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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 11) - Öko-Institut

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

17.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/886501.04.2019

Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 11) – Öko-Institut

der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Öko-Institut e. V. wurde 1977 als unabhängiges Forschungs- und Beratungsinstitut gegründet. Zu den Institutsbereichen zählen „Energie und Klimaschutz“, „Nukleartechnik und Anlagensicherheit“, „Produkte und Stoffräume“, „Ressourcen und Mobilität“ sowie „Umweltrecht und Governance“. An den drei Standorten des Öko-Instituts in Freiburg, Darmstadt und Berlin sind rund 170 Menschen beschäftigt. Dem Verein gehören laut Website 2 200 natürliche und juristische Personen an (Stand: 2017). Die Finanzierung erfolgt maßgeblich über Drittmittel. Zu seinen Auftraggebern zählen neben mehreren Bundesministerien auch oberste Bundesbehörden, Länder und Landesministerien (vgl. www.oeko.de/fileadmin/ oekodoc/Jahresbericht_Oeko-Institut_2017.pdf).

Das Institut ist Gründungsmitglied des Vereins EnergieVision, der das Label okpower für Ökostrom-Produkte vergibt. Ferner ist es Mitglied im Ecological Research Network (Ecornet), einem Netzwerk zur Nachhaltigkeitsforschung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Verfügt das Öko-Institut e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung über weitere ihm zugehörige Institute, vergleichbar mit dem Verhältnis zwischen Michael-Otto-Institut im NABU und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) e. V., und wenn ja, welche sind dies?

2

Flossen dem Öko-Institut e. V. oder ihm zugehörigen Instituten in den Jahren von 2008 bis 2018 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu, und wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Titeln (bei Projektmitteln bitte Aufschlüsselung nach Einzelprojekten und Jahresleistungen)?

3

Welche Nachweise zur zweckentsprechenden Verwendung nach § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) wurden vom Öko-Institut e. V. dargelegt?

4

Flossen dem Öko-Institut e. V. oder ihm zugehörigen Instituten in den Jahren von 2008 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus Haushaltsmitteln der Länder zu, und wenn ja, in welcher Höhe (bei Projektmitteln bitte Aufschlüsselung nach Ländern, Projekten und Jahresleistungen)?

5

Flossen dem Öko-Institut e. V. oder ihm zugehörigen Instituten in den Jahren von 2008 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus dem Haushalt der Europäischen Union zu, und wenn ja, in welcher Höhe (bei Projektmitteln bitte Aufschlüsselung nach Ländern, Projekten und Jahresleistungen)?

6

Flossen dem Öko-Institut e. V. oder ihm zugehörigen Instituten in den Jahren von 2008 bis 2018 Mittel aus bundesunmittelbaren Stiftungen zu, und wenn ja, in welcher Höhe (bei Projektmitteln bitte Aufschlüsselung nach Einzelprojekten und Jahresleistungen)?

7

Wurden das Öko-Institut e. V., ihm zugehörige Institute oder jeweilige Mitarbeiter in den Jahren von 2012 bis 2018 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für das Öko-Institut e. V. als Auftragnehmer?

8

Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten der Bundesregierung Ausschreibungen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche weiteren Mitbewerber gab es?

9

An welchen Projekten und Vorhaben der Bundesregierung, wie etwa Veranstaltungen, Unterrichtungen und Publikationen, haben das Öko-Institut e. V. bzw. seine Mitarbeiter in den Jahren von 2008 bis 2018 organisatorisch oder als Podiumsteilnehmer, Referent oder Ähnliches mitgewirkt (bitte um Einzelaufschlüsselung)?

10

Bestehen oder bestanden Vertragsverhältnisse zwischen der Bundesregierung oder obersten Bundesbehörden auf der einen und dem Öko-Institut e. V. auf der anderen Seite, und wenn ja, was haben sie zum Inhalt?

11

Fand oder findet ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und -behörden auf der einen und dem Öko-Institut e. V. auf der anderen Seite statt, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?

12

Auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben?

13

Wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe?

14

Entsendet das Öko-Institut e. V. Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte des Bundes, und wenn ja, in welche?

15

Sofern Frage 14 zutrifft, welche Organisationseinheit in den jeweiligen Bundesministerien entscheidet über die Besetzung der jeweiligen Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher rechtlichen Grundlage (bitte um einzelne Zuordnung)?

16

Wie viele Personen werden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie in den nachgeordneten Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung beschäftigt, die zuvor beim Öko-Institut e. V. in einem Arbeitsverhältnis standen, dort in Gremien saßen oder sonstige Vertragsverhältnisse mit ihnen unterhalten bzw. unterhielten?

17

Wie viele Personen mit einer solchen Vita sind mit Kompetenzen zur Fördermittelbewilligung ausgestattet bzw. Teil eines Programmbüros?

18

Aus welchen Quellen finanziert sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Verein EnergieVision in welchem Umfang?

19

Hält die Bundesregierung das Label ok-power für Ökostromprodukte für eine sinnvolle Kennzeichnung im Sinne des Verbraucher- oder Umweltschutzes, und wie begründet sie ihre Haltung?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Kriterien für die Vergabe des Labels qualitativ?

b) Berücksichtigt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Beschaffungspolitik Produkte mit dem genannten Label besonders, und wie begründet sie ihre Haltung?

c) Existieren vergleichbare staatliche Labels, und wenn ja, welche?

20

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die leitenden Personen eines Vereins personenidentisch mit Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft sind und in denen sich beide – Verein und Kapitalgesellschaft – mit vergleichbaren Themenfeldern, beispielsweise Nachhaltigkeit, beschäftigen, und wenn ja, welche sind dies?

Berlin, den 13. März 2019

Christian Lindner und Fraktion

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