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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Politische Einflussnahme auf die wissenschaftliche Bewertung und Messung von Luftschadstoffen

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

24.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/887302.04.2019

Politische Einflussnahme auf die wissenschaftliche Bewertung und Messung von Luftschadstoffen

der Abgeordneten Frank Sitta, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Direktor des Instituts für Biologische Sicherheitsforschung in Halle Alexander S. Kekulé hat u. a. in der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ vom 8. November 2018 ausgeführt, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO noch im Oktober 1995 die „Berechnung von Richtwerten für NO2“ aufgrund wenig belastbarer und z. T. widersprüchlicher Forschungsergebnisse abgelehnt habe. Die Ausführungen von Alexander S. Kekulé legen nach Ansicht der Fragesteller den Schluss nahe, dass die EU die WHO dennoch auf die Festlegung eines Richtwerts gedrängt hat, worauf die Expertengruppe der WHO auf ältere Studien zurückgriff, die den Zusammenhang von Atemwegserkrankungen bei Kindern und dem Vorhandensein eines Gasherds in der Wohnung untersuchte, und diese Daten im Rahmen einer Metaanalyse auswertete. Der sich daraus ergebende Bericht der WHO-Gutachter sei „nahezu identisch, aus einem fünf Jahre älteren Bericht der US-Umweltbehörde abgeschrieben“, die allerdings „keine Dosis-Wirkungs-Beziehung ergeben.“

Vermutlich bezieht sich der Hinweis Kekulés auf das Review-Papier „Air Quality Criteria for Oxides of Nitrogen“, US Environmental Protection Agency (EPA), 1993, das wie die WHO insbesondere auch die o. g. Gasherd-Studie in den Fokus stellt. Während die Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten EPA zum Schluss kommt: „Most studies did not find any effects, […] the basic conclusion is that there is insufficient epidemiological evidence to make any conclusion about the long- or short-term effects of NO2 on pulmonary function“ (Volume III, S. 14 – 84), leitet die WHO dagegen auf Grundlage der gleichen Datenbasis schließlich den Richtwert von 40 µg/m³ ab.

Die Erklärung einer Einflussnahme seitens der EU erscheint aus Sicht der Fragesteller insoweit plausibel, als dass sie sich mit folgender Schlussfolgerung der Fraktion der FDP im Antrag „Stickoxid-Grenzwert und Messverfahren auf den Prüfstand“ vom 16. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5054) deckt: „In der WHO-Studie wird an verschiedenen Stellen klar dargestellt, dass aus den gewonnenen Erkenntnissen gerade kein Richtwert abgeleitet werden kann. Dass dies dennoch geschieht, deutet auf eine politische oder ideologische Einflussnahme in der Schlussfolgerung (40 µg/m³ als Langzeit-Richtwert) hin.“

Falls diese Vorwürfe tatsächlich zutreffen sollten, wäre dies nach Auffassung der Fragesteller ein beispielloser Vorgang. Daher soll hier die Kenntnis der Bundesregierung über das Zustandekommen der o. g. Studie und die Rolle der Bundesregierung bei der Implementierung des Grenzwerts in europäisches Recht beleuchtet werden.

Der in den WHO-Luftgüteleitwerten (WHO Air Quality Guidelines for Europe) vorgeschlagene Langzeit-Richtwert von 40 µg/m³ fand schließlich als Grenzwert Niederschlag in der Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG), in deren Anlage 3 auch die Messvorschriften definiert sind. Derzeit findet im Rahmen eines so genannten „Fitness Checks“ eine Überprüfung u. a. der Richtlinie 2008/50/EG statt. Näher beleuchtet werden sollen in dieser Anfrage zusätzlich die Änderungen der Messvorschriften seit Bestehen der Richtlinie, bisherige „Fitness Checks“ und die Rolle der deutschen Bundesregierung in diesem Prozess der Überprüfungen und Änderungen bis heute.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Seit wann sind der Bundesregierung Vorwürfe bekannt, dass die Herleitung des Langzeitrichtwerts von 40 µg/m³ durch die WHO auf kaum belastbaren wissenschaftlichen Grundlagen beruht bzw. womöglich auf Druck der EU erst entstand (Abfrage über Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – BMVI – und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – BMU – mit Umweltbundesamt ausreichend)?

2

Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass diese Vorwürfe zumindest teilweise zutreffen könnten?

3

Welche rechtlichen Konsequenzen könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine Einflussnahme auf eine Studie im Auftrag der EU im Sinne der Vorwegnahme des gewünschten Ergebnisses – ganz allgemein und unabhängig von diesem möglichen Einzelfall – für den Auftraggeber bzw. im Falle einer bewussten Ergebnismanipulation für den Auftragnehmer haben?

4

Wer hat die Studie „Nitrogen oxides“ Geneva, World Health Organization, 1997 (Environmental Health Criteria, No. 188, abrufbar unter www.inchem. org/documents/ehc/ehc/ehc188.htm), in der der Langzeitrichtwert von 40 µg/m³ für NO2 nach Kenntnis der Fragesteller erstmals errechnet wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung in Auftrag gegeben (falls es nach Kenntnis der Bundesregierung frühere Studien mit gleichem Ergebnis gab, bitte nennen)?

