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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erhalt von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in der Kernforschung

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

02.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/839214.03.2019

Erhalt von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in der Kernforschung

der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Reinhard Houben, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Ein erfolgreiches Management der Energiewende erfordert aus Sicht der Fragesteller vor dem Hintergrund der global zunehmenden Nachfrage nach Energie die Offenheit, ein möglichst breites Spektrum von künftigen Versorgungsoptionen durch anwendungsorientierte, technologieoffene Grundlagenforschung vorzuhalten und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig herrscht in Deutschland bereits heute ein Mangel an Ingenieuren, darunter Kerntechnikern. So beklagt der Leiter des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit den Mangel an Bewerbern auf Stellenausschreibungen seines Hauses (www.fr.de/wirtschaft/keiner-sieht-castor-transporte-gerne-11081910.html).

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sind das Vorantreiben eines sicheren Atomausstiegs, ein Hinarbeiten auf die Anpassung des Euratom-Vertrags auf künftige Herausforderungen sowie die Erarbeitung eines Konzepts zum Erhalt von heimischer Expertise und Fachpersonal im Bereich Kerntechnik vereinbart. Diese Schritte sind nach Ansicht der Fragesteller wesentlich, damit Deutschland auch künftig versierten Einfluss auf die Reaktorsicherheit in Europa ausüben kann. Außerdem sind sie unerlässlich, damit zukunftsgerichtete deutsche Expertise erhalten bleibt, die nötig ist, um künftigen technologie-, wissenschafts-, und wirtschaftspolitischen Herausforderungen souverän begegnen zu können. Zudem bietet heimische Expertise die Möglichkeit, bestehende und sich entwickelnde internationale Kooperationen als Partner aktiv zu begleiten.

Ganz konkret erlauben diese Schritte nach Auffassung der Fragesteller aber auch die Sicherung relevanter deutscher Beiträge zu zwischenstaatlichen Forschungsgroßprojekten wie dem von EU, USA, China, Südkorea, Japan, Russland und Indien gemeinsam entwickelten und betriebenen Forschungs-Fusionsreaktor ITER im südfranzösischen Cadarache. Damit bleibt Deutschland am Ball, was die Entwicklung einer Zukunftstechnologie mit unabsehbaren, möglicherweise immensen Entwicklungspotentialen für künftige Generationen anbelangt. Gleichzeitig stärkt das Vorhaben den Forschungsstandort Europa.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des deutschen Atomausstiegs die Zukunft kerntechnischer Studiengänge an heimischen Hochschulen?

2

Wie ist der Sachstand der Erarbeitung des – im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten – Konzepts zum perspektivischen Erhalt von Fachwissen und Fachpersonal für Betrieb, Rückbau und Sicherung von Nuklearanlagen, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Konzept vorzulegen?

3

Welche Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell über Forschungs- und Entwicklungskapazitäten (F&E) im Bereich Kernforschung und hier konkret der Energie- und Materialforschung (bitte nach Bundesländern auflisten und soweit bekannt mit Budgets unterlegen)?

4

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die o. g. F&E-Kapazitäten an heimischen Hochschulen angesichts der europäischen Forschungsaktivitäten im Bereich Kernfusion sowie des Rückbaus aktuell noch laufender deutscher AKW dauerhaft zu sichern?

5

Werden entsprechende Gespräche mit den Bundesländern geführt? Falls ja, mit welchem Ziel, und wie ist der diesbezügliche Arbeitsstand?

6

Wie wird sichergestellt, dass neben der Expertise des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik (IPP), des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und des Forschungszentrums Jülich (FZJ) auch die bestehenden Hochschul-F&E-Kapazitäten im Bereich Energie- und Materialforschung am ITER-Projekt beteiligt werden und von diesem profitieren?

7

Wie viele Aufträge sind bisher aus dem ITER-Projekt an die deutsche Wirtschaft vergeben worden, und welches Gesamtvolumen hatten diese?

8

Wie viele Arbeitsplatzjahre haben sich aus Aufträgen und Beteiligungen am ITER-Projekt bisher für deutsche Einrichtungen ergeben?

9

Wie unterstützt die Bundesregierung und nach deren Kenntnis die Bundesländer den systematischen Wissenstransfer zwischen dem ITER-Projekt und der Hochschullandschaft in Deutschland und Europa?

10

An welchen Stellen und in welchem Umfang ist eine Weiterentwicklung der aktuell in Deutschland bestehenden F&E-Kapazitäten im Bereich Kernenergie (Energie- und Materialforschung) nötig, um den Anforderungen des ITER-Projekts und möglicher Anschlussvorhaben im Bereich Fusionsforschung gerecht zu werden?

11

Welche Erkenntnisse zu Wissenstransfer und Forschungsförderung zwischen ITER-Projekt und Hochschulen liegen der Bundesregierung aus anderen EU-Staaten vor?

12

Welche Schritte sind aus Sicht der Bundesregierung nötig, um das Projekt und entsprechende Ergebnisse zeitlich zu forcieren?

13

An welchen weiteren Vorhaben in den Bereichen Kern- und Fusionsforschung sind deutsche Einrichtungen im Rahmen des Euratom-Vertrags derzeit beteiligt (bitte aufgeschlüsselt nach Institution und unterlegt mit Budgets angeben)?

14

Inwieweit sieht die Bundesregierung heimische Forschungsakteure damit international gut aufgestellt, und wo sieht sie ggf. Verbesserungspotentiale?

15

Inwiefern bietet der Euratom-Vertrag einen passenden rechtlichen Rahmen für europaweite F&E-Aktivitäten im Bereich der Kernfusion?

16

Wo werden in dem o. g. europäischen Vertrag Schwachstellen gesehen, und wie soll dieser – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen – inhaltlich konkret an die Herausforderungen der Zukunft angepasst werden?

17

Wie viele Doktoranden wurden seit 1996 in der staatlichen „Förderinitiative Kompetenzerhalt in der Kerntechnik“ gefördert (bitte nach Jahren, bzw. Förderperioden, Themenclustern und Institution aufschlüsseln)?

18

Welcher Förderschwerpunkt ist für die nächste Förderphase vorgesehen (nach 2017/2018)?

19

Wie bewertet die Bundesregierung eine mögliche Ausweitung dieser Förderinitiative auf bzw. eine engere Verzahnung mit aktuellen Fragestellungen aus der Fusionsforschung?

20

Welches Instrumentarium hält die Bundesregierung grundsätzlich für geeignet, das Interesse junger Menschen an einer Karriere im Sektor Kerntechnik zu stärken, insbesondere auch was die Standortwahl Deutschland anbelangt?

Berlin, den 13. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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