/files/2019-01/%23seeon19_Beschluss_Wohnen.pdf). Aus Sicht der Fragesteller wird darin zu Recht festgestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger beim Erwerb von Eigenheim unterstützt werden müssen. Geplant ist etwa
- ein Bürgschaftsprogramm, das einen Anteil des Kaufpreises oder der Baukosten bei selbstgenutztem Wohneigentum absichern soll. Dadurch solle „das beim Erwerb notwendige Eigenkapital gesenkt“ werden;
- die Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauprämie an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anzupassen, und den Prämiensatz von 8,8 Prozent auf 10 Prozent zu erhöhen;
- die Einführung einer steuerlichen Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau, wonach in den ersten vier Jahren 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung des Gebäudes abgeschrieben werden sollen;
- sich bei der Reform der Grundsteuer für ein wertunabhängiges Einfachmodell zu entscheiden, wonach die Grundsteuer ausschließlich nach Grundstücksgröße und Wohn- oder Nutzfläche ermittelt wird;
- die Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Immobilien zum Eigenbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wird die Bundesregierung der oben genannten Forderung nach einem Bürgschaftsprogramm zur Absicherung eines Anteils des Kaufpreises oder der Baukosten bei selbstgenutztem Wohneigentum nachkommen?
Und wenn ja, wird die Bundesregierung ein solches Bürgschaftsprogramm noch in dieser Legislaturperiode einführen?
Wie soll dieses Bürgschaftsprogramm konkret ausgestaltet werden? Bis zu welcher Höhe sollen Anteile des Kaufpreises oder der Baukosten abgesichert werden?
Wird die Bundesregierung der oben genannten Forderung nach einer Anpassung der Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauprämie nachkommen, auch um ihre Zusage im Zuge des Wohngipfels am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt umzusetzen (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/4663)?
Und wenn ja, zu wann ist seitens der Bundesregierung eine entsprechende Umsetzung geplant?
Inwiefern wurden seit 1990 die Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauprämie angepasst (bitte Jahresangaben anführen)?
Auf welche Höhe sollen die Einkommensgrenzen aus Sicht der Bundesregierung angehoben werden?
Wird die Bundesregierung der oben genannten Forderung nach einer Erhöhung des Prämiensatzes bei der Wohnungsbauprämie nachkommen, auch um ihre Zusage im Zuge des Wohngipfels am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt umsetzen (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/4663)?
Und wenn ja, zu wann ist seitens der Bundesregierung eine entsprechende Umsetzung geplant?
Welche haushalterische Mehrbelastung würde aus Sicht der Bundesregierung eintreten, würde der Prämiensatz bei der Wohnungsbauprämie auf 10 Prozent erhöht?
Wird die Bundesregierung der oben genannten Forderung nach einer zusätzlichen steuerlichen Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau nachkommen?
Und wenn ja, zu wann ist seitens der Bundesregierung eine entsprechende Umsetzung geplant?
Mit welchen Steuermindereinnahmen wäre aus Sicht der Bundesregierung bei Umsetzung der oben genannten Forderung zu rechnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den oben genannten Vorschlag für eine zusätzliche steuerliche Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau vor dem Hintergrund des erst kürzlich im Deutschen Bundestag abgeschlossenen, aber noch im Bundesrat liegenden Gesetzgebungsvorhabens zum Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus? Teilt die Bundesregierung die Ansicht der CSU-Landesgruppe für die Notwendigkeit einer (zumindest teilweisen) Erhöhung der linearen Abschreibungen für Abnutzungen für den Mietwohnungsbau?
Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, warum das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus im Bundesrat im Jahr 2018 nicht abschließend beraten werden konnte?
Wird die Bundesregierung der oben genannten Forderung für ein wertunabhängiges Einfachmodell bei der Reform der Grundsteuer nachkommen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Wird die Bundesregierung der oben genannten Forderung für die Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Eigentum nachkommen?
Und wenn ja, zu wann ist seitens der Bundesregierung eine entsprechende Umsetzung geplant?
Hat die im Koalitionsvertrag niederlegte Prüfung eines Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien nunmehr begonnen?
Und wenn ja, welche Ressorts sind beteiligt? Wurden hierzu gesonderte Gremien (Arbeitsgruppen usw.) eingerichtet?
Und wenn nein, aus welchen Gründen wurde noch nicht mit der Prüfung begonnen? Und bietet aus Sicht der Bundesregierung der Beschluss der CSU-Landesgruppe einen Anlass, in eine solche Prüfung einzutreten?