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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Integration von Drohnen in den Luftraum

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

01.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/844415.03.2019

Integration von Drohnen in den Luftraum

der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Oliver Luksic, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die fortschreitende Entwicklung des Drohnenmarktes birgt aus Sicht der Fragesteller große Potenziale. Besonders der kommerzielle Einsatz, sowie die Einbindung in betriebliche Prozesse bieten Anwendern weitreichenden wirtschaftlichen Nutzen. Nach Schätzungen der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) wird es im Jahr 2020 1,2 Millionen Drohnen auf dem deutschen Markt geben (www.drohnen-journal.de/marktforschung-von-wegen-400-000-drohnen-in-der-luft-1001). Bei einem solch rasant wachsenden Markt stellt sich die Frage der Integration der Drohnen in den Luftraum.

Die Vorfälle am Flughafen Gatwick haben gezeigt, dass Drohnen erhebliches Störungspotenzial bergen (www.tagesschau.de/ausland/drohne-gatwick-117.html). Die Herausforderung der bevorstehenden EU-Drohnen-Richtlinie besteht nun darin, einerseits Störungen zu reduzieren und andererseits (kommerzielle) Nutzer so wenig wie möglich einzuschränken.

Einen Anhaltspunkt für eine gelungene Integration von Drohnen in den Luftraum bietet LAANC (Low Altitude Authorization and Notification Capability) aus den USA. LAANC bietet die Möglichkeit, Drohnen direkt in den Luftraum zu integrieren. Es gewährleistet den Zugang zum kontrollierten Luftraum an Flughäfen, indem es den Einsatz von Drohnen in Echtzeit verarbeitet (vgl. www.faa.gov/uas/programs_partnerships/data_exchange/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung verlässliche Zahlen über die aktuelle Anzahl an Drohnen auf dem deutschen Markt?

2

Wenn nein, warum nicht?

3

Auf welche Art und Weise kann die Anzahl der Drohnen nach Ansicht der Bundesregierung auf dem deutschen Markt erfasst werden?

4

Wann wird die Bundesregierung ihre Drohnenstrategie vorstellen?

5

Wie können Drohnen nach Ansicht der Bundesregierung bestmöglich in den Luftraum integriert werden?

6

Strebt die Bundesregierung ein elektronisches Genehmigungsverfahren für Drohnen an?

7

Sollten aus Sicht der Bundesregierung SIM-Karten standardmäßig in allen Drohnen verbaut sein?

8

Bestehen Pläne der Bundesregierung, die DFS-DrohnenApp für ein elektronisches Genehmigungsverfahren zu verwenden (www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnenflug/Regeln/DFS-DrohnenApp/)?

9

Wie viele Nutzer haben sich bei der DFS-DrohnenApp registriert?

10

Wie viele davon nutzen die DFS-DrohnenApp nach Kenntnis der Bundesregierung?

11

Welche Arten der Identifizierung von Drohnen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?

12

Wird eine dieser Arten bereits nach Kenntnis der Bundesregierung getestet?

13

Wenn ja, liegen der Bundesregierung bereits eigene Ergebnisse vor?

14

Wann wurde das Kartenmaterial für Flugverbotszonen der DFS zuletzt aktualisiert?

15

In welchen Abständen wird das Kartenmaterial für Flugverbotszonen der DFS aktualisiert?

16

Ist eine Drohne nach Meinung der Bundesregierung ein Online- oder Offline-Gerät?

17

Wer zahlt die Flugsicherungskosten, wenn Drohnenflüge überwacht werden müssen?

18

Welche Institution wird nach Planung der Bundesregierung die zentrale Anlaufstelle, nachdem die EU-Drohnen-Verordnung verabschiedet wurde?

19

Wessen Aufgabe ist nach Ansicht der Bundesregierung die Detektion und ggf. die Identifizierung von Drohnen (bitte nach betroffener Infrastruktur – ggf. der Systematik der KRITIS Verordnung folgend – aufschlüsseln)?

20

Wessen Aufgabe ist es nach Ansicht der Bundesregierung, unerlaubte Drohnenflüge in Flughafennähe bzw. innerhalb des Flughafengeländes abzuwehren?

21

Wie werden Unstimmigkeiten in der Zuständigkeit von Landes- und Bundespolizei bei der Drohnenabwehr verhindert (z. B. in Flughafennähe)?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Ausweitung einer Flugverbotszone für Drohnen auf einen Umkreis von bis zu 5 km um einen Flughafen, wie von der Regierung des Vereinigten Königreiches nach den Vorfällen in Gatwick eingeführt (www.bbc.com/news/business-47299805)?

23

Welche Instrumentarien zum Schutz der Reisenden, der Fluggesellschaften und der Allgemeinheit stehen den Sicherheits- und (Luft-)Verkehrsbehörden bei einem vergleichbaren Vorfall wie am Flughafen London Gatwick (18./19. Dezember 2018) zur Verfügung?

24

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorfällen am Flughafen Gatwick für die Drohnenabwehr im eigenen Land?

25

Haben deutsche Sicherheitsbehörden die Möglichkeit, unerlaubte Drohnenflüge abzubrechen?

26

Wenn ja, wie?

27

Wenn nein, plant die Bundesregierung, die Sicherheitsbehörden mit dem nötigen Gerät auszustatten, um unerlaubte Drohnenflüge abzubrechen?

28

Was kostet die Ausstattung der Sicherheitsbehörden mit dem nötigen Gerät?

29

Plant die Bundesregierung, die deutschen Verkehrsflughäfen mit derartigen Abwehrtechnologien auszustatten?

30

Wie viele Geräte zum Abbruch unerlaubter Drohnenflüge befinden sich im Besitz der Bundespolizei?

31

Welche Flughäfen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland durch Methoden des Geofencing vor unerlaubtem Drohnenbetrieb geschützt?

32

Plant die Bundesregierung die Ausweitung dieser Methoden auf weitere Flughäfen in ihrem Verantwortungsbereich?

33

Plant die Bundesregierung ein System, ähnlich dem des LAANC, an Flughäfen zu etablieren, an denen sie beteiligt ist?

34

Welche Bundeseinrichtungen sind durch Geofencing geschützt (bitte aufschlüsseln)?

35

Plant die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ausgeführt, weitere Einrichtungen durch Geofencing zu schützen?

36

Wenn ja, welche, und bis wann?

37

Welche Kosten entstehen durch den Schutz weiterer Bundeseinrichtungen durch Geofencing?

38

Welche Ergebnisse hat die Prüfung weiterer Testfelder für die unbemannte Luftfahrt ergeben (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/5802)?

39

Welche neuen Aufgaben sieht die Bundesregierung für die Luftfahrtverwaltung in Deutschland im Zuge der Einführung von EU-Regularien im Bereich der unbemannten Luftfahrt (Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/5802)?

Berlin, den 20. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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