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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Reform des Melderechts und Datenschutz (G-SIG: 16010829)

Einrichtung eines zentralen Melderegisters, Vernetzung der Meldedaten, Zugriffsrechte, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung, Einführung einer Personenkennziffer im Meldewesen <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

18.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/211130. 06. 2006

Reform des Melderechts und Datenschutz

der Abgeordneten Gisela Piltz, Patrick Döring, Marina Schuster, Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Hans-Michael Goldmann, Jan Mücke, Martin Zeil, Sibylle Laurischk, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach den Vorschlägen im Rahmen der Föderalismusreform soll das Meldewesen in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes überführt werden. Damit würde der Bund für eine Neuordnung des Meldewesens die Zuständigkeit erlangen. Der Bund wäre damit in der Verantwortung, das geltende Melderecht zu überarbeiten und neu zu regeln. Erste Reformüberlegungen gehen dahin, das Meldewesen zu zentralisieren und möglicherweise ein zentrales Melderegister aufzubauen.

Nach der derzeitigen Rechtslage wird das Meldewesen durch das Melderechtsrahmengesetz als Bundesgesetz und den Meldegesetzen der Länder geregelt. Wesentliches Kennzeichen des Meldewesens in Deutschland ist die dezentrale Verantwortlichkeit für die Meldedaten der Einwohner. Die kommunalen Meldebehörden sammeln in der Regel die Meldedaten und geben diese sowohl an andere Kommunen als auch an andere Behörden auf Bundes- und Landesebene weiter. Gesammelt werden Daten wie Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, frühere Anschriften, Familienstand, Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder, steuerrechtliche Daten (Steuerklasse, Freibeträge usw.) oder Hinweise zu waffenrechtlichen Verfahren. Das Meldewesen erfüllte bisher die Funktionen der Identifikation und der Information. Ein zentrales Melderegister gibt es bislang nicht.

Drucksache 16/2111 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Hält die Bundesregierung die Einrichtung eines Melderegisters grundsätzlich für notwendig, obwohl in anderen Staaten, wie zum Beispiel den USA, Australien, Frankreich, Irland, Griechenland oder Portugal, auf die Einrichtung eines Melderegisters verzichtet wird?

2

Welche Option für eine zentralisierte Datenhaltung im Meldewesen strebt die Bundesregierung zukünftig an?

3

Sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Vernetzung der Meldedaten intensiviert und/oder zentralisiert werden?

4

Wenn ja, auf welcher Verwaltungsebene, und wie soll die Vernetzung intensiviert werden?

5

Welche Merkmale sollen zukünftig im Meldewesen gesammelt und gespeichert werden?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einrichtung eines zentralen Einwohnerregisters in datenschutzrechtlicher Hinsicht?

7

Welche öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen sollen Zugriffsrechte auf einen zentralen Datenbestand erhalten?

8

Wie soll ein Missbrauch durch die intensivere Vernetzung oder aufgrund eines zentralisierten Meldewesens verhindert werden?

9

Sollte es nach Ansicht der Bundesregierung eine Dokumentationspflicht bei Melderegisterauskünften geben, und wenn nein, warum nicht?

10

Ist vorgesehen, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, in das Verfahren zur Reform des Meldewesens einzubinden, und wenn nein, warum nicht?

11

Wenn ja, in welcher Form?

12

Werden die kommunalen Spitzenverbände an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt, und wenn nein, warum nicht?

13

Wenn ja, in welcher Form?

14

Welche Funktionen soll nach Ansicht der Bundesregierung das Meldewesen zukünftig erfüllen?

15

Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Trennung der Identifikations- und der Informationsfunktion im Meldewesen anzustreben?

16

Wenn ja, strebt die Bundesregierung eine Trennung dieser Funktionen an, wie sie zum Beispiel in Österreich bei der Einführung des zentralen Melderegisters vorgenommen wurde?

17

Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung, Speicherung und Verwendung einer Personenkennziffer im Meldewesen sinnvoll?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass durch das Zusammenfassen einer Personenkennziffer mit weiteren personenbezogenen Daten Persönlichkeitsprofile erstellt werden können?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung eines Personenkennzeichens vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1, 53) und weiterer darauf Bezug nehmender Entscheidungen?

20

In welchem zeitlichen Rahmen soll nach Einschätzung der Bundesregierung das Meldewesen reformiert werden?

21

Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung die finanziellen Folgen für die Kommunen darstellen?

22

Welche Verschlüsselungs- und Signaturverfahren sollten nach Ansicht der Bundesregierung aus sicherheitstechnischen Gründen im Meldewesen zukünftig eingesetzt werden?

Berlin, den 29. Juni 2006

Gisela Piltz Patrick Döring Marina Schuster Dr. Volker Wissing Frank Schäffler Hans-Michael Goldmann Jan Mücke Martin Zeil Sibylle Laurischk Christian Ahrendt Uwe Barth Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Edmund Peter Geisen Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Hellmut Königshaus Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Heinz Lanfermann Harald Leibrecht Ina Lenke Michael Link (Heilbronn) Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Florian Toncar Christoph Waitz Dr. Claudia Winterstein Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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