Übertragung von Waldflächen
der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Nicole Bauer, Dr. Christoph Hoffmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Flächen wurden durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (nachfolgend BImA genannt) in den Jahren von 2005 bis 2019 unentgeltlich übertragen, und welche Anteile an Wald, Ackerland, Grünland und Gewässer umfassten die unentgeltlich übertragenen Flächen (bitte nach Flächen in Hektar je Nutzungsform, Bundesland und Empfänger aufschlüsseln)?
Welche Organisationen und Stiftungen empfingen Bundesmittel durch das Bundesförderprogramm „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ zur „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft“, und welche forstwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Flächen wurden damit erworben oder gesichert?
Wie drückt sich die „gesamtstaatliche repräsentative Bedeutung“ dieser Förderungen aus?
Welche Mitglieder der Strategiegruppe „Naturschutzflächen“ des Deutschen Naturschutzringes empfingen Mittel aus dem Bundeshaushalt zum Erwerb, zur Sicherung oder zum Erhalt forstwirtschaftlicher Flächen?
Welche Nachweise zur zweckentsprechenden Verwendung nach § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung wurden von den Mittelempfängern aus den Fragen 1, 2 und 3 dargelegt (bitte nach Projekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)?
Welche Stiftungen und Organisationen bezüglich der Fragen 1, 2 und 3 sind durch die unentgeltliche Übertragung rechtmäßige Eigentümer von Flächen geworden (bitte nach Eigentumsfläche je Nutzungsform und Organisation oder Stiftung aufschlüsseln)?
Welche Verkehrswerte wurden für die Flächen aus den Fragen 1, 2 und 3 angesetzt, die zu Naturschutzzwecken an Stiftungen und Naturschutzorganisationen übertragen wurden?
Welche dieser übertragenen Flächen aus den Fragen 1, 2 und 3 wurden ausgeschrieben?
Welche der forstwirtschaftlichen Flächen aus den Fragen 1, 2 und 3, die an Stiftungen und Naturschutzorganisationen übertragen worden sind, wurden zuvor folgendermaßen genutzt:
a) Wirtschaftswald im regelmäßigen Betrieb,
b) Wirtschaftswald außer regelmäßigem Betrieb,
c) Sonderwirtschaftswald mit erhöhtem Betriebsaufwand,
d) Nichtwirtschaftswald?
Welche der forstwirtschaftlichen Flächen aus den Fragen 1, 2 und 3 sind zu folgenden Zwecken an Stiftungen und Naturschutzorganisationen übertragen worden:
a) Wildnisentwicklung,
b) Natürliche Waldentwicklung,
c) Nutzungsfreistellung,
d) forstwirtschaftliche Nutzung?
Welche Kontrollinstanzen werden eingesetzt, um die Einhaltung der Ziele „Wildnisentwicklung“, „Natürliche Waldentwicklung“ und „Nutzungsfreistellung“ auf den Waldflächen von Naturschutzorganisationen und Stiftungen sicherzustellen?
Sind Verträge mit der BImA geschlossen worden, die eine Betreuung und Verwaltung der forstwirtschaftlichen Flächen umfasst, die zuvor an Stiftungen und Naturschutzorganisationen übertragen wurden?
Welche Ziele und Maßnahmen wurden hinsichtlich der Entwicklung forstwirtschaftlicher Flächen zwischen den Vertragsparteien vereinbart?
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/7161) immer wieder auf Informationslücken hinsichtlich der Wildnisentwicklung und den Geschehnissen auf den Naturschutzflächen.
Hat die Bundesregierung ein Interesse daran, bestehende Informationslücken zu schließen, und wenn ja, wie will sie die notwendigen Informationen erhalten?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass Naturschutzverbände und -stiftungen Naturschutzziele wie die Artenvielfalt auf Waldflächen besser realisieren könnten als qualifizierte Förster oder Waldbesitzer?
Welche Kriterien sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine teilweise geförderte Übertragung von Waldflächen an Stiftungen und Naturschutzorganisationen, auf denen Naturschutzziele erreicht werden sollen?
Plant die Bundesregierung Erhebungen darüber, welche wirtschaftlichen Folgen für strukturschwache ländliche Regionen entstehen, wenn die Wertschöpfungskette der Forstwirtschaft naturschutzbedingt eingeschränkt werden muss?
Wird in der Bestimmung von Flächen für eine Waldstilllegung das Kriterium der Kohlenstoffbilanz des Sektors LULUCF (= Land use, Land-use change and forestry) herangezogen, auch wenn Kenntnis darüber besteht, dass sich die Kohlenstoffbilanz des Sektors LULUCF durch eine Stilllegung von vor allem leistungsfähigen Wäldern verschlechtern würde?
Wodurch wird sichergestellt, dass kein Holzverkauf aus Waldflächen zugunsten der Naturschutzorganisationen und Stiftungen als Eigentümer stattfindet, der die Gemeinnützigkeit der waldbesitzenden Naturschutzorganisationen und Stiftungen in Frage stellen würde?
Inwiefern ist es zu vertreten, dass nach Kenntnis der Fragesteller Naturschutzorganisationen und Stiftungen auf dem Holzmarkt auftreten und zuvor öffentliche Förderung erhalten haben, die anderen Marktteilnehmern nicht zugutekommt?
Hält die Bundesregierung eine Meldepflicht für den Erwerb von Naturschutzflächen als sinnvoll, um den Fortschritt der Stilllegungsziele (5 Prozent der Waldfläche als NWE (= Natürliche Waldentwicklung) als Teil von 2 Prozent der Landesfläche als „Wildnis“) besser verfolgen zu können?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass durch einen mit Bundesmitteln geförderten Grunderwerb ein Mehrfaches des eigentlichen Marktwertes für potenzielle Waldnaturschutzflächen durch Naturschutzorganisationen und Stiftungen gezahlt werden kann?
Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung von Naturschutzmaßnahmen ohne Änderung der Besitzverhältnisse im Vergleich zu einem geförderten Grunderwerb zugunsten von Naturschutzorganisationen und Stiftungen?