Handel mit Explosivgrundstoffen und giftigen Substanzen im Internet
der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Neben Angriffen mit Schusswaffen und Fahrzeugen stellen Angriffe durch selbstgebaute Sprengsätze gegenwärtig eine erhebliche terroristische Bedrohung dar. Solche Sprengsätze können mit alltäglichen Mitteln wie beispielsweise Schnellkochtöpfen und unter Verwendung verschiedener, teilweise frei erhältlicher, chemischer Substanzen hergestellt werden. Besonders häufig kommt dabei die Substanz Ammoniumnitrat zum Einsatz, die auch als Bestandteil von Kunstdüngern Verwendung findet. Sowohl im Sprengsatz des rechtsextremen Terroristen Anders Breivik, der am 22. Juli 2011 die Anschläge in Oslo und auf der Insel Utøya verübte, als auch bei der Bombe, die am 10. Dezember 2012 am Bonner Hauptbahnhof sichergestellt werden konnte, wurde dieser Grundstoff verwendet (vgl. www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Immer-wiederverwendeten-Terroristen-Ammoniumnitrat-für-den-Bombenbau-article 926652.html, letzter Abruf 27. Februar 2019; www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Bombenanschlag-geplant-Mutmasslicher-Terrorist-Yamen-A.-muss-mehrere-Jahre-in-Haft, letzter Abruf 6. März 2019). Neben Explosivgrundstoffen versuchten Terroristen in der Vergangenheit auch, an giftige Substanzen wie Rizin zu gelangen, um diese in Verbindung mit Sprengsätzen als biologische Waffe einzusetzen (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/koeln-terror verdaechtiger-islamist-hortete-mehr-als-3000-rizinussamen-a-1214071.html, letzter Abruf 6. März 2019).
Nach Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe sind Händler dazu verpflichtet, den Behörden im Rahmen des Explosivgrundstoffmonitorings verdächtige Transaktionen mit Ausgangsstoffen für Explosivstoffe zu melden. Ermittlungsbehörden können durch eine Herausgabeanordnung nach §§ 94, 95 der Strafprozessordnung auch von sich aus auf die bei einem Onlinehändler hinterlegten Stammdaten, wie beispielsweise Adressen oder die Bestellhistorie zugreifen. Ermittler berichten in diesem Zusammenhang immer wieder von erheblichen Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen A. Da diese Unternehmensgruppe Marktführer im Bereich Onlinehandel ist, droht trotz eindeutiger Rechtslage ein erheblicher Teil des Warenverkehrs im Bereich Explosivgrundstoffe und Giftstoffe unbeobachtet zu bleiben.
Die geltende Rechtslage muss auch gegenüber besonders großen und den Markt beherrschenden oder dominierenden Unternehmen durchgesetzt werden. Ein unbedarfter Handel mit Explosivgrundstoffen kann es Kriminellen oder Terroristen leicht ermöglichen, potenziell verheerende Sprengsätze herzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie genau gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden mit dem Unternehmen A., auch im Vergleich zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, die Waren hauptsächlich im Internet vertreiben (im Weiteren: „Onlinehändler“)?
Woraus ergeben sich die durch die Ermittlungsbehörden beobachteten Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit diesem Unternehmen?
Welcher Marktanteil beim Handel mit Explosivgrundstoffen entfällt nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Handelsplattform A. Marketplace und den Onlineshop A.?
Wie viele Herausgabeanordnungen der Ermittlungsbehörden des Bundes an Onlinehändler gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahr und betroffenem Händler aufschlüsseln)?
Wie viele Herausgabeanordnungen der Ermittlungsbehörden der Länder an Onlinehändler gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen gingen Onlinehändler nach Kenntnis der Bundesregierung gegen eine entsprechende Herausgabeanordnung juristisch vor?
In wie vielen Fällen erfolgreich?
Ließ sich in diesem Zusammenhang ein einheitliches Argumentationsmuster erkennen?
Wenn ja, welches?
Welche frei erhältlichen Grundstoffe wurden bei der Anfertigung von Sprengsätzen zur Begehung von Straftaten durch Gruppen oder Einzelpersonen innerhalb Deutschlands nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 verwendet?
Welche frei erhältlichen Grundstoffe sind aus Sicht der Bundesregierung für Ermittlungsbehörden von besonderem Interesse?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Personen, die wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a des Strafgesetzbuchs – StGB) oder der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) seit dem Jahr 2010 in Deutschland verurteilt wurden oder gegen die gegenwärtig ein dringender Tatverdacht wegen einer solchen Tat besteht, Explosivgrundstoffe bei dem Onlinehändler A. oder anderen Onlinehändlern erworben haben?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Welche Explosivgrundstoffe waren betroffen?
Wie viele Meldungen verdächtiger Transaktionen mit Explosivgrundstoffen erreichten die Ermittlungsbehörden von Bund und Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010?
Wie viele davon kamen vom Unternehmen A.?
In wie vielen Fällen führte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Meldung einer verdächtigen Transaktion durch ein Handelsunternehmen zu einem Ermittlungsverfahren, an dessen Ende eine Verurteilung des Beschuldigten stand?
In wie vielen Fällen wurde das Verfahren nach einer Meldung eingestellt?
In wie vielen Fällen erlangten die zuständigen Behörden mangels Meldung durch den jeweiligen Onlinehändler auf anderem Wege Kenntnis von einer gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 verdächtigen Transaktion?
In wie vielen Fällen davon wurden bei Onlinehändlern mittels einer entsprechenden Herausgabeanordnung Stammdaten abgefragt?
Hätte es eine frühzeitige Meldung seitens des jeweiligen Onlinehändlers den Ermittlungsbehörden ermöglicht, im jeweiligen Fall früher einzuschreiten oder eventuelle Schäden zu vermindern?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Verletzung von Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 vorliegt, wenn Informationen über eine verdächtige Transaktion erst auf eine Herausgabeanordnung hin, an die Behörden übermittelt werden und bei objektiver Betrachtung für den jeweiligen Onlinehändler erkennbar gewesen wäre, dass eine meldepflichtige verdächtige Transaktion vorlag?
In wie vielen Fällen fand nach Kenntnis der Bundesregierung eine gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 vorgesehene Sanktionierung statt?
Welche Sanktionen wurden dabei jeweils ausgesprochen (bitte nach jeweiligem Onlinehändler und nach Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Meldungen verdächtiger Transaktionen mit Rizinussamen oder ähnlichen Ausgangsstoffen für biologische Kampfstoffe erreichten die Ermittlungsbehörden von Bund und Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010?
Wie viele davon kamen vom Unternehmen A.?
Welcher Marktanteil beim Handel mit Rizinussamen entfällt nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Handelsplattform A. Marketplace und den Onlineshop A.?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Personen, die wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) oder der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) seit dem Jahr 2010 in Deutschland verurteilt wurden oder gegen die gegenwärtig ein dringender Tatverdacht wegen einer solchen Tat besteht, Rizinussamen oder ähnliche Ausgangsstoffe für biologische Kampfstoffe bei dem Onlinehändler A. oder anderen Onlinehändlern erworben haben?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Welche Giftstoffe waren betroffen?
Plant die Bundesregierung Gesetzentwürfe zur Regulierung anderer, von der Verordnung nicht erfasster Substanzen, wie zum Beispiel Rizinussamen, die zur Verübung bzw. Vorbereitung terroristischer Anschläge von Terroristen im Internet erworben werden könnten?
Falls nein, sieht die Bundesregierung Bedarf für die Regulierung des Handels mit anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, die für terroristische oder kriminelle Zwecke verwendet werden könnten?