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob es im Vorfeld der Studie dazu Abstimmungen zwischen Gremien oder einzelnen Personen der EU gab?

5

Welche Gremien auf EU-Ebene waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitablauf wie an der Grenzwertfindung für NO2 inklusive Beauftragung geeigneter Studien beteiligt und welche Rolle spielte dabei die Bundesregierung?

6

Steht die Bundesregierung zu den von Alexander S. Kekulé geäußerten Vorwürfen im Austausch mit ihm, der EU, der WHO oder anderen Stakeholdern, und wenn ja, wie, und wann fand dieser Austausch jeweils statt, wer war jeweils beteiligt, und zu welchen Ergebnissen hat der Austausch geführt?

Wenn nein, wird die Bundesregierung den Austausch hierzu mit Alexander S. Kekulé sowie mit Stellen der EU und der WHO suchen (warum ggf. warum nicht)?

7

Welche Stellungnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der Grenzwertfindung für NO2 und der Festlegung der Messvorschriften abgegeben?

8

Auf welcher Grundlage beruht nach Kenntnis der Bundesregierung das Datenqualitätsziel bezüglich der Unsicherheiten der Modellrechnungen für NO2-Jahresdurchschnittswerte von 30 Prozent (vgl. Richtlinie 2008/50/EG Anhang I)?

9

Welche „Fitness Checks“ und weitere Überprüfungen der Richtlinie 2008/50/EG gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen der Richtlinie, welche Ergebnisse hatten diese Überprüfungen jeweils bezüglich der NO2-Grenzwerte und der Ortsbestimmung der Probenahmestellen, und welche Stellungnahmen der Bundesregierung bzw. des Umweltbundesamts gab es hierzu jeweils?

10

Welche Stellungnahmen anderer Regierungen innerhalb der EU bzw. deren zuständigen Behörden gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der „Fitness Checks“, und wie hat die Bundesregierung ggf. darauf reagiert?

11

Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) der Europäischen Kommission geeignet, die Richtlinie 2008/50/EG anzupassen, und welche Initiativen Deutschlands oder Initiativen aus anderen europäischen Ländern hat es im Rahmen dieses Programms gegeben, diese Richtlinie zu ändern?

Was war ggf. jeweils die Zielrichtung, und wie hat sich die Bundesregierung zu diesen Initiativen ggf. jeweils positioniert?

12

Wann und wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung Anhang III der Richtlinie 2008/50/EG seit Bestehen bezüglich der Ortsbestimmung der Probenahmestellen tatsächlich geändert, auf wessen Initiative erfolgten diese Änderungen jeweils, und wie hat sich die Bundesregierung dazu jeweils verhalten?

Welche konkreten Stellungnahmen der Bundesregierung oder des Umweltbundesamts gab es hierzu, und wo sind diese ggf. veröffentlicht?

13

Welche weiteren Änderungen der Richtlinie 2008/50/EG gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit deren Bestehen?

14

Wie interpretiert die Bundesregierung den Satz „Der Messeinlass darf nicht in nächster Nähe von Emissionsquellen angebracht werden, um die unmittelbare Einleitung von Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden“ in der Anlage 3 C. „Kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen“ der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImschV)?

Sind bei den hier benannten Emissionsquellen auch Emissionsquellen des Straßenverkehrs gemeint oder ausschließlich übrige Emissionsquellen?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Interpretation?

15

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob ihre Interpretation mit der des Richtliniengebers und der der übrigen Länder der EU übereinstimmt?

16

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Tweet des Mitglieds der EU-Kommission Karmenu Vella vom 1. Februar 2019: „Klarstellung zu #Luft – Qualität: Unsere letztes Jahr gestartete Überprüfung klärt, ob die Werte streng genug sind, um die Ziele unserer Politik zu erreichen. #Gesundheit Die #Grenzwerte, wenn verändert, würden NUR STRENGER #Stickstoffdioxid“ vor dem Hintergrund, dass die Überprüfung noch gar nicht abgeschlossen ist?

Wie hat die Bundesregierung sich gegen diese Vorfestlegung gewehrt?

Falls nicht, warum nicht, und hat die Bundesregierung vor, dies zu tun?

17

Mit welchen Stellungnahmen und mit welcher Zielrichtung hat sich die Bundesregierung bzw. das Umweltbundesamt in den Prozess des derzeit laufenden „Fitness Checks“ bisher eingebracht?

18

Wie sieht der reguläre Ablauf dieses „Fitness Checks“ im Zeitverlauf aus, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, sich in den Prozess noch einzubringen, und mit welcher Zielrichtung möchte sie das tun?

19

Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für ein Aussetzen von Schadstoffgrenzwerten (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/verkehrs minister-scheuer-will-aussetzung-der-feinstaub-grenzwerte-diskutieren/ 23904174.html)?

20

Plant die Bundesregierung ein Aussetzen des NO2-Jahresmittelgrenzwerts auf nationaler Ebene?

21

Wie will die Bundesregierung ggf. ein Aussetzen des NO2-Jahresmittelgrenzwerts auf europäischer Ebene erreichen?

Berlin, den 6. März 2019

Christian Lindner und Fraktion

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