Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 12) – WWF
der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der WWF wurde 1961 als „World Wildlife Fund“ gegründet und firmiert seit 1986 unter dem Namen „World Wide Fund For Nature“. Er hat seinen Sitz in Genf und unterhält derzeit in über 100 Ländern Büros. Das globale Budget des WWF lag 2017 bei 767 Mio. Euro (vgl. Jahresbericht 2017/2018 WWF- Deutschland, S. 22). In der Bundesrepublik Deutschland wird der WWF durch die Sektion „WWF Deutschland“ mit Sitz in Berlin vertreten. Es handelt sich hierbei um eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Ziel der Stiftung ist die Bewahrung der biologischen Vielfalt. Hierzu werden weltweit, teilweise mit Partnern, eigene Projekte finanziert und realisiert.
Die Gesamteinnahmen des WWF Deutschland betrugen ausweislich des aktuellen Jahresberichts etwa 85,3 Mio. Euro im Jahr 2018. Mehr als ein Viertel (28 Prozent) dieser Gelder stammen aus „institutionellen Zuwendungen“, also von der öffentlichen Hand. Hierunter fallen neben direkten Zahlungen aus dem Bundeshaushalt auch Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Aktuell steht der WWF öffentlich in der Kritik. Das Nachrichtenportal BuzzFeed wirft ihm vor, kriminelle Wildhüter finanziell und logistisch unterstützt zu haben. Dabei sollen auch Menschen zu Tode gekommen sein (www.spiegel.de/ wissenschaft/natur/wwf-die-schocktruppen-der-umweltorganisation-im-kampf- gegen-die-wilderei-a-1256336.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Verfügt der WWF Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung über weitere ihm zugehörige Institute, vergleichbar dem Verhältnis dem Michael-Otto-Institut zum NABU, und wenn ja, welche sind dies?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass dem WWF Deutschland zur Verfügung gestellte Mittel aus dem Bundeshaushalt von diesem an Kapitalgesellschaften weitergereicht werden?
Flossen dem WWF Deutschland, ihm zugehörigen Instituten oder Gesellschaften, an denen er beteiligt ist, in den Jahren von 2008 bis 2018 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu, und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Titeln (bei Projektmitteln bitte nach Einzelprojekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)?
Welche Nachweise zur zweckentsprechenden Verwendung nach § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung wurden vom WWF Deutschland beigebracht?
Flossen dem WWF Deutschland, ihm zugehörigen Instituten oder Gesellschaften, an denen er beteiligt ist, in den Jahren von 2008 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel von Unternehmen zu, die mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen (bitte nach Unternehmen, Projekt und unter Angabe der Höhe der Zahlung ausweisen)?
Flossen dem WWF Deutschland, ihm zugehörigen Instituten oder Gesellschaften, an denen er beteiligt ist, in den Jahren von 2008 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus Haushaltsmitteln der Länder zu, und wenn ja, in welcher Höhe (bei Projektmitteln bitte nach Ländern, Projekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)?
Flossen dem WWF Deutschland, ihm zugehörigen Instituten oder Gesellschaften, an denen er beteiligt ist, in den Jahren von 2008 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus dem Haushalt der Europäischen Union zu, und wenn ja, in welcher Höhe (bei Projektmitteln bitte nach Ländern, Projekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)?
Flossen dem WWF Deutschland, ihm zugehörigen Instituten oder Gesellschaften, an denen er beteiligt ist, in den Jahren von 2008 bis 2018 Mittel aus bundesunmittelbaren Stiftungen zu, und wenn ja, in welcher Höhe (bei Projektmitteln bitte nach Einzelprojekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)?
Für welche Projekte flossen dem WWF Deutschland, ihm zugehörigen Instituten oder Gesellschaften, an denen er beteiligt ist, Mittel in welcher Höhe von der bundeseigenen KfW Bankengruppe nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2008 bis 2018 zu?
Wer vertritt den Bund in welchen Gremien der KfW Bankengruppe?
Wurden Gremien der KfW Bankengruppe, in denen der Bund vertreten ist, mit den aktuellen Vorwürfen um mögliche Unterstützung Krimineller durch den WWF befasst, und wenn ja, wann?
Waren in den Jahren von 2008 bis 2018 Gremien der KfW Bankengruppe, in denen der Bund vertreten ist, mit der Bewilligung von Mitteln für den WWF Deutschland, ihm zugehörige Institute oder Gesellschaften, an denen er beteiligt ist, befasst, und welcher Umstand führte zur Notwendigkeit einer Befassung?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die KfW Bankengruppe unter das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) fällt, und wie begründet sie ihre Haltung?
Wurden der WWF Deutschland, ihm zugehörige Institute oder Gesellschaften, an denen er beteiligt ist, oder jeweilige Mitarbeiter in den Jahren von 2012 bis 2018 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die Genannten als Auftragnehmer?
Wurden mit dem WWF Deutschland, ihm zugehörigen Instituten oder Gesellschaften, an denen er beteiligt ist, oder jeweiligen Mitarbeitern in den Jahren von 2012 bis 2018 Verträge über Beratungsleistungen, etwa in Form von Werkverträgen, geschlossen?
Welche Bundesministerien haben in welchem finanziellen Umfang Beratungsleistungen durch die Genannten in Anspruch genommen?
Auf Grundlage welcher Sachverhalte entschied man sich jeweils für die Genannten als Auftragnehmer?
Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche weiteren Mitbewerber gab es?
An welchen Projekten und Vorhaben der Bundesregierung, wie etwa Veranstaltungen, Unterrichtungen und Publikationen, hat der WWF Deutschland bzw. haben seine Mitarbeiter in den Jahren von 2008 bis 2018 organisatorisch oder als Podiumsteilnehmer, Referent oder Ähnliches mitgewirkt (mit der Bitte um Einzelaufschlüsselung)?
Bestehen oder bestanden Vertragsverhältnisse zwischen der Bundesregierung oder obersten Bundesbehörden auf der einen und dem WWF Deutschland auf der anderen Seite, und wenn ja, was haben bzw. hatten sie zum Inhalt?
Fand oder findet ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und -behörden auf der einen und dem WWF Deutschland auf der anderen Seite statt, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
Auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben?
Wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe?
Entsenden der WWF Deutschland, ihm zugehörige Institute oder Gesellschaften, an denen er beteiligt ist, Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte des Bundes, und wenn ja, in welche?
Sofern Frage 18 zutrifft, welche Organisationseinheit in den jeweiligen Bundesministerien entscheidet über die Besetzung der jeweiligen Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher rechtlichen Grundlage (mit der Bitte um einzelne Zuordnung)?