Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen
der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Oliver Luksic, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Dienstleistungen von Eisenbahnverkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr werden im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Aachener Verkehrsverbund (AVV), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Westfalentarif täglich von Pendlern in Anspruch genommen. Der reibungslose Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) besitzt somit weitreichende Auswirkungen auf verschiedenste wirtschaftliche und gesellschaftliche Bereiche in der Region.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode „Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ vereinbart, dass „die Verlagerung der Pendlerverkehre auf die Schiene“ gefördert werden solle (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, S. 76). Damit steht die Bundesregierung unter der Maßgabe, diese Vereinbarung umzusetzen und die Pendlerverkehre auf der Schiene zu stärken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Liniennetz des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), Aachener Verkehrsverbund (AVV), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Westfalentarif in den Jahren seit einschließlich 2009 der Anteil der Regionalzüge, die ohne jede Verspätung, mit Verspätung von weniger als sechs Minuten, mit Verspätung von weniger als 16 Minuten und mit Verspätung von 16 Minuten oder mehr ihre Fahrten erbracht haben (bitte aufschlüsseln und Werte für morgendliche und abendliche Hauptverkehrszeiten sowie für den gesamten Tagesverlauf ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Liniennetz des VRR, AVV, VRS und Westfalentarifs in den Jahren seit einschließlich 2009 der Anteil der durch die DB Regio AG, Region NRW betriebenen Regionalzüge, die ohne jede Verspätung, mit Verspätung von weniger als sechs Minuten, mit Verspätung von weniger als 16 Minuten und mit Verspätung von 16 Minuten oder mehr ihre Fahrten erbracht haben (bitte aufschlüsseln und Werte für morgendliche und abendliche Hauptverkehrszeiten sowie für den gesamten Tagesverlauf ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Liniennetz des VRR, AVV, VRS und Westfalentarifs in den Jahren seit einschließlich 2009 der Anteil der durch die Abellio Deutschland, NordWestBahn, National Express, MittelrheinBahn, Rhein-Erft-Bahn und Eurobahn betriebenen Regionalzüge, die ohne jede Verspätung, mit Verspätung von weniger als sechs Minuten, mit Verspätung von weniger als 16 Minuten und mit Verspätung von 16 Minuten oder mehr ihre Fahrten erbracht haben (bitte aufschlüsseln und Werte für morgendliche und abendliche Hauptverkehrszeiten sowie für den gesamten Tagesverlauf ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Liniennetz des VRR, AVV, VRS und Westfalentarifs in den Jahren seit einschließlich 2009 der Anteil der ausgefallenen Fahrten von Regionalzügen (bitte aufschlüsseln und Werte für morgendliche und abendliche Hauptverkehrszeiten sowie für den gesamten Tagesverlauf ausweisen)?
Wie viele Verspätungsminuten sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Linien des Regionalverkehrs im VRR, AVV, VRS und Westfalentarif seit einschließlich 2009 jährlich entstanden (bitte aufschlüsseln)?
Kam es in den Jahren seit einschließlich 2009 in den Regionalzügen des VRR, AVV, VRS und Westfalentarifs zu regelmäßigen Überlastungssituationen? Wenn ja, wann, und auf welchen Linien?
Sollten aktuelle Überlastungssituationen bestehen, wie sollen diese nach Kenntnis der Bundesregierung behoben werden?
Wie viele Verkehrsstationen werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Land Nordrhein-Westfalen in den jeweiligen Landkreisen von Regionalzügen angefahren?
Wie hoch sind die Ein- und Ausstiegszahlen an den Verkehrsstationen im Land Nordrhein-Westfalen, an denen Regionalzüge halten (bitte einzeln angeben)?
Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die täglichen Fahrgastzahlen im Durchschnitt in den jeweiligen Regionalzügen im Land Nordrhein-Westfalen (bitte für die Jahre seit einschließlich 2009 angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Pendlern, die täglich die jeweiligen Regionalzüge im Land Nordrhein-Westfalen nutzen (bitte für die Jahre seit einschließlich 2009 angeben)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Überlegungen, Verbindungen im Regionalverkehr VRR, AVV, VRS und Westfalentarif einzustellen, und wenn ja, welche Verbindungen sind von diesen Überlegungen betroffen, und warum sollen diese eingestellt werden?
Wie haben sich die Regionalisierungsmittel für die Bundesländer seit 2009 insgesamt entwickelt, und wie hat sich im gleichen Zeitraum insgesamt die erbrachte Leistung (Zugkilometer) im SPNV sowie der Preis pro bestelltem Zugkilometer in den jeweiligen Ländern entwickelt?
Wie wurden die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Land Nordrhein-Westfalen jeweils entsprechend den folgenden vereinbarten Kriterien seit dem Jahr 2009 verwendet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben):
a) Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV),
b) Leistungsbestellungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
c) Managementaufwand des SPNV,
d) Managementaufwand des ÖPNV,
e) Investitionen in Verkehrsanlagen des SPNV,
f) Investitionen in Verkehrsanlagen des ÖPNV,
g) Investitionen in Fahrzeuge des SPNV,
h) Investitionen in Fahrzeuge des ÖPNV,
i) Tarifausgleich – Verbundförderung,
j) Tarifausgleich – Ausbildungsförderung?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die in den einzelnen Jahren jeweils nicht durch das Bundesland verausgabten Regionalisierungsmittel, und für welche konkreten Vorhaben wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in welcher Höhe zurückgestellt?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gegenwärtig noch durch das Land Nordrhein-Westfalen „angesparten“ Regionalisierungsmittel (siehe Bundestagsdrucksache 19/3395, S. 6, Nummer 9), und für welche konkreten Vorhaben wurden hier jeweils Rückstellungen in welcher Höhe durch das Land angemeldet?