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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zuwanderung und Aufenthalt ausländischer Fachkräfte

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/732924.01.2019

Zuwanderung und Aufenthalt ausländischer Fachkräfte

der Abgeordneten Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Entwurf für das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) verfolgt die Bundesregierung nach eigenem Bekunden das Ziel, „den Zuzug von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten gezielt und nachhaltig zu steigern“ (Fachkräftestrategie der Bundesregierung vom 19. Dezember 2018, S. 12).

Fachkräfte im Sinne der Strategie der Bundesregierung sind demnach drittstaatsangehörige Ausländer, die 1. eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzen oder 2. einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben.

Unqualifizierte Ausländer seien hingegen keine Fachkräfte (siehe auch die Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auf die Schriftlichen Fragen 51 und 52 der Abgeordneten Linda Teuteberg auf Bundestagsdrucksache 19/6961).

Ausweislich des Kabinettsentwurfs zum FEG rechnet die Bundesregierung durch die vorgeschlagenen Änderungen mit einer zusätzlichen Zuwanderung von 25 000 Fachkräften pro Jahr. Dies wäre ein Anstieg um 89 Prozent gegenüber dem Jahr 2017, als nach Angaben der Bundesregierung 28 000 Fachkräfte sowie 20 000 unqualifizierte Ausländer aus Drittstaaten nach Deutschland einreisten, auf 53 000 (Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 18. Dezember 2018, S. 80, 85 f.).

Vage bleibt die Bundesregierung allerdings bei der Frage, wie hoch der Bedarf an qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten in Deutschland gegenwärtig und zukünftig ist, und in welchem Umfang nach Einschätzung der Bundesregierung der zusätzliche Zuzug an Fachkräften zu einer nachhaltigen Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland beiträgt. Insgesamt hielten sich zum 30. Juni 2018 zuletzt 241 703 Ausländer mit einem Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland auf (siehe auch die Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auf die Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 19/6961). Hier stellt sich die Frage, inwieweit heute und in Zukunft (mit Blick auf die Wirkungen des FEG) die Einwanderung qualifizierter und unqualifizierter Ausländer aus Drittstaaten in einzelnen Regionen oder Berufsfeldern zu einer Behebung des Fachkräftemangels beitragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Aufenthaltserlaubnisse ordnet die Bundesregierung jeweils einer qualifizierten bzw. unqualifizierten Erwerbstätigkeit im Sinne der Fachkräftestrategie der Bundesregierung zu, und wie schlüsselt sich dies konkret am Beispiel der 2017 nach Deutschland eingereisten qualifizierten bzw. unqualifizierten Ausländer aus Drittstaaten auf?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 der Anteil der qualifizierten bzw. unqualifizierten Ausländer aus Drittstaaten im Sinne der Fachkräftestrategie der Bundesregierung, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder mit einer Blauen Karte EU in Deutschland aufhielten, an allen qualifizierten bzw. unqualifizierten Erwerbstätigen in Deutschland entwickelt (bitte nach Jahren in absoluten und relativen Zahlen sowie für die Gegenwart unter Angabe der Zahlen für die 20 aktuell wichtigsten Herkunftsstaaten aufschlüsseln), und wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil der qualifizierten und unqualifizierten Ausländer an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen in Deutschland in den nächsten Jahren entwickeln, wenn die von der Bundesregierung unterstellte zusätzliche Zuwanderung von Fachkräften sich realisiert (bitte in absoluten bzw. relativen Zahlen angeben)?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig der Anteil der qualifizierten bzw. unqualifizierten Ausländer aus Drittstaaten im Sinne der Fachkräftestrategie der Bundesregierung an den qualifizierten bzw. unqualifizierten Erwerbstätigen in den einzelnen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie hoch ist gegenwärtig und zukünftig nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an qualifizierten bzw. unqualifizierten Arbeitnehmern in den einzelnen Bundesländern?

4

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die Zahl der qualifizierten Ausländer aus Drittstaaten, deren Berufsqualifikation seit dem 1. April 2012 in einem nach Bundesrecht geregelten Beruf als gleichwertig anerkannt wurde (bitte insgesamt sowie für die 25 häufigsten Referenzberufe angeben), und wie viele von diesen halten sich jeweils gegenwärtig noch entweder mit einer Blauen Karte EU, Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit in Deutschland auf (bitte nach Referenzberufen und Aufenthaltstiteln aufschlüsseln)?

5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der qualifizierten Ausländer aus Drittstaaten, deren Berufsqualifikation in einem nach Bundesrecht geregelten Beruf als gleichwertig anerkannt wurde, an der Gesamtzahl der Personen, die gegenwärtig in diesem Beruf in Deutschland tätig sind (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie hoch ist die Zahl der im jeweiligen Berufsfeld gegenwärtig bei der Bundesagentur für Arbeit als offen geführten Stellen?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die Zahl der qualifizierten Ausländer aus Drittstaaten, deren Berufsqualifikation seit dem 1. April 2012 in einem nach Landesrecht geregelten Beruf als gleichwertig anerkannt wurde (bitte insgesamt sowie für die 25 häufigsten Referenzberufe angeben), und wie viele von diesen halten sich jeweils gegenwärtig noch entweder mit einer Blauen Karte EU, Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit in Deutschland auf (bitte nach Referenzberufen und Aufenthaltstiteln aufschlüsseln)?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der qualifizierten Ausländer aus Drittstaaten, deren Berufsqualifikation in einem nach Landesrecht geregelten Beruf als gleichwertig anerkannt wurde, an der Gesamtzahl der Personen, die gegenwärtig in diesem Beruf in Deutschland tätig sind (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie hoch ist die Zahl der im jeweiligen Berufsfeld gegenwärtig bei der Bundesagentur für Arbeit als offen geführten Stellen?

8

Wie hat sich die Zuwanderung qualifizierter bzw. unqualifizierter Ausländer aus Drittstaaten im Sinne der Fachkräftestrategie der Bundesregierung mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder einer Blauen Karte EU seit 2013 entwickelt (bitte insgesamt sowie für die jeweils 20 wichtigsten Herkunftsstaaten aufschlüsseln), und wie hoch ist der Anteil an qualifizierten Ausländern aus Drittstaaten, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, an den von der Bundesregierung prognostizierten 25 000 Fachkräften, die in Folge des FEG zusätzlich erwartet werden?

9

Wie viele qualifizierte bzw. unqualifizierte Ausländer im Sinne der Fachkräftestrategie der Bundesregierung haben seit 2013 im Anschluss eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland erhalten (bitte jeweils jährlich, insgesamt sowie nach den 20 wichtigsten Herkunftsstaaten aufschlüsseln), und wie hoch war zum Zeitpunkt der Erteilung der Niederlassungserlaubnis jeweils die durchschnittliche Aufenthaltsdauer (insgesamt sowie nach Staatsangehörigkeiten)?

Berlin, den 16. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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