Einsatz der Bundespolizei zur Abschiebung aus AnkER-Zentren im Saarland im Rahmen der Amtshilfe
der Abgeordneten Oliver Luksic, Stefan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Regierungskoalition hat mit ihrer Vereinbarung im Koalitionsausschuss vom 5. Juli 2018 entschieden, dass der Bund auf Bitte der Länder die Rückführung von Dublin-Fällen aus Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren (AnkER-Zentren) übernehmen kann. Gleichzeitig geht aus einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (Aktenzeichen WD 3 – 3000 – 103/18) hervor, dass die Zuständigkeit für den Vollzug der Abschiebung, d. h. für die Beförderung bis zur Grenzbehörde, nach § 71 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei den Polizeien der Länder liegt. Allein die Rückführung von einer Grenzbehörde, beispielsweise einem Flughafen, fällt nach § 71 Absatz 3 Nummer 1d AufenthG in die Zuständigkeit der Bundespolizei. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages verweisen weiterhin auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das fordert: „Der Bundesgrenzschutz darf nicht zu einer allgemeinen, mit den Landespolizeien konkurrierenden Bundespolizei ausgebaut werden und damit sein Gepräge als Polizei mit begrenzten Aufgaben verlieren.“
Im Saarland entstand 2018 in Lebach mit dem AnkER-Zentrum Lebach ein erstes Pilotprojekt in dieser Hinsicht. Laut Presseberichten wurde dafür eine Vereinbarung zwischen dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer und dem saarländischen Landesinnenminister Klaus Bouillon getroffen, das die Rückführung von Dublin-Fällen durch die Bundespolizei ab dem AnkER-Zentrum und nicht erst durch die Landespolizei erlaubt (www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/ankerzentrum-im-saarland-kritik-an-seehofer-und-bouillon_aid-32775301).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Stellen gibt es bei der Bundespolizei im Saarland aktuell, und wie hoch ist aktuell der Auffüllungsgrad der auf dem Gebiet des Saarlandes dislozierten Dienststellen der Bundespolizei (bitte auch nach Dienststellen aufschlüsseln)?
Wie hoch war das Überstundenaufkommen im Jahr 2018 in den auf dem Gebiet des Saarlandes dislozierten Dienststellen der Bundespolizei?
Wie viele zusätzliche Dienstposten bei der Bundespolizei im Saarland sollen in den kommenden Jahren besetzt werden?
Hat das Land Saarland nach der Vereinbarung des Koalitionsausschusses vom 5. Juli 2018 bezüglich der Rückführung von Dublin-Fällen von AnkER-Zentren die Bundesregierung um Hilfe durch die Bundespolizei gebeten, und wenn ja, in welchem Umfang, wann, und durch wen geschah dies?
Ist die Übernahme der Rückführungen von Dublin-Fällen direkt vom AnkER-Zentrum im Saarland und nicht erst ab einer Grenzbehörde durch Bundespolizisten zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Land Saarland vereinbart worden?
Gibt es Absprachen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit dem Land Saarland über geregelte und abgesprochene dauerhafte Amtshilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes durch die Bundespolizei in Bezug auf AnkER-Zentren im Saarland, und wenn ja, wie lauten diese?
Was ist die Rechtsgrundlage für die Aufgabenübertragung auf die Bundespolizei bezüglich der AnkER-Zentren im Saarland?
Ist die Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell personell in der Lage, zusätzliche Aufgaben im Saarland zu übernehmen?
Wie steht es um die laut Landesinnenminister Klaus Bouillon schriftlich durch Bundesinnenminister Horst Seehofer versprochenen 50 zusätzlichen Vollzugsbeamten für die Bundespolizei im Saarland (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/bundespolizei_personalmangel_versprochene_stellen_nicht_in_sicht100.html)?
Sind bisher bereits zusätzliche Vollzugsbeamte bei der Bundespolizei im Saarland eingetroffen, und werden im Jahr 2019 insgesamt 50 Vollzugsbeamte der Bundespolizei im Saarland außerhalb der geplanten personellen Entwicklung hinzugefügt?