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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

BOS-übergreifende Zusammenarbeit bei Terror- sowie Amoklagen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/875627.03.2019

BOS-übergreifende Zusammenarbeit bei Terror- sowie Amoklagen

der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bewältigung von Katastrophenfällen erfordert eine gut koordinierte Zusammenarbeit einer Vielzahl von Akteuren. Dies wird besonders deutlich in Fällen von lebensbedrohlichen Einsatzlagen, wie einem terroristischen Attentat oder einem Amoklauf. Bei derartig anspruchsvollen Einsatzlagen müssen die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und die umliegenden Krankenhäuser kooperieren. Teilweise führen jedoch die parallelen Strukturen dazu, dass sich Aufgabenbereiche überschneiden und unklar ist, wer für die Leitung des Einsatzes zuständig ist. Daher ist es für eine erfolgreiche Bewältigung derartiger Einsatzlagen von immenser Bedeutung, dass die Zuständigkeiten klar definiert sind und jeder Akteur seine Aufgaben zuverlässig erfüllt. Einen wichtigen Beitrag für eine reibungslose Zusammenarbeit können nach Ansicht der Fragesteller gemeinsame Übungen, wie z. B. die länderübergreifende Krisenmanagementübungen (LÜKEX), leisten.

Zudem ist aus Sicht der Fragesteller von grundlegender Bedeutung, dass auch der Bund seinen Verpflichtungen im ergänzenden Katastrophenschutz gerecht wird. Zu den Aufgaben des Bundes in diesem Bereich zählen dabei die Entwicklung von Ausbildungsinhalten für den Bereich des Zivilschutzes sowie die ergänzende Ausbildung von Führungskräften und Ausbildern des Katastrophenschutzes im Rahmen ihrer Zivilschutzaufgaben. Eine umfassende Vorbereitung der Einsatzkräfte, insbesondere auf den Umgang mit lebensbedrohlichen Einsatzlagen, ist sowohl für eine erfolgreiche Bewältigung der Lage als auch für die Sicherheit der Einsatzkräfte unerlässlich. Des Weiteren ergänzt der Bund gemäß dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz die Ausstattung der Katastrophenschutzeinheiten der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, Betreuung, CBRN-Schutz (CBRN = chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren) und Sanitätswesen. Die Ausstattung durch den Bund ist nach Ansicht der Fragesteller für die Handlungsfähigkeit der Länder in Krisensituationen essentiell. Derzeit fehlen aber allein im Bereich des Brandschutzes 510 Bundesfahrzeuge bundesweit. Nach Angaben der Bundesregierung ist zur Schließung der bestehenden Ausstattungslücke die Bereitstellung von 306 Löschgruppenfahrzeugen Katastrophenschutz (LF-KatS) sowie 94 Schlauchwagen Katastrophenschutz (SWKatS) durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vorgesehen. Die ersten Auslieferungen sollen im Laufe des ersten Halbjahres 2019 erfolgen (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/7585).

Aus Sicht der Fragesteller ist es daher wichtig zu ermitteln, inwiefern Bedarf für Verbesserungen bei der Zusammenarbeit der BOS, insbesondere im Rahmen von lebensbedrohlichen Einsatzlagen, besteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele der zur Schließung der Ausstattungslücke im Brandschutzbereich beschafften Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz (LF-KatS) sowie Schlauchwagen Katastrophenschutz (SWKatS) sind bereits an die Länder ausgeliefert worden (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Fahrzeuge im Brandschutzbereich fehlen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern, und wie hat sich der Fehlbestand seit 2013 entwickelt (bitte nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?

3

Wie, und bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, die bestehende Ausstattungslücke im Brandschutzbereich vollständig zu schließen?

4

Wann und mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die bestehenden Ausstattungslücken in den Bereichen der Medizinischen Task Force (MTF) und der Analytischen Task Force (ATF) vollständig zu schließen?

5

Inwiefern hat nach Ansicht der Bundesregierung der Umstand, dass derzeit über 1 000 Fahrzeuge im Fahrzeugbestand des ergänzenden Katastrophenschutzes fehlen (Antwort auf die Mündliche Frage 43 der Abgeordneten Sabine Zimmermann in der 57. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Oktober 2018, Plenarprotokoll 19/57), Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit des Bundes und der Länder in Krisensituationen?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass bei der großen Mehrzahl der Bestandsfahrzeuge das Durchschnittsalter zwischen 14 und 20 Jahren liegt (Antwort auf die Mündliche Frage 43 der Abgeordneten Sabine Zimmermann in der 57. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Oktober 2018, Plenarprotokoll 19/57)?

7

Hat das hohe Alter der Einsatzfahrzeuge nach Ansicht der Bundesregierung Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Fahrzeuge und auf die erfolgreiche Bewältigung von Katastrophenlagen?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und Ausrüstungen nicht an die einzelnen Hilfsorganisationen in den Ländern ausgeliefert worden sind?

9

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung Bedarf für Verbesserungen in der Kommunikation zwischen den Ländern und dem Bund im Bereich der ergänzenden Ausstattung der Katastrophenschutzeinheiten der Länder durch den Bund?

Wenn ja, inwiefern?

10

Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Einsatzkräfte der BOS zur Bewältigung lebensbedrohlicher Einsatzlagen bereits in der Aus- und Fortbildung konzeptionell vorbereitet (bitte nach den einzelnen Behörden und Organisationen aufschlüsseln)?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorbereitung der Einsatzkräfte der BOS auf die Gefahr eines sogenannten Second Hits (Zweitanschlag am bzw. in unmittelbarer Nähe des ersten Anschlagortes) im Rahmen eines Einsatzes?

12

Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung noch Bedarf für Verbesserungen bei der Aus- und Fortbildung im Bereich der Vorbereitung auf die Bewältigung lebensbedrohlicher Einsatzlagen?

13

Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuständigkeitsbereiche der BOS, insbesondere der Feuerwehren, des THW und der privaten Hilfsorganisationen, bei einem Einsatz im Katastrophenfall voneinander abzugrenzen?

14

Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung eine deutlichere Abgrenzung der Zuständigkeiten der einzelnen Akteure für eine bessere Zusammenarbeit in Einsatzlagen erforderlich?

15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit der BOS mit den lokalen Krankenhäusern?

16

Wie viele länderübergreifende Übungsszenarien wurden seit 2013 bis zum heutigen Tage nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe durchgeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

17

Was sind die wesentlichen Ergebnisse der LÜKEX-Übung 2018?

18

Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch Krankenhäuser in gemeinsame Krisenmanagementübungen, länderübergreifend und lokal, einbezogen?

19

Wie schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit von gemeinsamen Krisenmanagementübungen für eine erfolgreiche Bewältigung von Krisensituationen ein?

Berlin, den 13. März 2019

Christian Lindner und Fraktion

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