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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verbindungen der Hisbollah zur Organisierten Kriminalität in Deutschland

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/857720.03.2019

Verbindungen der Hisbollah zur Organisierten Kriminalität in Deutschland

der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im November 2018 wurde in Paris das Verfahren gegen mögliche Mitglieder eines der größten Geldwäschenetzwerke Europas (sog. Cedar-Verfahren) eröffnet. Medienberichten zufolge sollen Geldsummen bis zu 1 Mio. Euro pro Woche durch das Netzwerk gewaschen worden sein (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/clan-geldwaesche-deutschland-1.4208836). Auch Deutschland spielt im Rahmen dieser Ermittlungen eine wichtige Rolle. So soll Deutschland aufgrund seiner starken Wirtschaftskraft und seinen Mängeln im Bereich der Geldwäschebekämpfung als wichtige Drehscheibe für das Netzwerk fungiert haben. Des Weiteren wurden vier der Verdächtigen in Deutschland festgenommen. Außerdem wurden im Rahmen der Ermittlungen Verbindungen in die USA und nach Kolumbien, sowie starke Beziehungen zu dem Libanon festgestellt. Ein Großteil der Angeklagten ist libanesisch oder hat libanesische Wurzeln. Zudem soll die in vielen Staaten als Terrororganisation eingestufte Hisbollah hohe Geldsummen erhalten haben, mit denen sie Waffen für den Krieg in Syrien erworben haben soll (vgl. www.aachener-nachrichten.de/nrw-region/geldwaesche-polizei-kommt-bande-beiaachen-auf-die-spur_aid-34586027).

Bisher kam es in Deutschland im Zusammenhang mit der Hisbollah nur zu einzelnen Verboten, wie dem Verbot des Fernsehsenders „Al Manar TV“ vom 29. Oktober 2008 und Verbot des Vereins „Waisenkinderprojekt Libanon e. V.“ vom 2. April 2014. Im Bereich der Organisierten Kriminalität wurden Einflüsse der Hisbollah in der Öffentlichkeit noch nicht wahrgenommen. Angesichts der Erkenntnisse aus dem sog. Cedar-Verfahren und der gleichzeitig in Deutschland zunehmenden Zahl von kriminellen Aktivitäten libanesischer Clans stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage, inwieweit die Hisbollah Verbindungen zu kriminellen Strukturen in Deutschland aufweist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Organisationen und Unterstützervereine, die der Hisbollah nahe stehen, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?

2

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Aktivitäten der Hisbollah oder der ihr nahe stehenden Organisationen und Unterstützervereine in Deutschland vor?

3

Stehen diese Organisationen und Unterstützervereine oder ihre Mitglieder unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz?

Wenn ja, welche?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen der Hisbollah zu libanesischen kriminellen Clans in Deutschland vor?

5

Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 31. Januar 2014 bis zum 31. Januar 2019 gegen Personen geführt, bei denen eine Verbindung zur Hisbollah festgestellt werden konnte (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Bei wie vielen dieser Verfahren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung wegen des Straftatbestands der Geldwäsche gemäß § 261 des Strafgesetzbuchs ermittelt?

Bei wie vielen dieser Verfahren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt?

6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das sog. Cedar-Verfahren vor, bei dem es sich um die Aufdeckung eines der größten Geldwäschenetzwerke Europas handeln soll?

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die in Deutschland festgenommenen Angeklagten vor?

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen der in Deutschland festgenommenen Angeklagten zur Hisbollah vor?

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen der in Deutschland festgenommen Angeklagten zu kriminellen Clans bzw. Organisierten Kriminalität in Deutschland vor?

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zahlungen an die Hisbollah im Fall der Cedar-Gruppe vor?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von Geldwäschespezialisten von Europol, dass Banden wie Cedar in Deutschland an Einfluss gewinnen werden (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/clan-geldwaesche-deutschland-1.4208836-2)?

Berlin, den 20. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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