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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

29.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/844015.03.2019

Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen

der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Oliver Luksic, Daniela Kluckert, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland beträgt laut Bundeshaushaltsgesetz 2019 50 Mrd. Euro. Darin enthalten sind rund 350 Schleusenanlagen, rund 300 Wehranlagen, 4 Schiffshebewerke, 8 Sperrwerke, 9 Verkehrszentralen an der Küste und 5 Revierzentralen im Binnenbereich sowie rund 1 000 Brücken. Diese verteilen sich auf rund 7 350 km Binnenwasserstraßen und rund 23 000 qkm Seewasserstraßen (vgl. www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2018/soll/Bundeshaushaltsplan-2018-Haushaltsgesetz-2018.pdf).

Für die Berechnung der notwendigen Instandhaltung des Anlagevermögens ist eine realistische Bewertung unabdingbar. Sie sorgt dafür, dass die vorhandenen Anlagen mit dem notwendigen Investitionsvolumen ausgestattet werden. In Anbetracht der maroden Wasserstraßeninfrastruktur (vgl. https://binnenschifffahrt-online.de/2018/11/featured/5162/binnenschifffahrt-fordert-massiven-infrastruktur-ausbau/) ist aus Sicht der Fragesteller davon auszugehen, dass die Investitionsquote nicht ausreichend ist, um eine bedarfsgerechte Wasserstraßeninfrastruktur zu gewährleisten. Eine realistische Einschätzung des Anlagevermögens erscheint daher unabdingbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie wird das Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen berechnet?

2

Welche Anlagen des Anlagevermögens der Bundeswasserstraßen sind bereits abgeschrieben (bitte aufschlüsseln)?

3

Wie werden Investitionen in abgeschriebene Anlagen des Anlagevermögens der Bundeswasserstraßen ermittelt?

4

Wann wurde das Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen zuletzt evaluiert?

5

In welchen Abständen wird das Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen evaluiert?

6

Wie hoch ist das Investitionsvolumen in das Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen im Haushaltsjahr 2019?

7

Wie hoch ist die Investitionsquote (bitte in Prozent angeben) gemessen am gesamten Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen?

8

Wie verteilt sich der Anteil der rund 350 Schleusenanlagen, rund 300 Wehranlagen, 4 Schiffshebewerke, 8 Sperrwerke, 9 Verkehrszentralen an der Küste und 5 Revierzentralen im Binnenbereich sowie rund 1 000 Brücken auf die 50 Mrd. Euro des Anlagevermögens der Bundeswasserstraßen (bitte aufschlüsseln)?

Berlin, den 20. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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