Sachgrundlose Befristungen und der Bund als Arbeitgeber
der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In den letzten Jahren stieg die Zahl der befristet Beschäftigten wie auch die Zahl der Beschäftigten insgesamt. Im Februar 2018 gab es beispielsweise etwa 3,2 Millionen befristet Beschäftigte in Deutschland (www.zeit.de/politik/deutschland/2018-02/spd-koalitionsvertrag-union-arbeit-befristungen). Die Große Koalition vereinbarte im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD den Anteil sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft zu beschränken (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2018, S. 52). Auch der Deutsche Bundestag hat dieses Ziel als sogenannte 2,5-Prozentgrenze in § 20 Artikel 3 des Haushaltsgesetzes 2018 festgeschrieben. Der Bund ist in Deutschland ein wichtiger Arbeitgeber und beschäftigt deutlich mehr als 75 Mitarbeiter. Diese Prozentgrenze gilt somit auch für die Bundesregierung, besonders in Bezug auf die unmittelbare Bundesverwaltung. Die Bundesregierung verfehlte das von ihr selbst gesteckte Ziel jedoch noch im Juni 2018 und beschäftigte circa 7 900 Mitarbeiter in sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnissen (www.zeit.de/politik/2018-06/bundesregierung-ministerien-sachgrundlose-befristung).
Auch in diesem Jahr hat sich die Bundesregierung wieder das Ziel gesetzt, die sachgrundlose Befristung auf 2,5 Prozent der Beschäftigten zu beschränken. Dies wurde bereits in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen zum Haushaltsentwurf 2019 und der Finanzplanung bis 2022 deutlich, in der es heißt: „In keiner Behörde der unmittelbaren Bundesverwaltung sollen künftig mehr als 2,5 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sachgrundlos befristet beschäftigt sein“ („Haushaltsentwurf 2019 und Finanzplanung bis 2022 – Zukunftsorientiert, gerecht und verantwortungsvoll“, bundesfinanzministerium.de, 6. Juli 2018). Auch ist die 2,5-Prozentgrenze wieder in § 20 Artikel 3 des Haushaltsgesetzes 2019 festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung in diesem Jahr in der Lage ist, ihr Ziel einzuhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele befristete Beschäftigungsverhältnisse gibt es aktuell in allen Bundesministerien sowie in den untergeordneten Bundesbehörden?
Wie viele dieser befristeten Beschäftigungsverhältnisse sind sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse (bitte gesamt und nach Bundesministerien bzw. untergeordneten Bundesbehörden aufgeschlüsselt angeben)?
Wie hoch ist der jeweilige Anteil der mit und ohne Sachgrund befristet Beschäftigten an allen Tarifbeschäftigten (ohne Beamte und Soldaten) der Bundesministerien sowie untergeordneten Bundesbehörden (bitte nach Bundesministerien bzw. untergeordneten Bundesbehörden sowie befristeten Beschäftigungsverhältnissen mit Sachgrund und ohne Sachgrund aufgeschlüsselt angeben)?
Wie hat sich der jeweilige Anteil der mit und ohne Sachgrund befristet Beschäftigten an allen Tarifbeschäftigten der Bundesministerien sowie untergeordneten Bundesbehörden im Vergleich zum März 2018 entwickelt?
Wie hoch ist der jeweilige Anteil der mit und ohne Sachgrund befristet Beschäftigten an allen seit März 2018 neu eingestellten Tarifbeschäftigten (ohne Beamte und Soldaten) der Bundesministerien sowie untergeordneten Bundesbehörden (bitte nach Bundesministerien bzw. untergeordneten Bundesbehörden sowie befristeten Beschäftigungsverhältnissen mit Sachgrund und ohne Sachgrund aufgeschlüsselt angeben)?
Konnte die Bundesregierung den Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse ohne Sachgrund in allen Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung auf 2,5 Prozent der Beschäftigten reduzieren?
a) Wenn ja, welche zusätzlichen Kosten sind durch die hierfür getroffenen Maßnahmen bereits entstanden, und welche dauerhaften Kosten sind zu erwarten?
b) Wenn nein, wieso nicht?