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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beseitigung von Defiziten des Elektrogesetzes

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

13.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/733124.01.2019

Beseitigung von Defiziten des Elektrogesetzes

der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Rahmen der Novellierung der „Waste Electrical and Electronic Equipment Richtlinie“ (WEEE-Richtlinie) aus dem Jahr 2012 ist in Deutschland das Elektrogesetz aktualisiert worden. Dieses Elektrogesetz (ElektroG) tritt stufenweise in Kraft und sieht unter anderem Änderungen der Produktkategorien, eine Registrierungspflicht, eine stärkere Optimierung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖrE), die Eindämmung illegaler Exporte sowie höhere Sammel- und Recyclingquoten vor. Die letzten Änderungen entfalten ihre volle Wirkung Anfang des Jahres 2019.

Einige Fragen, gerade im Bereich der Trennung von Elektrogeräten, bleiben offen. Zum Beispiel werden Flachbildfernseher und Röhrenfernseher im gleichen Container gesammelt. Die schweren Röhrenfernseher führen dazu, dass die Flachbildfernseher beschädigt werden. Wird ein Flachbildfernseher beschädigt, tritt Quecksilber aus, Röhrenfernseher enthalten kein Quecksilber. Quecksilber ist ein giftiges Schwermetall und kann, wenn es frei wird, bereits bei Zimmertemperatur toxische Dämpfe freigeben.

Auch die Zusammenarbeit von kommunalen Sammelstellen und Verwertern sollte weiter verbessert werden, da Fehlwürfe die Verwertung erheblich erschweren. Darüber hinaus sind Maßnahmen, um die Sammelquote für Elektroschrott von 65 Prozent zu erreichen (gültig ab dem Jahr 2019), noch unzureichend.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist von der Bundesregierung eine Novellierung des ElektroG geplant?

2

In welchem Zeitrahmen ist mit einer Vorlage eines Gesetzentwurfs zu rechnen?

3

Ist der Bundesregierung die Quecksilberproblematik bei der gemeinsamen Sammlung von Flachbildfernsehern und Röhrenfernsehern bekannt? Wenn ja, wie will die Bundesregierung den Quecksilbereintrag reduzieren?

4

Ist in der Novelle des ElektroG ein entsprechender Passus zur getrennten Sammlung enthalten?

5

Welche Änderungen des ElektroG sind im Rahmen des EU-Kreislaufwirtschaftspakets vorgesehen?

6

Mit welchen Maßnahmen ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Erreichen der Sammelquote von 65 Prozent im Elektroschrott zu erreichen?

7

Wie kann nach Meinung der Bundesregierung die Kommunikation und Zusammenarbeit von kommunalen Sammelstellen und Verwertern verbessert werden, um eine bessere Sammlung sicherzustellen?

Berlin, den 16. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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