Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen – Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung
der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Thomas Hacker, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Christoph Meyer, Bernd Reuther, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Cybermobbing ist unter Kindern und Jugendlichen ein andauerndes Problem. Gut jeder dritte Jugendliche kennt jemanden im Bekanntenkreis, der schon Opfer von Cybermobbing wurde (Statista 2018). Wichtige Arbeit leisten hier Hilfe-Angebote, wie zum Beispiel die „Nummer gegen Kummer“ (www.nummergegenkummer.de/). Sie bieten Kindern und Jugendlichen, aber auch deren Eltern, die Möglichkeit, sich Beratung und Hilfe zu holen, wenn sie Opfer von Cybermobbing oder digitaler Gewalt sind.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist das Ziel eines „zukunftsfähigen und kohärenten“ Rechtsrahmens mit Bezug auf Cybermobbing festgehalten. Ebenso wird die Wichtigkeit der Durchsetzung des deutschen Kinder- und Jugendmedienschutz‘ auch gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Angeboten betont.
Aus Sicht der Fragesteller ist es von Interesse zu erfahren, welche Kenntnisse die Bundesregierung über das Phänomen Cybermobbing hat und welche Maßnahmen sie im Bereich des Cybermobbings ergreift.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie definiert die Bundesregierung „Cybermobbing“?
Sind der Bundesregierung Unterschiede in der Art und Anzahl der Cybermobbing-Fälle bei Jungen und Mädchen bekannt?
Falls ja, worin liegen die Unterschiede begründet, und wie kann ein wirksamer Schutz hergestellt werden (bitte erläutern)?
Welche psychologischen Effekte hat Cybermobbing nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Täter?
Sind der Bundesregierung Studien bekannt, die ein gewisses Täterprofil und Neigungen zu Cybermobbing erkennen lassen, und wie kann auf deren Grundlage nach Auffassung der Bundesregierung frühzeitig verhindert werden, dass Jugendliche zu Tätern werden?
Welche von der Bundesregierung geförderten Forschungsprojekte zu Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen gibt es derzeit (bitte nach Ressorts unter Angabe der Fördersumme auflisten)?
Welche Projekte und Kampagnen werden zur Bekämpfung von und zur Sensibilisierung über Cybermobbing mit Bundesmitteln finanziert (bitte nach Ressort, Höhe der Bundesmittel und korrespondierender Haushaltsstelle aufschlüsseln)?
Welche statistischen Quellen liegen der Bundesregierung zum Themenkomplex Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen vor (bitte für den Zeitraum 2013 bis 2018 nach Quelle aufgeschlüsselt auflisten)?
Wie viele Kinder und Jugendliche sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Cybermobbing betroffen (bitte neueste verfügbare Daten angeben und nach Altersstufen aufschlüsseln)?
Welche seelischen Folgen hat Cybermobbing nach Einschätzung der Bundesregierung auf die weitere Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (bitte erläutern)?
Welchen Stellenwert nimmt der Sozialraum Schule nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen ein?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Qualitätsoffensive Lehrerbildung um den Aspekt Cybermobbing zu ergänzen?
Welche Beratungsangebote gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Opfer von Cybermobbing?
Welche Beratungsangebote für Opfer von Cybermobbing haben Projektförderung durch die Bundesregierung erhalten (bitte nach Art des Angebots sowie förderndem Ressort, Höhe der Förderung und korrespondierender Haushaltsstelle aufschlüsseln)?
Wie viele Beratungen mit erweiterter Dokumentation mit Bezug zu Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der „Nummer gegen Kummer“ jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durchgeführt, und welchen Anteil hatten diese Gespräche jeweils an der Gesamtzahl der Beratungen mit erweiterter Dokumentation?
Wie viele Beratungsanfragen sind bei der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes seit 2013 in Fällen von Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen eingegangen (bitte nach Jahr und Diskriminierungsmerkmal aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Filtern, wie zum Beispiel Wortfiltern, um Formen des Cybermobbings zu unterbinden?
Wie bewertet die Bundesregierung die von Nancy E. Willard vorgenommene Unterscheidung von Cybermobbing-Formen in Flaming, Harassment, Denigration, Impersonation, Outing and Trickery, Exclusion, Cyberstalking und Cyberthreats (Types of cyberbullying according to Willard, 2007, ISBN: 978-0-87822-537-8, https://books.google.de/books?hl=de&lr=&id=VyTdG2BTnl4C&oi=fnd&pg=PP7&dq=willard+cyberbullying&ots=u6GgZGof7v& sig=4yCiSRD0aeE0L5naxVa_7JVSHsg#v=onepage&q=willard%20 cyberbullying&f=false)?
a) Wie viele verschiedene Arten von Cybermobbing unterscheidet die Bundesregierung?
b) Liegen der Bundesregierung Statistiken zu den entsprechenden Formen von Cybermobbing vor?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Cybermobbing durch Offline-Kompetenz (Vertrauenslehrer, Schulsozialarbeiter, Fortbildungen von Personal im Bereich Cybermobbing) begegnet werden kann?
Plant die Bundesregierung, die Einführung eines gesonderten Straftatbestands „Cybermobbing“ zu prüfen (bitte erläutern)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Exklusion jugendmedienschutzrelevanter Aspekte aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, und wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, diese dort durch eine Ergänzung aufzunehmen (bitte erläutern)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Reichweite einer getätigten ehr- oder persönlichkeitsrechtsverletzenden Aussage in der Strafprozessordnung keine Auswirkungen auf die Höhe des Strafmaßes hat, und sieht die Bundesregierung hier Regelungsbedarf (bitte erläutern; www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140035)?